Automatischer Datenaustausch: Was auf Anleger zukommt

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OECD-Standards. Die neuen Regeln für den Informationsaustausch liegen nun vor. Und werden wohl diverse Steuerabkommen obsolet machen.

Wien. Vorige Woche präsentierte die OECD ihre Komplettversion des sogenannten globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA). Das Regelwerk normiert die grenzüberschreitende Weitergabe von Steuerdaten ausländischer Bankkunden. Auch auf Versicherungen kommen Auskunftspflichten zu.

Realität werden soll der umfassende Informationsaustausch ab 2017. Auch Österreich wird mitmachen, das Bankgeheimnis wird dann für Personen, die hier Geldanlagen haben, aber in einem anderen Land steuerpflichtig sind, obsolet. Das können übrigens auch österreichische Staatsbürger mit ausländischem Lebensmittelpunkt sein – weshalb schon die Frage aufgeworfen wurde, ob die geplante Neuregelung womöglich verfassungswidrig sein wird. Denn Österreicher mit österreichischem Wohnsitz wären dann weiterhin durch das Bankgeheimnis geschützt, Österreicher mit ausländischem Wohnsitz nicht. Manche Juristen meinen, das könnte den Gleichheitsgrundsatz verletzen.

Aus für Abzugssteuer?

Weitergegeben werden künftig Informationen über Kontostände, Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften. Die Informationen werden gesammelt und einmal jährlich ausgetauscht. Neben Privatpersonen sind laut Steuerberater Helmut Moritz auch Strukturen wie Treuhandgesellschaften oder Stiftungen betroffen.

Was bedeutet das nun aber für diverse Sonderregelungen wie die Zinsrichtlinie und vor allem die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein, die Abzugssteuern als Alternative zur Offenlegung von Steuerdaten vorsehen? Vieles ist da noch offen. Die Zinsrichtlinie wird wohl außer Kraft treten. Und die Möglichkeit des anonymen Steuerabzugs bieten, wie Moritz erklärt, manche Schweizer Banken auch jetzt schon nicht mehr an, sondern verlangen von ihren österreichischen Kunden, dass sie ihre Geldanlagen beim österreichischen Fiskus deklarieren.

Erklärtes Ziel der OECD ist, dass letztlich jeder seine Geldanlagen, auch die ausländischen, in seinem Wohnsitzstaat versteuern muss – und so wird es wohl auch kommen. Finanziell betrachtet zahlt man zumindest bei Zinserträgen beim anonymen Steuerabzug ohnehin drauf, weil 35 Prozent und nicht „bloß“ 25 abgezogen werden.

Wer in Österreich steuerpflichtig ist, wird sein Geld künftig hier veranlagen müssen, wenn er nicht will, dass der Fiskus seine Kontostände automatisch serviert bekommt. Denn für im Inland steuerpflichtige Anleger soll das Bankgeheimnis weiter gelten, zumindest nach den jetzigen Plänen. Bei endbesteuerten Geldanlagen wird weiterhin die Bank die KESt abziehen, somit kann man es sich, wie bisher, auch künftig sparen, diese in der Steuererklärung offenzulegen.

Abgeschwächt wird das Bankgeheimnis aber auch für Inländer – denn durch das zentrale Kontenregister, das die OECD verlangt, werden die Daten aller Kontoinhaber auf Knopfdruck abrufbar. Erlaubt sein wird die Abfrage aber wohl nur in Verdachtsfällen. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2014)

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