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Freispruch auf Raten

06.04.2012 | 18:43 |  THOMAS PRIOR (Die Presse)

Werner Faymann darf davon ausgehen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

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Man kann die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft im Fall Faymann so lesen, wie es die Oberstaatsanwaltschaft tut: Der Auftrag für weiterführende Ermittlungen ist der Beweis dafür, dass die Justiz funktioniert, also parteipolitisch unabhängig agiert.

Man kann die Entscheidung aber auch so lesen: Die Oberstaatsanwaltschaft ordnet weitere Ermittlungen an, damit die Öffentlichkeit glaubt, dass eine zuletzt in Misskredit geratene Justiz parteipolitisch unabhängig agiert. Zu beweisen ist freilich beides nicht.

Der Bundeskanzler darf jedenfalls davon ausgehen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Weil die Oberstaatsanwaltschaft im Grunde die Empfehlung der Staatsanwaltschaft unterstützt, nämlich: keine Anklage. Und weil die Ermittlungsehrenrunde nur einen kleinen Teilbereich des Verfahrens betrifft: Ein Gutachten soll klären, ob auch die Bahn Nutznießer einer Inseratenserie in der „Krone“ war – oder bloß der damalige Infrastrukturminister. Allerdings wird selbst ein unabhängiger, weil ausländischer Sachverständiger nachträglich nur sehr schwer klären können, inwieweit diese Kampagne die ÖBB-Kunden beeinflusst hat.

Zweierlei bleibt außerdem seltsam bis unverständlich – auch wenn Werner Faymann die Unschuld in Person sein sollte: Warum wurden die Inserate der Straßenbaugesellschaft Asfinag eigentlich weitgehend aus den Ermittlungen ausgeklammert und Ex-Vorstände nicht einmal einvernommen? Und warum muss ein Monopolist wie die Asfinag überhaupt inserieren?

 

thomas.prior@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2012)

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