Versicherung: Augen auf bei Unisex-Tarifen

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Ab dem 21. Dezember gelten in der Versicherungswelt neue Regeln. Trotzdem lohnt es sich nur selten, bis dahin noch schnell einen neuen Vertrag abzuschließen.

Wien. Fristen und Änderungen sind ein beliebtes Argument von Verkäufern, um noch mehr ihrer Produkte unters Volk zu bringen. Im Versicherungswesen bietet sich ihnen gerade eine Riesengelegenheit, denn ab dem 21.Dezember kommt es bei zahlreichen Polizzen zu wesentlichen Änderungen. Ab diesem Tag gilt nämlich die „Unisex-Regel“. Das heißt, dass Frauen und Männer nicht mehr unterschiedliche Prämien für ein und dieselbe Versicherung zahlen dürfen.

Bisher zahlten Frauen etwa bei der Unfallversicherung niedrigere Beiträge, weil sie weniger gefährlich leben und seltener verunfallen. Im Gegenzug zahlten sie für ihre Lebensversicherung mehr, weil sie statistisch gesehen länger leben und der Versicherung deshalb höhere Kosten verursachen. Solche Unterschiede darf es bald nicht mehr geben. Je nach Geschlecht und Versicherung verbessern oder verschlechtern sich die Konditionen für den einzelnen Versicherungsnehmer.

Aus Alt wird Neu

In einigen Fällen kann es ratsam sein, noch vor dem 21.Dezember eine Polizze abzuschließen. Hier gibt es aber Einschränkungen. Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass gerade bei lang laufenden Verträgen der Bedarf entscheiden sollte, wann ein Vertrag abgeschlossen wird. Als Frau noch schnell eine Risikolebensversicherung abzuschließen lohnt sich nur, wenn man diese wirklich braucht – etwa für einen Kredit. Wer sich dafür entscheidet, in den letzten Wochen vor dem Stichtag eine Versicherung abzuschließen, sollte einiges beachten, denn nicht alle Verträge sind „unisex-sicher“.

Das heißt: Auch aus Verträgen, die jetzt abgeschlossen werden, kann ein Vertrag nach neuem Recht werden. Und zwar, wenn solch gravierende Änderungen vorgenommen werden, dass ein neuer Vertrag aufgesetzt werden muss. „Grob kann man sagen: Änderungen, die beide Vertragspartner betreffen, verlangen einen neuen Vertrag“, erklärt Peter Wilk, Abteilungsleiter Unfall- und Krankenversicherung bei der Generali. Und in diesem Fall müsste auch ein Vertrag, der vor dem Stichtag unterzeichnet wurde, auf einen Unisex-Tarif umgestellt werden.

Recht schwammig heißt es in den Erläuterungen des Justizministeriums zum neuen Versicherungsgesetz, dass eine Vertragsänderung dann zu einer Umstellung führt, „wenn der Hauptgegenstand des Versicherungsvertrags, also dessen primärer Leistungsinhalt, eine Veränderung erfährt“. Bei der (Risiko-)Lebensversicherung sei dies etwa der Fall, wenn die Prämie mehr als verdoppelt wird, sagt Manfred Baumgartl, Vorstand der Allianz Österreich. Wer jetzt noch einen Vertrag abschließt, kann dem vorbeugen, indem er von vornherein eine Prämie vereinbart, die beispielsweise an die Inflationsrate angepasst wird. Solche Änderungen, die schon vor dem 21.Dezember vereinbart wurden, lösen nämlich keine Umstellung des Vertrags auf ein Unisex-Modell aus.

Wechsel hat oft Nachteile

Auch ein Wechsel von einem alten in einen neuen Vertrag muss wohlüberlegt sein. Denn oft können Nachteile, die man dadurch erleidet, den neuen „Unisex-Rabatt“ mehr als auffressen. Beispiel Krankenversicherung: Selbst wenn man unter den neuen Regeln besser gestellt würde als zu Beginn seines Altvertrages, könnte sich ein Wechsel als Fehler erweisen. „Bei einem neuen Vertrag wird auch eine neue Gesundheitsprüfung nötig“, sagt Wilk. Und wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert hat, bedeutet das höhere Prämien.

Ein anderes Problem gibt es bei Lebensversicherungen. Abgesehen davon, dass eine Kündigung mit hohen Kosten verbunden ist, sind Neuverträge mit einem niedrigen Rechnungszins verbunden. Ebenfalls am 21. Dezember wird dieser um einen Viertelprozentpunkt auf 1,75Prozent gesenkt. Gerade bei Verträgen, die mehrere Jahre alt sind, tauscht man damit einen für heutige Verhältnisse hohen Zins gegen einen sehr niedrigen. „Das sollte man nicht tun“, lautet der Rat von Allianz-Chef Baumgartl.

Was Sie beachten sollten bei... Unisex-Tarifen

Tipp1

Änderungen. Frauen müssen bei Unfall- und Ablebensversicherungen künftig tiefer in die Tasche greifen, Männer dafür bei Krankenversicherungen. Den größten Unterschied gibt es derzeit bei Unfallversicherungen. Hier könnte es sich für Frauen lohnen, noch vor dem Stichtag im Dezember eine Polizze abzuschließen.

Tipp2

Eingriffe. Nicht alle Verträge, die jetzt abgeschlossen werden, sind auch wirklich „unisex-sicher“. Bei größeren Eingriffen müssen sie nämlich auf das neue Tarifsystem umgestellt werden. Davor schützen kann man sich, indem man schon jetzt automatische Anpassungen vereinbart, die während der Laufzeit greifen.

Tipp3

Wechseln. Nicht immer ist es sinnvoll, von einem alten in einen neuen, vermeintlich günstigeren Vertrag zu wechseln. In der Krankenversicherung kann die neue Gesundheitsprüfung zum Beispiel dazu führen, dass sich die Prämien erhöhen. Bei Lebensversicherungen kommt der niedrigere Garantiezins zum Tragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2012)

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