"Völliges Unverständnis": Kritik an Fingerabdrücken für Finanz

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Die Grünen sehen in den Plänen für die Steuerbetrugsbekämpfung der Regierung den Versuch, "Überwachungsinstrumente auszubauen". Das Ministerium betont, es gehe nur um Zollverfahren.

Das Vorhaben der Regierung, dass die Finanzpolizei künftig bei schwereren Vergehen auch Fingerabdrücke nehmen und die User von IP-Adressen ausforschen kann, stößt auf Kritik. Die Grünen sehen darin den Versuch, "Überwachungsinstrumente auszubauen", so Datenschutzsprecher Albert Steinhauser.

Die "Presse" hatte in ihrer Donnerstag-Ausgabe auf diese bisher nicht beachteten geplanten Neuerungen im Finanzstrafgesetz hingewiesen. Im Paragraf 99 soll die Finanzstrafbehörde ermächtigt werden, "von Beschuldigten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass sie Spuren hinterlassen haben, Papillarlinienabdrücke abzunehmen". Nach Abschluss des Verfahrens sollen die Fingerabdrücke vernichtet werden.

Zudem kann der Vorsitzende des Spruchsenats (die gerichtsähnliche erste Instanz in Finanzstrafverfahren mit einem Schaden ab einer bestimmten Höhe, den Vorsitz führt ein Richter) künftig anordnen, Details zu E-Mails zu ermitteln, wünscht sich die Regierung. Demnach müssten Telekom-Betreiber die IP-Adressen sowie Name und Anschrift des Benutzers, dem sie zugewiesen ist, preisgeben - "wenn die dafür erforderlichen Daten zum Zeitpunkt der Anfrage noch rechtmäßig verarbeitet werden". Vorratsdatenspeicherung gibt es ja keine mehr.

Finanz "schießt hier übers Ziel hinaus"

Steinhauser attestiert angesichts dieser Pläne dem Finanzministerium, es mangle ihm "an der nötigen Grundrechtssensibilität". Die Ansinnen stießen "in der Fachwelt auf völliges Unverständnis", und die Finanz "schießt hier übers Ziel hinaus". Er pochte auf "die Einführung eines Rechtsschutzes, der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht". Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann sagte, dass man bei den Verhandlungen mit den Regierungsparteien über das Bankgeheimnis - die Grünen Stimmen sollen die nötige Verfassungsmehrheit sichern - Datenschutzexperten beiziehen werde.

Kritik kam auch vom Team Stronach, das wörtlich von "Schellings (Finanzminister Hans Jörg, Anm.) Schergen" sprach, die überbordende Überwachungswünsche ins Gesetz geschrieben hätten. "Weder der Finanz noch dem Zoll steht diese Art der Schnüffelei zu", so Klubobfrau Waltraud Dietrich. Die Neos brachten das Thema in den steirischen Landtagswahlkampf ein. Sie forderten vom dortigen ÖVP-Chef Hermann Schützenhöfer einen "Offenbarungseid", inwieweit er wirklich gegen die "Überwachungsstaat"-Maßnahmen auftrete.

BMF: Fingerabdrücke nur für Zollverfahren

Aus dem Finanzministerium hieß es, man könne die Aufregung nicht nachvollziehen. Es gehe ausschließlich um Zollverfahren, nicht um generelle Verfahren. "Die Möglichkeit der Abnahme von Fingerabdrucken ist für Zollstrafverfahren erforderlich, um nachweisen zu können, ob eine Person mit der Ladung von Schmuggelgut in Verbindung steht", hieß es. Oft würden etwa Zigaretten in präparierten LKWs transportiert, die Fahrer aber behaupten, von nichts gewusst zu haben. Fingerabdrücke würden hier der Beweisführung dienen, nach Abschluss des Verfahrens aber wieder gelöscht.

(APA)

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