EU-Staaten wollen offenbar Fluggastrechte beschneiden

Warnstreik am Hamburger Flughafen
Warnstreik am Hamburger Flughafen(c) APA/dpa/Bodo Marks (Bodo Marks)
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Künftig soll man innerhalb der EU erst ab einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen einem Zeitungsbericht zufolge die Fluggastrechte in der EU spürbar beschneiden. Laut einem Kompromisspapier der lettischen EU-Ratspräsidentschaft sollen Passagiere bei Flügen innerhalb der EU künftig erst ab einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro haben. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier.

Für alle anderen Flüge sind bei Entfernungen von 1500 bis 3500 Kilometern erst nach neun Stunden eine Entschädigung von 400 Euro und bei Flügen von mehr als 3500 Kilometern erst nach zwölf Stunden eine Entschädigung von 600 Euro vorgesehen.

Bisher haben Fluggäste ab einer Wartezeit von drei Stunden je nach Entfernung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

Milliardenkonsten für Fluglinien

Die Fluggesellschaften koste das jährlich Milliarden, schrieb die Zeitung weiter. Deshalb strebten sie eine Beschneidung der Fluggastrechte an und seien damit in Brüssel auf offenen Ohren gestoßen. Schon vor zwei Jahren habe die EU-Kommission eine Neufassung der Regeln und längere zumutbare Wartezeiten vorgeschlagen. Nun aber wollten die EU-Mitgliedstaaten darüber noch einmal deutlich hinausgehen: Sie wollten nicht nur bei den zumutbaren Wartezeiten weiter gehen als die Kommission, sondern den Fluggesellschaften auch mehr Ausnahmen zugestehen.

So sehe das Papier vor, die Fluglinien aus technischen Gründen aus der Haftung zu entlassen, wenn der Schaden erst kurz vor dem Flug oder während des Fluges festgestellt werde. Bisher müssen die Airlines nur dann keine Entschädigung zahlen, wenn sich der Flug aus Gründen höherer Gewalt verspätet.

EU-Parlament muss zustimmen

Damit die Neureglung in Kraft treten kann, muss dem Bericht zufolge das Europäische Parlament zustimmen. Dieses will jedoch laut "FAZ" zumindest für Kurzstreckenflüge die maximal zumutbare Wartezeit weiterhin auf drei Stunden begrenzen.

(APA/AFP)

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