Drei wacklige Säulen für das Alter

(c) Clemens Fabry
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Die betriebliche und die private Vorsorge laborieren in Österreich noch an den Folgen der Finanzkrise und kommen nicht so recht in die Gänge. Die Anbieter versuchen nun, einander Marktanteile abzugewinnen.

Wien. Dass das Pensionssystem auf drei Säulen beruht (der staatlichen, der betrieblichen und der privaten Vorsorge), ist hierzulande mehr Theorie als Praxis. Mehr als 90 Prozent der Pensionszahlungen kommen vom Staat. Das Misstrauen gegenüber den kapitalgedeckten Systemen ist hoch, da infolge der Finanzkrise und der darauf folgenden Niedrigzinspolitik die Pensionskassen die an sie gerichteten Erwartungen oft nicht erfüllen konnten (was Pensionskürzungen zur Folge hatte).

Garantie oder hohe Rendite?

Zahlreiche Verträge der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge wurden ausgestoppt und warfen nach zehn Jahren kaum mehr ab, als einbezahlt wurde. Auch Lebensversicherungen bringen kaum hohe Renditen. Die garantierte Verzinsung beträgt nur noch 1,75 Prozent. Nach Abschlusskosten und Steuern kann die Gesamtverzinsung auch darunter liegen.

In diesem Umfeld kämpfen die Anbieter betrieblicher Vorsorge– allen voran Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen– um Marktanteile. Beiden Systemen ist gemeinsam, dass der Arbeitgeber freiwillig einen entsprechenden Vertrag abschließt und für seine Mitarbeiter einzahlt; diese erhalten später eine Zusatzpension.

Der Hauptunterschied ist, dass die Pensionskassen keine Pensionshöhe garantieren, weshalb die Pension anfänglich meist höher ist als bei Versicherungen, aber sinken kann. Die Versicherungen garantieren eine bestimmte Pensionshöhe; der Empfänger hat die Sicherheit, dass seine Pension nicht unter diesen Wert fallen kann. Derzeit haben die Pensionskassen, die es schon länger gibt, die Nase vorn; sie verwalten 17,7 Milliarden Euro für 845.000 Leistungsberechtigte (Pensionisten und künftige Bezieher).

Bei den Kollektivversicherungen sind es 757 Millionen Euro. Seit Kurzem gibt es die Möglichkeit für Berechtigte, zwischen dem 55.Lebensjahr und dem Pensionsantritt auf das jeweils andere System umzusteigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber neben dem Vertrag mit einer Pensionskasse auch einen solchen mit einer Versicherung abgeschlossen hat– und umgekehrt. Umstritten ist, ob er das tun muss. Die Pensionskassen berufen sich auf einen Artikel des Sozialrechtsexperten Robert Rebhahn, aus dem hervorgehe, dass es keine Verpflichtung gebe.

Die Versicherer sehen das anders. Zwar könne man den Arbeitgeber nicht zwingen, beides anzubieten, der Zusatzaufwand sei jedoch gering, sagt Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im Versicherungsverband. Man solle es dem Einzelnen überlassen, ob er lieber eine höhere, schwankende Pension oder eine garantierte Pension wolle. An den Gesetzgeber appelliert er, die Umstiegsmöglichkeit nicht nur für über 55-Jährige zu gewähren, sondern für jede Altersgruppe sowie für Beamte (diese können derzeit nicht umsteigen).

Das Argument, dass das staatliche System angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten das bessere sei, will er nicht gelten lassen. Die kapitalgedeckten Systeme sollten das staatliche Pensionssystem nicht ersetzen, sondern ergänzen. „Beide Systeme können umfallen.“ Für die Unternehmen sei es im internationalen Ringen um Fachkräfte wichtig, betriebliche Pensionsleistungen anzubieten.

Steuerliche Vorteile

Zudem sei es steuerlich günstiger, dem Mitarbeiter eine Zusatzpension statt einer Gehaltserhöhung zu gewähren. Den Arbeitgeber koste eine Erhöhung von 760Euro brutto im Schnitt 1000 Euro, dem Dienstnehmer blieben 415 Euro netto. Bei der Betriebspension seien es 1000 Euro. Doch erhält er diese – noch– nicht bar auf die Hand. Und die spätere Pension muss er versteuern.

AUF EINEN BLICK

Die kapitalgedeckten Systeme der Pensionsvorsorge genießen in Österreich keinen guten Ruf. Grund sind enttäuschte Erwartungen infolge der Finanzkrise und der Niedrigzinspolitik. Doch dürfte die staatliche Pension künftig oft nicht ausreichen, im Alter den gewohnten Lebensstandard zu ermöglichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2014)


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