Lebensversicherung: Garantiezins soll auf 1,5 Prozent sinken

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Der neue niedrigere Zins soll für neue Verträge ab 2015 um 0,25 Prozent gesenkt werden. Zuletzt war dieser Zinssatz im Herbst 2012 reduziert worden.

Das Niedrigzinsniveau schlägt sich auch in der Lebensversicherung nieder. Der sogenannte Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden höchstens versprechen dürfen, wird für neue Verträge ab 2015 auf 1,5 Prozent sinken, nach zuletzt 1,75 Prozent. Eine entsprechende Novelle zu Höchstzinssatzverordnung geht demnächst in Begutachtung, bestätigte die FMA heute auf APA-Anfrage.

Der Garantiezins wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgesetzt und nach einer Formel berechnet, die sich am langjährigen Durchschnitt der Sekundärmarktrendite orientiert. Zuletzt war dieser Höchstzinssatz im Herbst 2012 gesenkt worden. Er ist eine Obergrenze für die versprochene Mindestverzinsung in der Lebensversicherung, ein Unternehmen kann auch weniger Zinsen garantieren. Die Gesamtrendite in der Lebensversicherung liegt aber in der Regel höher, weil die Kunden zusätzlich noch eine Gewinnbeteiligung erhalten.

3,25 Prozent Durchschnittsverzinsung

2013 machte die Gesamtverzinsung der Lebensversicherungsverträge in Österreich - inklusive Gewinnbeteiligung - im Durchschnitt 3,25 Prozent aus, hatte es Anfang April bei einer Pressekonferenz der Lebensversicherer im Versicherungsverband (VVO) geheißen. Der Garantiezins im Bestand liegt demnach bei 2,7 bis 2,8 Prozent. Diese Mindestverzinsung wird allerdings erst auf den eingezahlten Betrag nach Abzug von Abschlusskosten und Steuern angewendet, so dass die Gesamtverzinsung nach Vertragsende auch unter dem Garantiezins liegen kann.

In Deutschland soll der Garantiezins für neue Lebensversicherungsverträge zum 1. Jänner 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden, geht laut dpa aus einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Entwurf zu einem Reformpaket für die Lebensversicherung hervor. Entlastet werden sollen Versicherer bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven. Hier muss ein kleinerer Kundenteil mit Einbußen rechnen. Unternehmen müssen zugleich ihre Kunden künftig stärker an Überschüssen und Risikogewinnen beteiligen.

Zinsrückstellungen verpflichtend

In Österreich mussten die Versicherungen bereits für das Geschäftsjahr 2013 eine sogenannte Zinszusatzrückstellung bilden, hat die FMA Anfang Dezember vergangenen Jahres verordnet. Damit werde sichergestellt, "dass Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit, auch in anhaltenden Niedrigzinsphasen, erfüllt werden können", hatte es damals geheißen. Die FMA-Spitze schätzte das Rückstellungsvolumen 2013 und 2014 Mitte vergangener Woche bei ihrer Jahrespressekonferenz auf rund 200 Mio. Euro. "Wenn das Zinsniveau so niedrig bleibt, werden diese Beträge nach oben gehen", so FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller. Diese Rückstellungen würden aber nicht zulasten der Versicherer gebildet, sondern seien vom Unternehmensgewinn zu dotieren.

In Österreich im derzeitigen Niedrigzinsumfeld die versprochen Renditen auch zu verdienen, "geht sich bei allen Versicherungen, die ich kenne, aus", hatte s Versicherungsvorstand Manfred Rapf und Vorsitzender der Sektion Lebensversicherungen im Versicherungsverband im April erklärt. Probleme, die Zusagen zu verdienen, habe man anders als die deutschen Versicherer nicht, hatten verschiedene Branchenvertreter betont.

(APA)


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