Der OGH beendete einen jahrelangen Rechtsstreit. Nun wollen die Konsumentenschützer zu viel verrechnete Entgelte für die Kunden zurückfordern.
Wien. Unternehmen dürfen von Kunden, die Rechnungen per Zahlschein begleichen wollen, kein zusätzliches Entgelt verlangen. Das entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren gegen T-Mobile und beendete einen jahrelangen Rechtsstreit. T-Mobile muss die entsprechenden Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen streichen.
Der VKI war in einem Verbandsklageverfahren gegen die auch bei anderen Unternehmen übliche Praxis vorgegangen, „Zahlscheinentgelte“ einzuheben. Die Rechtslage ist da eindeutig: Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 ist es in Österreich verboten, Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen. Trotzdem wurde zum Teil weiterkassiert – unter unterschiedlichen Bezeichnungen, wie zum Beispiel „Bearbeitungsentgelt“.
VKI startet Sammelaktion
Der VKI startet nun eine Sammelaktion, um für betroffene Konsumenten die zu Unrecht verlangten Entgelte zurückzufordern. Die Aktion, die nicht nur Mobilfunkbetreiber, sondern Unternehmen unterschiedlichster Branchen betrifft, ist laut den Konsumentenschützern vorerst mit 30.September 2014 befristet und für die Teilnehmer kostenlos. Die Unternehmen sollen angeschrieben und zur Rückzahlung an ihre Kunden aufgefordert werden.
Laut VKI haben auch Versicherungen häufig Zahlscheinentgelte verlangt und sich dabei auf eine rechtliche Spezialsituation berufen. Der OGH traf in seiner Entscheidung diesbezüglich eine Klarstellung: Auch für solche Fälle gilt das ZaDiG, die zusätzlich verrechneten Entgelte sind damit ebenfalls gesetzwidrig. (cka)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2014)