Zinsen: Vorsorge für Versicherungen

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Versicherungen müssen künftig Rückstellungen bilden, wenn sie ihren Garantieverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Wien. Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sind seit Langem niedrig. Auch in naher Zukunft dürfte sich daran nichts ändern. Für Versicherungsunternehmen ist das ein Problem. Denn sie haben ihren Kunden in der Vergangenheit hohe Zinsen garantiert, die sie auf den Kapitalmärkten selbst nur schwer erzielen können. In Deutschland bieten einzelne Versicherer daher sogar schon Lebensversicherungen ohne lebenslangen Garantiezinssatz an.

Angesichts des Niedrigzinsumfeldes hat die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Verordnung in Begutachtung geschickt, die die Versicherer dazu auffordert, rechtzeitig Rückstellungen zu bilden, sofern „absehbar ist oder die Gefahr droht, dass die Unternehmen die garantierte Zinsvereinbarung nicht mehr erfüllen können“, wie FMA-Sprecher Klaus Grubelnik sagt. Die neuen Regeln gelten bereits für das laufende Jahr.

Nicht zulasten der Kunden

Derzeit hätten die Versicherungsunternehmen keine Schwierigkeiten, ihren Garantieverpflichtungen nachzukommen, betont die FMA.

Die Verzinsung bei Lebensversicherungsprodukten setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Diese besteht zum einen aus dem garantierten Mindestzinssatz, dessen Obergrenze von der Finanzmarktaufsicht festlegt wird, und zum anderen aus der Gewinnbeteiligung, die jährlich schwanken kann und vom Veranlagungserfolg der Assekuranz abhängt. Zusammen machen sie die Gesamtverzinsung aus. Ältere Verträge sind zum Teil mit garantierten Mindestverzinsungen von drei Prozent oder höher ausgestattet worden. Heute kann man von derartigen Verzinsungen nur träumen. Der von der FMA festgelegte höchste Garantiezinssatz liegt aktuell bei 1,75 Prozent.

Im Zuge der Verordnung stellt die Aufsichtsbehörde aber auch klar, dass die Rückstellungen nicht zulasten der Versicherungsnehmer und ihrer Gewinnbeteiligung gehen dürften. Das heißt, ein anfallender Mehraufwand muss von den Unternehmen selbst getragen und darf nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Mit der Aufforderung zur rechtzeitigen Bildung von Rückstellungen will die FMA die Versicherten vor einem weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld schützen, wie es in einer Aussendung heißt.

Lebensversicherungen stehen immer wieder in der Kritik, weil nur ein Teil der einbezahlten Beträge von den Versicherern auch veranlagt wird.  (ag/nst.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2013)

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