Verbund: Energieeffizienzgesetz kostet Haushalte 100 Euro/Jahr

Bruckberger
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Die Stromwirtschaft kritisiert, dass kein EU-Mitgliedsstaat bei der Umsetzung der EEff-Richtlinie in einem derartigen Ausmaß auf die Lieferantenverpflichtung setzt, wie Österreich.

"Erheblich über 100 Euro netto pro Jahr" Belastung wird das neue Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) den heimischen Haushalten nach Ansicht des Verbund-Stromkonzerns bringen. Grund sei die geplante Effizienzverpflichtung für Energielieferanten samt der Ausschreibungspflicht und einer Strafdrohung, warnt der Verbund in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die Begutachtung endete am 1. Juni.

Der ebenfalls börsennotierte nö. Versorger EVN rechnet für einen durchschnittlichen Haushalt mit einer EEffG-Belastung von 70 bis 110 Euro pro Jahr, noch ohne Mehrwertsteuer. Dabei würden die Privathaushalte schon durch andere energiepolitische Maßnahmen (Smart-Metering, Ökostromförderung, Ausbau Verteil- und Übertragungsnetze) bis zum Jahr 2020 mit zusätzlich 2 Mrd. Euro jährlich belastet, pro Haushalt seien das 153 Euro netto im Jahr, so die EVN in ihrer Stellungnahme zum Entwurf.

Ausschreibungspflicht

Kein EU-Mitgliedsstaat setze bei der Umsetzung der EEff-Richtlinie der EU in einem derartigen Ausmaß auf die Lieferantenverpflichtung wie Österreich, kritisiert der führende heimische Stromkonzern Verbund - "und zwar weil sie teuer, bürokratisch und intransparent" sei. Die vorgesehene Ausschreibungsverpflichtung mache eine genaue Kostenkalkulation zwar schwierig, "aber unseren Schätzungen zufolge werden die jährlichen Maßnahmenkosten nur für den Stromsektor bei rund 90 Mio. Euro liegen", so der Verbund. Eine kürzlich von Univ.Prof. Stefan Schleicher vom Wifo verfasste Studie zu den erwarteten Kosten des EEffG komme über den Verpflichtungszeitraum sogar auf durchschnittliche Kosten für die Stromlieferanten zwischen 222 Mio. und 534 Mio. Euro pro Jahr.

Kritik übt die Strombranche auch an der geplanten grundsätzlichen Verpflichtung für Energielieferanten, bei ihren Endkunden jährliche Energieeinsparungen in Höhe von 0,6 Prozent zu erzielen, gemessen am gemittelten Energieabsatz ihrer Endkunden der letzten drei Jahre vor Anwendungsbeginn der EEffG-Richtlinie (2010-12). In absoluten Zahlen sollen damit die Energielieferanten zu Effizienzmaßnahmen im Ausmaß von zirka 5,7 Petajoule (PJ) p.a. verpflichtet werden, so die Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf. Diese Maßnahmen sollen die Lieferanten entweder selbst setzen und nachweisen müssen oder auch Dritten übertragen dürfen.

Zudem vermutet die E-Wirtschaft einen "Rechenfehler" beim 0,6-Prozent-Ziel. "Unabhängig der grundsätzlichen Ablehnung der Lieferantenverpflichtung in Höhe von 0,6 % p.a. möchten wir darauf hinweisen, dass es sich um einen Berechnungsfehler handeln dürfte", formuliert etwa die EVN. "Unter korrekter Anwendung der in den Erläuterungen angegebenen Zahlenmateriales wäre die Lieferantenverpflichtung bei exakt 0,539 %. Es bleibt unklar, aus welchen Gründen es zu einer Abweichung von mehr als 10 % kommt", hält wie die EVN ähnlich auch der Branchenverband Oesterreichs Energie fest.

Berechnungsbasis unklar

Laut Verbund hat die korrekte Zahl von 0,54 Prozent der Wifo-Experte Schleicher errechnet. Offen ist hier für den Verbund ferner, wie die Berechnungsbasis für jene Anbieter festgelegt werden kann, die während der Verpflichtungsperiode neu in den Markt eintreten, "da es für diese im ersten Jahr ihrer Tätigkeit keine Bezugsmenge gibt".

Einen "Stolperstein", der noch beseitigt werden sollte, sehen die EVU auch in der für Energielieferanten geplanten Verpflichtung, dass deren jährliche Effizienzmaßnahmen zu je 40 Prozent bei Privathaushalten wirken müssen. Diese 40-prozentige Haushaltsquote sollte nicht auf Einzelunternehmen, sondern auf die gesamte Branche abstellen, verlangt etwa der Verbund.

Hier sei eine Klarstellung nötig, fordert auch Oesterreichs Energie. Denn diese Quote sei aufgrund der unterschiedlichen Kundenstruktur der Energieunternehmen "sehr kritisch zu sehen": Denn Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend Groß- bzw. Gewerbekunden versorgen, hätten ja keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Haushaltskunden, so die Interessenvertretung der E-Wirtschaft.

(APA)

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