Frontnachrichten aus dem Kulturkampf

Gut gemeint. Kein anständiger Mensch begrüßt Diskriminierung. Daher sollte man auch gegen die geplante diskriminierende Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes sein.

In den vergangenen Tagen wurde – eh nur sehr verhalten – eine brisante Gesetzesnovelle diskutiert. Sie will, dass bei sämtlichen von privater Seite angebotenen Gütern und Dienstleistungen niemand aufgrund von „Ehe-, Familien- oder Personenstand, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung“ benachteiligt wird.

Ein Musterbeispiel für den Satz, der auf den Dichter Gottfried Benn zurückgehen soll: „Gut“ ist das Gegenteil von „gut gemeint“.

So ein Gesetz würde weitgehend die Privatautonomie abschaffen, zitierte „Die Presse“ den Juristen Theodor Tomandl. Und selbst im „Standard“ gibt es viele kritische Postings von Menschen, die ganz zu Recht auf ihre Privatautonomie pochen und – wenn auch nicht unbedingt sympathisch – auf ihrem Urlaub in einem Hotel bestehen, das keine Kinder aufnimmt. Oder die ihr freies Zimmer nicht an Deutschnationale vermieten wollen. Man begreift sofort: Gleichbehandlungsgesetze wie dieses diskriminieren jedenfalls die kleinste Minderheit, die es im Staat gibt: den einzelnen, autonomen Menschen.

Aber auch genau die Gruppen sind betroffen, denen das Gesetz helfen will. Denn die Bevorzugung der eigenen Leute ist eine der wesentlichen Selbstbehauptungstechniken einer Minderheit. Dass etwa ein Homosexueller sein Mietshaus nur an Homosexuelle vermieten darf, ein jüdischer Rechtsanwalt nur jüdische Klienten akzeptiert und ein greiser Greißler seinen Altersgenossen Rabatte gibt, stärkt die Minderheit. Doch das neue Gesetz untersagt all das.

Auch ist die Antidiskriminierungsdynamik nicht zu unterschätzen. Nachdem das Gesetz laut dem Sozialminister, der das Ganze betreibt, vor allem „gesellschaftlichen Fortschritt“ (id est: weniger Kränkungen) bewirken soll, ist die nächste Stufe klar: Nicht nur den Anbietern, auch den Kunden müsste Ungleichbehandlung untersagt werden. Wer immer nur zum Chinesen geht oder nie zum türkischen Friseur, diskriminiert und kränkt auch.

Apropos „gesellschaftlicher Fortschritt“: Ist es tatsächlich die Aufgabe einer Regierung, genau jene Gesellschaft, deren Auftragnehmer sie ist, per Gesetz und Polizeigewalt zu Fortschritten zu zwingen? Nur wenn es tatsächlich eine Unterversorgung einer dieser Minderheiten in Österreich mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen gäbe, wären – punktgenaue – Gesetze angebracht.

Nächste Woche geht es mit der Frage weiter, warum sich nach dem Willen des Sozialministeriums nur anerkannte Religionsgemeinschaften einen eigenen Ethos leisten dürfen, Privatpersonen aber nicht.
Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

diepresse.com/cultureclash

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2012)

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