Kreditkarten: Das unterschätzte Zahlungsmittel

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Kreditkarte(c) Erwin Wodicka - BilderBox.com (Erwin Wodicka - BilderBox.com)
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Ob in der Heimat, im Ausland oder beim Onlineshopping: Die kleine Plastikkarte kann mehr, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Sie versichert ihren Inhaber auf Reisen und hat je nach Einkommen einen hohen Einkaufsrahmen.

Wien. Bargeld ist nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel der Österreicher. Doch ab und an wird hierzulande auch die Kreditkarte gezückt. Im ersten Quartal dieses Jahres war das über 26 Millionen Mal der Fall. Im Schnitt gab man pro Zahlvorgang 110 Euro aus.

Manche wissen mit einer Kreditkarte aber nichts anzufangen und haben Angst, zu viel Geld zu sorglos auszugeben. Dabei ist eine Kreditkarte grob gesagt nichts anderes als eine Bankomatkarte – mit wesentlich mehr Funktionen.

Zu den bekanntesten Kreditkartenmarken zählen Visa und Mastercard, American Express und Diners Club. Visa und Mastercard werden hierzulande von Paylife und Card Complete ausgegeben (wer zuständig ist, steht auf der Kartenrückseite), manche Banken vertreiben die beiden Produkte auch in Eigenregie.

Ehepartner geschützt

Das schlagkräftigste Argument für das kleine Stück aus Plastik ist wohl ihr Schutz, den es auf Reisen ins Ausland bietet. Zwar kann die Kreditkarte nicht alles, deckt aber so manche Risken ab. Kunden, die etwa eine klassische Visa- oder Mastercard-Kreditkarte von Paylife besitzen, können sich darauf verlassen, im Krankheitsfall auf Kosten der Kartengesellschaft nach Österreich transportiert zu werden. Wer die Karte in den letzten drei Monaten zumindest einmal verwendet hat, ist bei ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland bis zu einem Betrag von 500.000 Euro auf der sicheren Seite. Bei einer goldenen Karte sind auch mitreisende Familienangehörige teilweise vom Schutz erfasst. Das gilt – je nach Anbieter– etwa bei Such- und Bergungskosten oder dauernder Invalidität (ab 50 Prozent).

Als Familienangehörige gelten etwa der Ehepartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Partner. Je nach Kartentyp (Basiskarte oder Topprodukt) und Anbieter sind viele Unterschiede in der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes vorhanden. Doch abgesehen davon gibt es noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die Karteninhaber wissen sollten. Etwa wie der Einkaufsrahmen einer Karte zustande kommt. Bei Card Complete sagt man dazu etwa, dass dieser von der Bank festgelegt werde. Bei der Erste Bank (die Visa/Mastercard in eigener Lizenz vertreibt) gibt es beispielsweise Standardlimits: Beim Basisprodukt beträgt dieses 2000 Euro, bei der Platinum-Karte 5000 Euro. Der Rahmen wird mit dem Kunden aber individuell vereinbart. Und er hängt von der Bonität des Karteninhabers ab. Wer sein Limit erhöhen möchte, könne mit diesem Wunsch jederzeit an seinen Bankberater herantreten, heißt es seitens der Erste Bank.

Ist die Kreditkarte einmal beantragt, muss man sie nicht für die Dauer ihrer Gültigkeit behalten. Bei der Erste Bank können Kunden ihren Vertrag jederzeit kündigen, wirksam wird die Vertragsauflösung zum Monatsende. Bei Card Complete beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Rücküberweisung allfälliger Guthaben auf das Referenzkonto sollte der Betreuer im Blick haben. Das zu kontrollieren schadet freilich nie.

Bei Missbrauch melden

Wird eine Kreditkarte gestohlen, zeigen sich die Kartenfirmen in der Regel kulant. Werden Sorgfaltspflichten leicht fahrlässig verletzt, haftet bei Card Complete der Kunde bis zum Einlangen der Sperrmeldung bis maximal 150 Euro, danach springt die Gesellschaft ein. Bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus: Hier haftet der Inhaber bis zur Höhe des verursachten Schadens bis zum Zeitpunkt der Kartensperre. „Ab dem Einlangen der Sperrmeldung bei Card Complete wird der Karteninhaber von jeglicher Haftung befreit, es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht zu dem Missbrauchsfall beigetragen“, sagt Card Complete. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn jemand seine Kreditkarte frei sichtbar im Auto zurücklässt.

Was Sie beachten sollten bei... Kreditkarten

Tipp 1

Rechnung. Wer außerhalb der EU mit seiner Kreditkarte bezahlt, dem werden dafür extra Spesen in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird nicht mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung, sondern mit dem Kurs, der bei Einreichen der Rechnung des Händlers besteht. Bargeldbehebungen mit der Kreditkarte sind im In- und Ausland sehr teuer.

Tipp 2

AbbuchungI. Wer missbräuchliche Abrechnungen auf seiner Kreditkarte feststellt, kann (bei der Erste Bank) dem Umsatz bis spätestens 13 Monate nach Rechnungslegung schriftlich widersprechen. Der Karteninhaber bekommt (wenn er nichts falsch gemacht hat) sein Geld rückerstattet. Wem Unregelmäßigkeiten auffallen, sollte sie aber sofort melden.

Tipp 3

AbbuchungII. Wird Ware im Internet bestellt, kann es helfen, wenn sie mittels Kreditkarte bezahlt wurde. Denn kommt die Ware nicht an, besteht die Möglichkeit, seine Bank zu kontaktieren. Diese wird dann versuchen, die Reklamation in die Wege zu leiten. Wer Glück hat, sieht sein Geld auch wieder. Garantie gibt es dafür in der Regel aber keine.

Tipp 4

Sicherheit. Visa und Mastercard haben mit Verified by Visa und Mastercard Securecode ein spezielles Sicherheitssystem für Onlinetransaktionen entwickelt. Dieses stellt sicher, dass der Karteninhaber auch deren tatsächlicher Besitzer ist. Das System dient dem Schutz des Kunden. Ob es zur Anwendung kommt, entscheidet der Händler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2014)


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