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Proteus mirabilis

30.06.2012 | 18:05 |  Michael Prüller (Die Presse)

Das Kölner Verbot der Knabenbeschneidung hat vielleicht mehr mit der Verwehleidigung der Gesellschaft zu tun als mit einer Abwertung der Religionsfreiheit.

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Ich bin nicht sicher, ob ich es so genau wissen wollte. Nach dem Urteil des Landesgerichtes Köln, wonach die Beschneidung Minderjähriger eine nicht durch religiöse Motive rechtfertigbare Körperverletzung darstellt, habe ich im Internet nachgeschaut. Wussten Sie, dass sich unter der Vorhaut koagulasepositive Staphylokokken, Proteus mirabilis oder Pseudomonas aeruginosa ansammeln können? Auch andere medizinische Gründe können für eine Beschneidung des Penis sprechen. Anders als die weibliche Beschneidung handelt es sich also nicht bloß um eine Verstümmelung. Eine Körperverletzung im Sinne des Strafrechts war es aber auch schon bisher. Jeder chirurgische Eingriff, sogar Haareschneiden, ist Körperverletzung – aber nicht strafbar, wenn der Betroffene einwilligt.

Und das ist das Neue am Kölner Urteil: Bisher hat die Einwilligung der Eltern ausgereicht. Es galt, dass das Recht des Kindes auf Unversehrtheit bei einem so geringfügigen Eingriff weniger wiegt als die Religionsfreiheit der Eltern bzw. als das Kindswohl: Unbeschnittene könnten ja in ihrem Umfeld ausgegrenzt werden. Beides hat das Kölner Landesgericht nun verworfen und noch hinzugefügt, dass die Beschneidung „dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können“ zuwiderlaufe. (Das allerdings ist, wie man in Köln sagen würde, doof – „Werden Sie doch Buddhist! Ach, geht nicht – Sie sind ja beschnitten.“)


Ich bin mir nicht sicher, ob hier wirklich ein Paradigmenwechsel in Sachen Religionsfreiheit vorliegt. Schon bisher war nicht alles Religiöse erlaubt, Menschenopfer und Witwenverbrennung etwa. Es könnte sein, dass das Urteil bloß ein Ausdruck unserer Verwehleidigung ist: Jetzt ist uns halt auch schon eine Zirkumzision so schrecklich, dass wir sie ahnden müssen. (Wobei: Wenn ich mir für mich eine Beschneidung vorstelle, dann doch viel lieber in frühen Kindertagen, an die man sich nicht mehr erinnern kann!)

Vielleicht ist aber tatsächlich ein neues Kapitel aufgeschlagen worden, in dem die Justiz die religiöse Festlegung der Kinder durch ihre Eltern immer mehr infrage stellt. Das Kölner Urteil macht das noch nicht klar, weil es ein muslimisches Kind betraf – und im Islam kann man warten, bis das Kind mitreden kann. Spannend wäre ein Urteil über Juden. Denn sie müssen Buben schon mit acht Tagen beschneiden – wer es nicht tut, bricht den Bund mit Gott. Einem gläubigen Juden bliebe nur die Wahl zwischen Auswanderung und Kurpfuscher. Das wäre ein seltsames Bild der Religionsfreiheit, in dieser Weltgegend zumal.


Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.07.2012)

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8 Kommentare
11 1

@ „Wussten Sie, dass sich unter der Vorhaut koagulasepositive Staphylokokken, Proteus mirabilis oder Pseudomonas aeruginosa ansammeln können?“






waschen…?






@ „Werden Sie doch Buddhist! Ach, geht nicht – Sie sind ja beschnitten.“






spannend, was ein Sprecher der Erzdiözese so als lustig empfindet…






@ „Vielleicht ist aber tatsächlich ein neues Kapitel aufgeschlagen worden, in dem die Justiz die religiöse Festlegung der Kinder durch ihre Eltern immer mehr infrage stellt.“






nachdem wir wissen, was alles in Einrichtungen der Kirche mit Kindern passiert ist, die zur religiösen Festlegung durch ihre Eltern dort hin geschickt wurden…






Gast: Harald K., 1040 Wien
30.06.2012 21:11
5 2

Der Autor WAR stv. Chefredakteur der „Presse“

und das ist gut so

überdenkenswert,

und auch im letzten absatz des artikels angedeutet: die zwangstaufe eines großteils aller säuglinge im christlichen abendland.

Antworten Gast: Liberaler darf nicht verwendet werden
30.06.2012 23:56
5 1

Re: überdenkenswert,

Zwangsbeschneidung ist Körperverletzung. Das ist jedem klar, und das gibt Prüller auch selbst zu.

Der Unterschied zwischen Taufe und Beschneidung ist eben, dass letztere irreversibel ist und das Kind ungebührlich in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinflusst wird. Die sinnlose körperliche Versehrung von Unmündigen aus niederen Gründen (dazu zähle ich religiöse Gefühle) durch Zwang ist klar als unmoralisch erkennbar, wenn man auch nur ein bisschen darüber nachdenkt.

Jetzt muss nur noch - wie es Artemis schon angesprochen hat - der sittenwidrige finanzielle Zugriff der Kirche auf Zwangstäuflinge (ich bekam einen Zahlschein, habe aber nie irgendwo freien Willens unterschrieben) ein Ende haben. Nur zwangstaufen ohne finanzielle Folgen kann man die Kinder von mir aus lassen. Da wird die körperliche Unversehrtheit nicht irreparabel kompromittiert, wenngleich oftmals starker Protest der Zwangstäuflinge zu hören war.

Gast: Anon33
30.06.2012 18:28
6 0

Wehleidigkeit oder Naivität?

Sehr geehrter Herr Prüller,
vielleicht hätten Sie anstatt "Schmutz unter der Vorhaut" zu googlen, lieber mal "sünnet" und "bris" bei Youtube nachgeschlagen um sich ein reelleres Bild dieser Praxis zu machen.
Mir scheint Kommentatoren wie Sie sind schnell dabei die Beschneidung als nicht der Rede wert darzustellen, solange Ihnen ja keiner vor Augen hält was dabei wirklich geschieht.
Wie heißt es so schön?
"Nichts böses sehen, nichts böses hören, nichts böses sagen?"

Re: Wehleidigkeit oder Naivität?


worüber Die Presse nix berichtet: >>> „Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als "äußerst befremdlich" und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit…“ <<<

vgl. http://www.ftd.de/politik/deutschland/:nach-koelner-gerichtsurteil-auch-katholiken-kritisieren-beschneidungsverbot/70055895.html



Anmerkung: Die Presse ist im Besitz der römisch-katholischen Kirche




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