Wie man das Eigenheim richtig versichert

(c) Stanislav Jenis
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Wohnung und Haus sollte man versichern. Wer es nicht tut, der spart am falschen Fleck. Doch ganz ohne Vorgaben kommen die Versicherungen nicht aus. Wer sich nicht an sie hält, schaut durch die Finger.

Wien. Sie ist nicht teuer und dennoch viel wert: die Haushaltsversicherung. Zu einem Abschluss ist in Österreich niemand verpflichtet. Doch wer in diesem Punkt geizt, für den kann es im Schadensfall ziemlich teuer werden.

Eine Haushaltsversicherung deckt alles ab, was gemeinhin unter den Begriff Hausrat fällt. Inkludiert sind hier nicht nur Möbel oder Schmuck, sondern auch Schäden, die durch Wasser oder Feuer entstehen können. In der Regel ist in der Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Wenn nicht, sollten Versicherungsnehmer auf diesen Baustein bestehen. Denn mit ihm sind Schadenersatzansprüche Dritter abgedeckt.

Im Unterschied zur Haushaltsversicherung gibt es auch eine für das Eigenheim. Ein solches Produkt deckt Schäden am Gebäude ab bzw. an allem, was damit verbunden, also „niet- und nagelfest“ ist, wie Josef Graf, Vorstand von EFM Versicherungsmakler, sagt. Verklebte Teppiche fallen genauso darunter wie Einbauküchen.

Einer Erhebung der Uniqa-Versicherung zu Folge sind die häufigsten Schäden, die das Unternehmen in der Haushaltsversicherung von seinen Kunden gemeldet bekommt, jene, die den Bereich Glas betreffen. Rund 36 Prozent der Schadensfälle sind auf dieses Segment zurückzuführen. Jeder vierte Versicherungsnehmer wendet sich mit einem Haftpflichtfall an die Uniqa. Rund jeder zehnte macht jeweils Einbruch- und Feuerschäden geltend. Der Rest entfällt auf Leitungswasser-, Elementar- (Sturm, Hagel etc.) und Kühlgutschäden.

Windstärke entscheidend

Doch die Häufigkeit eines Schadens sagt nichts über dessen Höhe aus. Am teuersten sind für die Uniqa Schäden, die durch Einbruch, Feuer oder im Segment Haftpflicht entstehen. Sturm- oder Hagelereignisse verursachen nur 3,9 Prozent des finanziellen Aufwandes. Und das, obwohl sich die Sturmschäden bei der Uniqa allein im vergangenen Jahr auf 8,6 Mio. Euro beliefen. Schäden an Gebäuden inklusive.

Einen Zusammenhang zwischen Windgeschwindigkeiten und Schadenshöhe lässt sich hier übrigens nicht feststellen. Schließlich hänge es davon ab, in welcher Region ein Versicherungsnehmer beheimatet ist und wie dicht das Gebiet besiedelt ist, erklärt Uniqa-Vorstand Robert Wasner.

Sturmschäden werden von den Assekuranzen in der Regel erst ab Windgeschwindigkeiten von über 60 Stundenkilometern gedeckt. Auf den Kosten für beschädigte Blumenkästen, die geringeren Windgeschwindigkeiten zum Opfer fallen, bleiben die Kunden folglich sitzen.

Um Versicherungsnehmern die Möglichkeit zu bieten, ihr Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, arbeitet die Uniqa mit dem Wetteranbieter Ubimet zusammen, der Unwetterwarnungen verschickt. Zwar glauben zwei Drittel der Kunden, durch solche Warnungen einen Schaden (etwa Hagelschaden am Auto) vermieden zu haben. Doch weniger wurden die Schäden trotz Warnungen nicht, auch, weil Kunden nicht dazu verpflichtet sind, eine Handlung zur Schadensvermeidung zu setzen. Den Service der Ubimet kann jeder Österreicher kaufen (www.uwz.at), bei der Uniqa bekommen Kunden den Service gratis dazu, wenn sie drei Produkte aus unterschiedlichen Sparten beziehen.

Abseits von Unwetterschäden gibt es jedoch auch noch ganz andere Ereignisse, die Hausbesitzern Probleme bereiten können. Verlassen sie ihr Heim beispielsweise für mehr als 72 Stunden, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden. Andernfalls wäre ein Wasserschaden nicht versichert, heißt es seitens EFM. Auf einzelne Wohnungen in Mehrparteienhäusern erstreckt sich diese Pflicht jedoch nicht. Für die Versicherung ist entscheidend, ob das Gebäude zum Schadenszeitpunkt bewohnt wurde.

Problem Unterversicherung

Bei Einbrüchen in Häusern und Wohnungen können sich Versicherer schadlos halten, wenn die Fenster beim Verlassen der Liegenschaft gekippt waren. Wer über eine Sicherheitstür verfügt und von seinem Anbieter dafür einen Rabatt bei der Prämie erhielt, muss sein Türschloss voll verriegeln. Andernfalls gilt die Wohnung oder das Haus als nicht versperrt. Das Schloss umdrehen sollte man beim Verlassen der Wohnung in jedem Fall, selbst wenn die Abwesenheit nur von kurzer Dauer ist. Sonst zahlt die Assekuranz nicht.

Zu Problemen kann es laut Versicherungsmakler Graf auch kommen, wenn eine Unterversicherung besteht. Wird die Versicherungssumme nach Quadratmetern berechnet, muss die Wohnungsgröße der Realität entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kommt es im Ernstfall zu einer Leistungsreduzierung. „Überversichert sein bringt hingegen nichts, es kostet nur Geld“, sagt Graf. Wer umzieht, kann seinen Vertrag vorzeitig auflösen, muss dies aber vor dem Einzug in die neue Wohnung tun. [ iStockphoto]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2016)


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