Ausgleichszahlung nach Flugausfällen in Wien fraglich

CHAOS AM FLUGHAFEN WIEN WEGEN TECHNISCHEN PROBLEMEN
CHAOS AM FLUGHAFEN WIEN WEGEN TECHNISCHEN PROBLEMENAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die mittlerweile aufgeklärten Probleme beim Datentransfer stellen einen unvorhersehbaren Flugsicherheitsmangel dar, der von den Fluglinien nicht zu vermeiden war, sagt die Agentur für Fluggastrechte.

Selbst für Rechtsexperten ist es unklar, ob nach den Flugausfällen am Flughafen Wien vom vergangenen Sonntag den betroffenen Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen. Diese sei von den "Fluglinien aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu leisten", hieß es am Dienstag bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF).

Die Ursache für das Problem wurde inzwischen geklärt. "Es hat sich um einen Systemfehler gehandelt an der Schnittstelle, wo die Flugplandaten in unser System übernommen werden", sagte Austro-Control-Sprecher Markus Pohanka.

Keine Verantwortung der Fluglinien?

Die Probleme beim Datentransfer zwischen Eurocontrol und Austro Control stellten nach Einschätzung der APF "einen unvorhersehbaren Flugsicherheitsmangel dar, der für die Fluglinien nicht zu beeinflussen war, da die Annullierungen und Verspätungen auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen von den Fluglinien nicht zu vermeiden gewesen wären." Bei solchen unvorhersehbaren Flugsicherheitsmängeln handelt es sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung um außergewöhnliche Umstände.

Für einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung müsse jedoch "die Verantwortung für die Annullierung bzw. Verspätung bei der Fluglinie liegen", teilte die APF mit. Das sei bei außergewöhnlichen Umständen nicht gegeben.

VKI will Musterprozess führen

Der VKI sah die rechtliche Lage nicht geklärt und zeigte sich für die Betroffenen zu Klagen bereit. "Wir würden dazu auch Musterprozesse führen, um die Frage zu klären", sagte die Expertin Maria Ecker am Montagabend in "Wien heute" im ORF. Die Airlines konnten zwar direkt nichts für das Problem, es sei aber die Frage, "ob sich die Fluglinien Probleme bei der Luftraumüberwachung zurechnen lassen müssen", erläuterte Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich, das beim VKI untergebracht ist.

Ob die Flugsicherung ein sogenannter Erfüllungsgehilfe einer Airline ist, "ist meines Wissens bisher so rechtlich nicht gelöst", sagte Forster. "Es kann sein, dass das in einem Musterprozess zu klären ist." Vor einigen Jahren war am Flughafen Wien die Gepäcksortieranlage ausgefallen. Damals wurde laut Forster entschieden, dass die Gepäckabfertigung Aufgabe der Fluglinie ist und die Airlines "mussten sich das zurechnen lassen".

AUA will "noch abklären"

Ob den Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen, war bei den Austrian Airlines "noch in Abklärung", sagte AUA-Sprecher Wilhelm Baldia. Der auch bei höherer Gewalt verpflichtenden Versorgung der Passagiere mit Nahrung, Getränken und Hotelzimmern sei die Fluglinie nachgekommen. Bei der AUA waren am Sonntag 30 Flüge gestrichen worden, zahlreiche weitere waren verspätet. Insgesamt fielen am Flughafen Wien 32 Starts und 31 Landungen aus.

(APA)


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