OGH: Diners Club muss zehn AGB-Klauseln streichen

Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Als rechtswidrig wurde unter anderem eine Regelung erklärt, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu dem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint.

Der Oberste Gerichtshof hat zehn AGB-Klauseln der Diners Club Bank AG als rechtswidrig beurteilt und damit die Entscheidung früherer Instanzen bestätigt. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit, der im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Diners Club geführt hatte. Als gesetzwidrig wurde unter anderem eine Regelung angesehen, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint. Diese Bestimmung widerspreche dem Gebot der Neutralität, so die Begründung. Weitere Klauseln, die die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränkten oder - unabhängig von einem Verschulden des Kunden - Mahnspesen bei Zahlungsverzug vorsahen, wurden ebenfalls als unzulässig beurteilt.

Auch eine AGB-Bestimmung, die für den Versand von Kontoauszügen per Post eine zusätzliche Gebühr festsetzte, wurde eingeklagt. "Nach dem Zahlungsdienstegesetz ist es zwar erlaubt, dass die Bank ihren Aufwand verrechnet, ein zusätzliches Entgelt darf jedoch nicht eingehoben werden", erklärte der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, laut Aussendung. "Unverständlich ist, warum wir auch 2014 noch vor Gericht erstreiten müssen, dass sich die Zahlungsdienstleister an diese Vorgabe halten. Das entsprechende Gesetz ist bereits 2009 in Kraft getreten."

(APA)

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