Konsumentenschützer kritisieren Fußball-Onlinewettanbieter

bwin Interactive Entertainment AG logo is pictured in Vienna
bwin Interactive Entertainment AG logo is pictured in Vienna(c) REUTERS (� Herwig Prammer / Reuters)
  • Drucken

Der VKI hat bwin wegen ihrer "Anfütterungsstrategie" geklagt. Auch der Willkommensbonus steht im Fokus der Kritik.

Der Verein für Konsumenteninformation hat kurz vor der WM die Fußball-Onlinewettanbieter unter die Lupe genommen und dabei gleich zu Beginn eine überraschende Erkenntnis gewonnen, wie VKI-Geschäftsführer Franz Floss am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien schilderte: Sportwetten unterliegen nicht der strengen Glücksspielregelung, sondern gelten als "Geschicklichkeitsspiel".

Auch sonst fanden die Konsumentenschützer einige Kritikpunkte bei den fünf Anbietern, bei denen sie heimlich Versuchskonten eröffnet hatten. Der Willkommensbonus, mit denen Kunden angelockt werden sollen, wird nur ausbezahlt, wenn man das X-fache gewettet hat - und das bei riskanten Quoten. So sei "weder genau recherchiert noch kontrolliert" worden, ob die genannten Punkte bzw. Anschuldigungen auch bei Admiral Sportwetten zutreffen würden.
Von einem Guthaben von 230 Euro blieben deshalb lediglich 40 Cent übrig, berichtete der glücklose Projektleiter Walter Hager.

Admiral Sportwetten hat die Kritik der Konsumentschützer zurückgewiesen. So sei "weder genau recherchiert noch kontrolliert" worden, ob die genannten Punkte bzw. Anschuldigungen auch bei Admiral Sportwetten zutreffen würden. "Admiral Sportwetten offeriert seinen KundInnen keine Gratis-Willkommensboni", hieß es in der Stellungnahme.

Alter und Identität werden nicht geprüft

Ebenfalls bedenklich, so der VKI: Bei der Anmeldung werden Alter und Identität nicht geprüft, bei einer Auszahlung hingegen sehr wohl. Ein Wettkonto zu löschen, wird zumeist nicht leicht gemacht. Lediglich "admiralbet" bietet dafür einen eigenen Button.

Besondere Kritik musste "bwin" von Floss einstecken, da inaktive Spieler nach einem Jahr per Mail eine monatliche Bearbeitungsgebühr für den nicht genutzten Account angedroht wird. "Diese Anfütterungsstrategie ist nicht im Sinne der Spielsuchtgefährdeten." Der VKI hat deshalb Klage eingereicht - mit Gerichtsstand Gibraltar. Auch die Einschätzung als Geschicklichkeitsspiel, das damit das Glücksspielmonopol mit seinen Auflagen unterläuft, will man überprüfen lassen. Allerdings sei dies "juristisches Neuland" im Umgang mit einer Branche, deren Umsatz sich in Milliardenhöhe bewegen soll.

(APA)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.