Versicherung: Plastikgeld mit Reiseschutz

Symbolbild
Symbolbild(c) AP (Jochen Krause)
  • Drucken

Kreditkarten schützen ihren Inhaber bei Reisen ins Ausland, oft auch dessen Angehörige. Vor Reiseantritt lohnt es sich, einen Blick in die Bedingungen zu werfen.

Wien. Ob ans Meer oder in die Stadt, ob Wellness oder Abenteuer, ob einsam oder gemeinsam. Wer auf Urlaub fährt, der will den Alltag hinter sich lassen, entspannen und das Leben genießen. An unangenehme Ereignisse wagt da meist niemand zu denken. Doch passieren kann immer etwas, meist schneller als man denkt.

Wer verreisen will, der hat mehrere Möglichkeiten vorzusorgen. Zum einen gibt es klassische Unfallversicherungen, die Reisen ins Ausland abdecken, zum anderen können Reiseversicherungen während oder nach der Urlaubsbuchung zugekauft werden. Anderen hingegen reicht die Kreditkarte, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Doch nicht alle Kreditkarten, vor allem jene in Standardausführung, schützen ihren Inhaber umfassend. Je teurer das Produkt jedoch ist, desto weitreichender auch dessen Absicherung.

Geschieht etwas, sind häufig nicht nur der Inhaber der Kreditkarte, sondern auch dessen Familienangehörige versichert. Das bedeutet, dass sowohl Kinder, der Ehepartner wie auch der Lebensgefährte geschützt sind. Letzterer allerdings nur, wenn die Meldeadresse seit einem bestimmten Zeitraum dieselbe wie die des Karteninhabers ist.

Kreditkartenanbieter versichern jedoch nicht alle Angehörigen automatisch in allen Punkten. Muss jemand im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden, dann ist beispielsweise bei der Paylife-Gold-Karte nur der Karteninhaber bis zu 500.000 Euro versichert. Bei Gold-Karten von Card Complete beträgt die Deckung nur für den Inhaber hundert Prozent.

Bei der Gold-Karte von American Express sind Behandlungskosten und Krankenhausaufenthalte mit bis zu 220.000 Euro versichert, die Diners-Club-Gold-Karte übernimmt Behandlungskosten im Ausland bis zu einem Betrag von 150.000 Euro. Bei Card Complete gibt es daneben auch die Möglichkeit, ein Zusatzpaket für Mitreisende abzuschließen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist häufig, dass die Karte vor Reiseantritt auch benutzt worden ist. Bei den Kreditkarten von Card Complete (Visa/Mastercard) muss mit der Karte mindestens ein Mal in den zwei Monaten vor Reiseantritt etwas gekauft worden sein, damit Versicherungsschutz besteht. Bei der Gold-Karte von Paylife muss das Plastikgeld in den letzten drei Monaten verwendet worden sein.

Keine Leistung bei Vorsatz

In der Regel sind Karteninhaber weltweit und für die ersten 90 Tage einer Reise abgesichert. Häufig besteht die Möglichkeit, die Dauer des Versicherungsschutzes zu verlängern, dies muss der Kreditkartenfirma im Vorfeld allerdings gemeldet werden.

Passiert auf der Reise ein Unfall, dann spielt das Verschulden, wie auch in der klassischen Unfallversicherung, keine Rolle, sagt Erich Leiß, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen, die als Versicherer für Card Complete agiert. Anders sieht die Sache aus, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Denn dann kann sich die Versicherung leistungsfrei halten. Leiß gibt ein Beispiel: Fahre abseits der Piste Ski und in einem abgesperrten Gebiet, für das zuvor Lawinenwarnstufe fünf ausgerufen wurde, dann wird die Versicherung wohl abspringen, wenn ein Schadensfall eintritt. [i-Stockphoto]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.05.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.