Das Basiskonto bietet ab September 2016 alle Funktionen außer Überziehung. Es ist für Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher, Asylwerber und Obdachlose gedacht.
Ein "Basiskonto" soll künftig auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten ermöglichen, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Geplant ist, dass ab September 2016 jeder einen Rechtsanspruch auf so ein Konto hat. Derzeit gibt es rund 150.000 Personen in Österreich, die kein Konto haben. Nach dem neuen Gesetz wird jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, das Recht auf ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut eingeräumt. Österreich setzt damit eine Vorgabe der EU um, allerdings zum letztmöglichen Zeitpunkt .
Das neue Basiskonto soll alle Funktionen eines Zahlungskontos bieten, wie Überweisungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon, Empfang von Zahlungen aus Arbeitsverträgen oder sozialen Unterstützungsleistungen und auch mit einer Bankomatkarte verbunden sein. Lediglich einen Überziehungsrahmen wird es nicht geben.
Maximalkosten 80 Euro jährlich
Durch ein Basiskonto haben in Zukunft beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Die Banken haben diesen Menschen bisher oft ein Konto entweder ganz verwehrt oder nur zu höheren Kosten eingeräumt. Dadurch konnten die Betroffenen nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.
Die Kosten für das Basiskonto sind mit maximal 80 Euro pro Jahr gedeckelt. Wenn die Bank für die normalen Zahlungskonten günstigere Bedingungen anbietet, werden die günstigsten Kosten verrechnet. Für besonders sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftige Verbraucher soll das Basiskonto maximal 40 Euro kosten. Wer besonders schutzbedürftig ist wird vom Sozialministerium mit Verordnung festgelegt.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat heute den Gesetzesentwurf für das Verbraucherzahlungskontogesetz zur Begutachtung verschickt. "Das neue Basiskonto ist auch ein Angebot an all jene VerbraucherInnen, die ohnehin keinen Überziehungsrahmen eingeräumt erhalten und die sich mit dem Basiskonto im Durchschnitt die Hälfte ihrer bisherigen Kontokosten ersparen können", hob Hundstorfer in einer Aussendung hervor.
Mehr Transparenz bei Konten geplant
Das neue Verbraucherzahlungskontogesetz soll neben dem Basiskonto auch allen Bankkunden mehr Transparenz bringen. Der Preisvergleich soll einfacher werden, der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut ebenfalls. Damit man die jeweils günstigsten Angebote nutzen kann, müssen die Banken ihren Kunden einen Service zur Verfügung stellen, der alle mit einem Kontowechsel verbundenen Umstellungen und Verständigungen dritter Personen umfasst - ein standardisiertes Wechselprocedere.
Wer länger sein Konto überzieht und dafür hohe Überziehungszinsen zahlen muss, soll Informationen über einen Kredit bekommen. Um einen einfachen Preisvergleich zu ermöglichen, müssen den Verbrauchern vor Vertragsabschluss und später mindestens einmal jährlich Entgeltinformationen und Entgeltaufstellungen in einer einheitlichen Terminologie und in einem einheitlichen Format mitgeteilt werden.
(APA)