Crowdinvesting: Hohes Risiko, hohe Rendite

Anlageform. Crowdinvesting fällt in die Kategorie Risikoinvestment, mit etwas Geschick können aber hohe Renditen erzielt werden.

Wien. Die Spielart des Crowdfundig, die das neue Gesetz (siehe oben) regeln soll, kann man exakter als Crowdinvesting oder Equity-Based Crowdfunding bezeichnen: Viele Kleinanleger investieren kleine Beträge in ein meist junges Unternehmen, das sich dadurch eine Start- oder Wachstumsfinanzierung sichert, und erhalten im Gegenzug Zinsen. Der Vorteil aus Anlegersicht: Da es sich hier um ein Risikoinvestment handelt – das Unternehmen könnte pleitegehen, das investierte Geld wäre dann weg – sind die Renditen attraktiv.

Das Risiko ist durch die kleinen Summen – mit dem neuen Gesetz gilt eine Beschränkung auf 5000 Euro pro Investment – minimiert. Wer mehr investieren will, kann das Geld auf mehrere Unternehmen verteilen. Als Vermittler zwischen Anlegern und Unternehmen treten Crowdinvesting-Plattformen auf. In Österreich gibt es derzeit vier Plattformen, die Crowdinvesting betreiben: Conda, 1000x1000, Greenrocket und Crowdcapital.

Zu unterscheiden ist das Crowdinvesting vom Reward-Based Crowdfunding, bei dem zwar auch Unternehmen oder Projekte finanziell unterstützt werden, aber dies eher in Form einer Spende oder eines Sponsorings. Es kann Gegenleistungen geben, die aber nicht monetär sind. In diesem Bereich sind in Österreich die Plattformen respekt.net, Inject-Power und „Starte dein Projekt“ aktiv. Für beide Fälle gilt: Damit eine Finanzierung überhaupt zustande kommt, muss jedes Projekt eine selbst gesetzte Mindestfinanzierungsschwelle erreichen. Wird diese nicht erreicht, kommt die Finanzierung nicht zustande und die Anleger bekommen ihr Geld zurück.

Erfolgsabhängige Komponente

Investiert wird beim Crowdinvesting üblicherweise über Nachrangdarlehen oder Genussscheine. Beide Modelle basieren auf jährlich ausgezahlten Zinsen, deren Höhe vorab vereinbart wird. Dazu kann als erfolgsabhängige Komponente ein Wertsteigerungsbonus hinzukommen, der am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, wenn das Unternehmen an Wert dazugewonnen hat. Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und zehn Jahren. Nachrangdarlehen unterscheiden sich von einem normalen Kredit insbesondere dadurch, dass der Rückzahlungsanspruch im Fall der Insolvenz mit einem Nachrang gegenüber anderen Gläubigern versehen ist. Das heißt: Geht das Unternehmen pleite, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das investierte Geld zur Gänze verloren ist. Die Auszahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des investierten Betrags darf den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden.

Beim Genussrecht erwerben die Anleger Vermögensrechte am Unternehmen. Im Unterschied zum Nachrangdarlehen gibt es beim Genussrecht eine direkte Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös. Sofern das Unternehmen verkauft wird, erhält der Anleger einen Teil des Kaufpreises gemäß der Anteile durch seine Genussrechte.

Was die Ausfallsquoten beim Crowdinvesting betrifft, gibt es hierzulande noch wenig valide Daten, weil die ältesten Plattformen erst zwei Jahre alt sind. Bis dato gab es noch keine Ausfälle. Experten beziffern die Ausfallsquote mit 50 Prozent. Das liegt unter der generellen Ausfallsquote von Start-ups, da durch die Plattformen eine Vorauswahl getroffen wird. (es)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2015)

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