Versicherungen: Schutz, auch im Gebirge

(c) EPA (Urs Flueeler)
  • Drucken

Auf der Piste kann so manches Unglück passieren. Vor allem Lawinen haben in jüngster Zeit zahlreiche Menschen in den Tod gerissen. Für die eigene finanzielle Absicherung - oder die anderer - kann man im Vorfeld aber sorgen.

Wien. Das Schicksal meint es derzeit nicht besonders gut mit den Liebhabern österreichischer Berge. Es vergeht nämlich kaum ein Tag, an dem hierzulande keine Lawine abgeht. Viel zu oft haben Massen an Schnee und Eis in den vergangenen Wochen Menschen unter sich begraben. Für zahlreiche Betroffene kam jede Hilfe zu spät.

Um eine Lawine zu überleben oder ihr gar zu entkommen, gibt es zahlreiche Techniken – und auch angemessene Ausrüstung. Doch sollte die Fahrt ins Gebirge ebenso durch eine entsprechende Versicherung gedeckt sein. Verunglückt man durch eine Lawine, kann eine Unfallversicherung finanzielle Abhilfe schaffen, wie Josef Graf, Vorstand von EFM Versicherungsmakler, erklärt. Diese komme nämlich für Bergungskosten, etwa durch einen Hubschrauber auf. Doch müssen in der Polizze genau diese Unfallkosten auch explizit versichert werden. Ist dies der Fall, sind auch kosmetische Operationen (die durch einen Unfall notwendig werden können) mitversichert. Versicherungssummen zwischen 10.000 bis 15.000 Euro seien hier vollkommen ausreichend, sagt Graf. Denn das Suchen einer in Not geratenen Person falle unter herkömmliche Bergungskosten.

Wer sich von einem Lawinenunglück nicht mehr erholt und fortan Invalide ist, kann auf fix vereinbarte Zahlungen durch die Assekuranz hoffen. Die Versicherungen unterscheiden hier aber nach Grad der Invalidität. Graf rät dazu, eine Versicherung abzuschließen, die bereits ab dem ersten Invaliditätsgrad Leistungen erbringt. „Denn von einem bis 25 Prozent Invalidität wird nach dem Grad der Behinderung geleistet. Ab einem Invaliditätsgrad von über 25 Prozent steigt die Leistung progressiv an“, so Graf.

Im Todesfall hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Möglichkeit, eine oder mehrere bestimmte Personen anzugeben, die dann eine Entschädigung erhalten. Das können freilich auch die gesetzlichen Erben sein. Die Versicherungssumme müsse aber vorher bestimmt werden, sagt Graf.

Schutz durch Haftpflicht

Ist man am Abgang einer Lawine selbst schuld, springt die Unfallpolizze trotzdem ein. Bei Vorsatz zahlt sie allerdings nicht. Als Unfall werden Ereignisse eingestuft, wenn sie plötzlich, unfreiwillig, von außen eintretend und gesundheitsschädigend sind.

Komme durch das eigene Fehlverhalten auf der Piste jemand anderer zu Schaden, greife in der Regel die Privathaftpflichtversicherung, erklärt Graf. Diese ist normalerweise Teil der klassischen Haushaltsversicherung, die wesentlich mehr kann, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Sie wehrt nämlich auch ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab. Etwa dann, so Graf, wenn der Pistenbetreiber haftet und einen selbst kein Verschulden trifft. Laut Graf ist es sinnvoll, seinem Versicherer schriftlich bekannt zu geben, wenn man als Skifahrer oder Snowboarder regelmäßig abseits gesicherter Pisten unterwegs sei.

In der Privathaftpflichtversicherung ist zudem die Höhe der Deckungssumme entscheidend. Graf rät zu einer Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Das mag auf den ersten Blick nach viel klingen, doch insbesondere, wenn Personen verletzt sind, können Schadenersatzansprüche sehr schnell sehr teuer werden.

Das Produkt berücksichtigt auch Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Sobald sie aber ein eigenes Einkommen beziehen, können sie aus der Versicherung fallen.

Erst kürzlich hat das Online-Vergleichsportal durchblicker.at große Unterschiede bei privaten Unfallversicherungen festgestellt und bemängelt, dass bei vergleichbarer Leistung bis zu 70Prozent der Prämie gespart werden könne. „Eine teure Unfallversicherung ist nicht automatisch besser“, sagt Reinhold Baudisch. [ iStockphoto ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2015)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.