Versicherungen: Raucher müssen sich melden

Rauchende Frau mit einer Zigarette
Rauchende Frau mit einer Zigarette(c) Erwin Wodicka - BilderBox.com (Erwin Wodicka - BilderBox.com)
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Nicht nur falsche Angaben über das Rauchverhalten führen dazu, dass Versicherungen nicht zahlen. Auch wer sein Verhalten ändert, sollte das mitteilen.

Wien. Wer beim Abschluss einer Risikolebensversicherung – also einer Versicherung auf den Todesfall – angibt, Nichtraucher zu sein, zahlt deutlich geringere Prämien als ein Raucher. Wenn etwa ein 40-jähriger Bankangestellter einen Vertrag mit 25-jähriger Laufzeit und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abschließt, zahlt er als Nichtraucher pro Quartal zwischen 39 Euro (bei der Europa Versicherung) und 77 Euro, berichtet Josef Graf, Vorstand der EFM Versicherungsmakler. Ist er Raucher, muss er hingegen zwischen 92 Euro (Interrisk) und 277 Euro hinlegen.

Von Falschangaben rät Graf ab, da man heutzutage noch bei Verstorbenen feststellen könne, ob sie Raucher waren. Was aber, wenn man die Versicherung als Nichtraucher abgeschlossen hat und später zu rauchen begonnen hat? Dann müsse man das der Versicherung nachmelden. Zumindest bei einer Risikolebensversicherung (nicht hingegen bei einer Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Tut man das nicht, und die Versicherung kann nachweisen, dass der Verstorbene Raucher war, müssen die Hinterbliebenen beweisen, dass das Rauchen nicht kausal für den Tod war. Andernfalls erhalten sie nur einen Teil der Versicherungssumme ausbezahlt.

Auch Motorradfahren kostet

Doch selbst, wenn der Nachweis gelingt, dass das Rauchen nicht zum Tod geführt hat (etwa bei einem Unfall), bedeute das noch lange nicht, dass die Versicherung auch zahlen müsse. Graf erzählt von einem Fall, in dem sich die Versicherung auf den Standpunkt stellte, dass sie den Kunden abgelehnt hätte, wenn sie die richtigen Angaben über sein Rauchverhalten gehabt hätte. Die Assekuranz habe den Prozess gewonnen.

Ebenso sollte man der Risikolebensversicherung melden, wenn man mit dem Motorradfahren anfängt. Eine gefährliche Sportart aus Sicht einer Unfallversicherung ist Motorradfahren aber nicht. Doch ist die Liste der Risken, die man der Unfallversicherung (nach-)melden muss, deutlich länger als bei der Risikolebensversicherung: Der Unfallversicherung muss man einen Berufswechsel ebenso melden wie das Ausüben einer Risikosportart (etwa Klettern im alpinen Gelände oder Bergsteigen ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad, regelmäßiges Tauchen), vereinsmäßiges Fußballspielen, Flugsport, Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Ski-, Snowboard- oder Rodelwettbewerben. Meldet man dergleichen nicht, droht im Fall des Falles eine Leistungskürzung.

Die Ursache für die zunehmende Strenge der Versicherungen sieht Graf darin, dass die Prämien seit dem EU-Beitritt aufgrund des Wettbewerbs massiv gesunken seien. Das habe aber auch Nachteile für die Versicherungskunden: Die Assekuranzen würden nun bei risikorelevanten Punkten viel genauer hinschauen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2015)


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