Kunstschätze müssen eigens versichert werden

Kunstschätze müssen eigens versichert werden
Kunstschätze müssen eigens versichert werdenAPA
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Versicherung. Klassische Haushaltspolizzen sind für Inhaber von Kunstgegenständen nicht wirklich geeignet. Um eine Kunstversicherung abzuschließen, muss man aber nicht zwangsläufig eine große Sammlung besitzen.

Wien. Schöne Gemälde, eine Handvoll teure Fotografien und vielleicht auch noch ein paar Stücke aus der Zeit der Wiener Werkstätte. Relativ schnell kann sich in den eigenen vier Wänden ein kleines Vermögen anhäufen. Dumm nur, wenn es beschädigt oder gestohlen wird. Denn die klassische Haushaltsversicherung dürfte sich in so einem Fall als unzureichend erweisen. Ein Grund, um einmal intensiver über Kunstversicherungen nachzudenken.

Warum? „Weil die normale Haushaltsversicherung aus zwei Gründen nicht optimal ist“, sagt Petra Eibel von der Uniqa-Versicherung. Zum einen, weil die Haushaltsversicherung lediglich eine Pauschalsumme abdeckt, die sich nach Größe und Ausstattung einer Wohnung richtet. Und zweitens, weil bei Haushaltspolizzen meist der Zeitwert eines Gegenstandes abgedeckt wird. Bei Kunstversicherungen wird hingegen der Marktwert eines Objektes ersetzt.

„Zu Kunstversicherungen raten wir einem Sammler ab einem Gesamtversicherungswert von 100.000 Euro“, erklärt Cornelia Ellersdorfer von der Allianz-Versicherung. „Aber auch, wenn jemand ein teures Einzelstück hat, empfehlen wir eine solche Polizze.“

Eine Kunstversicherung deckt nämlich nicht nur sämtliche Naturkatastrophen ab, sondern springt auch bei „Unfällen“ ein. Also etwa dann, wenn ein Missgeschick einen Riss in einem Gemälde zur Folge hat oder aber wenn das falsche Putzmittel die Politur der Biedermeierkommode zerfrisst.

Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Restaurierung des Schadens, wie Eibel erklärt. In der Regel haben die Assekuranzen Spezialisten bei der Hand, die sich um die Wiederherstellung eines Stückes kümmern. „Sind nach der Restaurierung aber noch immer sichtbare Schäden festzustellen, dann ersetzen wir die Wertminderung“, sagt Eibel. Das bedeutet: Beträgt die Wertminderung bei einem 100.000 Euro teuren Objekt 30 Prozent, ersetzt die Versicherung 30.000 Euro.

Anders ist dies beispielsweise bei Gebrauchsspuren oder Klimaschäden (etwa einem Aquarell in der Sonne). Diese sind nämlich nicht versichert.

Marktwert wird ausbezahlt

Damit eine Assekuranz weiß, welche Werte sie versichern soll, schickt sie eigene Experten los. Diese fotografieren und katalogisieren die teuren Stücke. Anders als bei Kunstversicherungen müssen sich die Inhaber einer klassischen Haushaltsversicherung selbst um die Dokumentation ihrer Objekte kümmern. Oft kann das zu Problemen führen, weil es viele Versicherungsnehmer verabsäumen, Listen oder Fotos ihrer Wertgegenstände anzufertigen. Bei Einbrüchen kann das zum Verhängnis werden, weil man der Versicherung glaubhaft machen muss, ein bestimmtes Objekt auch tatsächlich besessen zu haben. Nicht so bei Kunstversicherungen. Da die Assekuranz weiß, welches Werk gestohlen wurde, weiß sie auch um dessen Marktwert Bescheid. Genau dieser wird dann auch ersetzt.

Mit der ausbezahlten Summe muss der Versicherungsnehmer weder einen ähnlichen Gegenstand noch das Werk des gleichen Künstlers kaufen. „Ich kann mit der ausgezahlten Summe auch eine neue Küche oder einen teuren Urlaub finanzieren“, sagt Ellersdorfer von der Uniqa. Bei einer klassischen Haushaltsversicherung wird der Neuwert eines Objektes dann ersetzt, wenn ein gleichartiger Gegenstand angeschafft wird.

Alarmanlage manchmal nötig

Taucht ein gestohlenes Kunstwerk wieder auf – was durchaus passieren kann – hätten Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten, wie Uniqa-Expertin Petra Eibel erklärt. Entweder, die Versicherung gibt dem Kunden dessen Kunstobjekt zurück, der wiederum die Entschädigungssumme refundieren muss.

Alternativ kann der Kunde die Eigentumsrechte an das Versicherungsunternehmen übertragen. Ob das Werk in weiterer Folge über ein Auktionshaus zum Kauf angeboten wird oder in der eigenen Firmensammlung landet, liegt dann im Ermessen des Versicherers, sagt Eibel.

Ab einem Sammlungswert von 700.000 Euro müssen sich Uniqa-Kunden übrigens eine Alarmanlage zulegen. Im Gegenzug reduziert sich auch die Prämie. Wehren sich Kunden vehement gegen eine solche Sicherheitsvorkehrung, würde die Assekuranz im Einzelfall entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie den Versicherungsnehmer weiter versichert, erklärt Eibel.

Die Prämie der Kunstversicherungen bewegt sich übrigens im Promillebereich des Sammlungswertes. Ein Selbstbehalt kann diese reduzieren.

Was Sie beachten sollten bei... Kunstversicherungen

Tipp 1

Zielgruppe. Um eine Kunstversicherung abzuschließen, muss man nicht unbedingt Inhaber einer großen Privatsammlung sein. Eine Polizze kann auch schon für Besitzer teurer Einzelstücke infrage kommen. In jedem Fall gilt: Wer Kunstwerke im Wert von über 100.000 Euro sein Eigen nennen kann, ist mit einer Kunstversicherung vermutlich besser aufgehoben als mit einer klassischen Haushaltsversicherung.

Tipp 2

Schutz. Kunstversicherungen decken nicht nur sämtliche Naturkatastrophen ab, sie zahlen auch bei „Unfällen“. Wird etwa ein Gemälde beschädigt, kümmert sich die Versicherung um die Wiederherstellung des Schadens und finanziert die Restaurierung. Lässt sich ein Werk nicht mehr in den Ausgangszustand zurückversetzen, wird dem Inhaber die Wertminderung ausbezahlt. Dabei wird stets der Marktwert des Objekts herangezogen.

Tipp 3

Prämie. Die Prämien die Versicherer liegen in der Regel im Promillebereich des Sammlungswerts, der von der Versicherung ermittelt wird. Wie bei anderen Versicherungsprodukten auch, kann ein Selbstbehalt die Prämie ebenso reduzieren wie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Ab einem gewissen Sammlungswert setzt die Versicherung beispielsweise eine Alarmanlage voraus.

Tipp 4

Dokumentation. Kunstversicherungen haben gegenüber klassischen Haushaltsversicherungen einen weiteren Vorteil: Die Assekuranz kümmert sich um die Katalogisierung der Werke. Bei normalen Haushaltsversicherungen müssen sich die Kunden selbst um die Dokumentation ihrer Wertgegenstände bemühen. Weil viele Kunden das nicht machen, kann es im Nachhinein häufig zu Problemen kommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2013)


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