BWB: Kein Verfahren wegen AUA-Gebühr für Reisebüros

(c) Clemens Fabry
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Die AUA gebe nur die ihr selbst verrechneten Kosten an die Reisebüros weiter. Für die Bundeswettbewerbsbehörde kein Grund weiter einzuschreiten.

Die Reisebüros haben bei der Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingelegt, weil AUA und Lufthansa von ihnen für deren Buchungen eine Gebühr von 16 Euro einheben. Aber offenbar vergebens. Denn die BWB sieht "auf Basis der vorliegenden Informationen keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten", heißt es in einem Schreiben an die Airlines, das der APA vorliegt.

Die AUA gibt aus eigener Sicht mit der Gebühr nur die Kosten weiter, die sie selber von globalen Distributionssystemen verrechnet bekommen. "Das ist für uns kein Gewinn sondern eine Kompensation unserer Kosten" sagte ein AUA-Sprecher zur APA. Mit den zusätzlichen Einnahmen habe man die eigenen Kosten abdecken können.

Preisunterschiede diffiziler

Nicht ganz so glatt stellt sich die Bundeswettbewerbsbehörde in einer zweiten Frage auf die Seite der Luftlinien. Es hatte auch eine Beschwerde wegen Preisunterschieden bei Flügen der Lufthansa-Gruppe für österreichische und deutsche Reisebüros gegeben. Hier geht die BWB "vor allem von einem Binnenmarktproblem aus. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die BWB wird der Beschwerde derzeit nicht weiter vertieft nachgehen, die Thematik aber mit Interesse weiter verfolgen", schreibt die Behörde.

(APA)

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