Versicherungen: Rücktritt möglich?

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisiert die Lebensversicherungen.

Wien. Wer ab 1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, nämlich dann, wenn keine oder eine falsche Rücktrittsbelehrung stattgefunden hat. Dieser Ansicht ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der 1000 Verträge überprüft hat und und zum Schluss gekommen ist, dass bei zwei Dritteln eine fehlerhafte Belehrung vorgelegen ist.

Dabei beruft sich der VKI auf ein OGH-Urteil: Der Oberste Gerichtshof habe festgestellt, dass eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht mit einer gänzlich fehlenden Belehrung gleichzusetzen sei und zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht führe, erklärte Rechtsanwalt Alexander Klauser von der Wiener Kanzlei Brauneis Klauser Prändl (bkp). Nach Meinung des VKI müssten die Versicherer in solchen Fällen alle einbezahlten Prämien plus Zinsen (abzüglich Risikoanteil) zurückzahlen. Um abschätzen zu können, wie sich das beim eigenen Vertrag auswirken würde, hat der VKI einen Schnellrechner entwickelt (verbraucherrecht.at/schnellrechner). Sollte eine hohe Differenz zwischen Rückabwicklungswert und Rückkaufwert bestehen, sollte man prüfen (lassen), ob eine fehlerhafte Beratung vorliegt, rät der VKI. „Wir rechnen, dass Millionen Verträge betroffen sind, bei denen ein Rücktritt möglich und eventuell auch wirtschaftlich sinnvoll wäre“, sagt VKI-Expertin Ulrike Wolf.

Versicherer: „Einzelfälle“

Die Versicherer sehen die Causa gelassen: Falsche Belehrungen über die Rücktrittsfrist könnten allenfalls in jenen Fällen erfolgt sein, bei denen nach der Gesetzesänderung (Ausdehnung der Rücktrittsfrist von 14 Tagen auf vier Wochen) noch alte Papieranträge verwendet wurden, meint Uniqa-Vorstand Peter Eichler.

Hier handle es sich um eine sehr geringe Anzahl. Und falls Kunden vom Rücktrittsrecht Gebrauch machten, bekämen sie nur den Rückkaufswert zurück. Höhere Rückabwicklungswerte seien „in keiner Weise durch österreichische Judikatur belegt“.

Auch bei der Wiener Städtischen spricht man von Einzelfällen: „Wir haben 230 Kundenanfragen bei einem Bestand von 1,3 Millionen Lebensversicherungsverträgen zu diesem Thema, die alle individuell geprüft werden.“ (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2016)

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