Nur zu deinem Besten!

Aus aktuellem Anlass: Was sind Eltern, die ihre Kinder anzeigen, wenn sie etwas ausgefressen haben? Gesetzestreue Musterbürger? Oder einfach nur überfordert?

Zu Beginn der Semesterferien präsentiere ich Ihnen eine Eltern-Kind-Frage, die sich gut für eine Sonntagsfrühstücksdiskussion eignet. Ausgangspunkt ist eine Meldung vom Jänner: Eine 16-Jährige hat gemeinsam mit ihrer 15-jährigen Freundin in der kalifornischen Stadt Rocklin (Motto: „A Family Community“) einen Weg gefunden, die zu Hause geltende Internetschlusszeit von 22 Uhr zu durchbrechen. Sie hat den Eltern Schlafmittel in den Milchshake gemixt.

Die Eltern haben sich am nächsten Tag verkatert gedacht, dass da etwas nicht stimmt, einen Drogentest gekauft: Der fiel positiv aus. Und jetzt kommt der bemerkenswerte Teil der Geschichte: Die Eltern sind daraufhin mit ihrer Tochter zur Polizei gegangen und haben sie angezeigt. Die Mädchen warten nun im Jugendgefängnis auf ihren Prozess.

Ich finde die Eltern verhaltensauffällig. Aber vielleicht ist in der amerikanischen Kindererziehung die Polizei ein selbstverständlicher Freund und Helfer. In einem Blog berichtet etwa eine Mutter, sie habe schon zweimal aus pädagogischen Gründen die Polizei gerufen: einmal, als ihr Ältester mit Feuer gespielt hat (mit acht), und einmal, als er absolut nicht auf sie hören wollte und Kleinigkeiten geklaut hat (mit zehn).

Was tut man wirklich, und warum, wenn man die Kinder bei einem Vergehen erwischt? Bei den Londoner Unruhen im August 2011 hat etwa eine Mutter in den Nachrichten gesehen, wie ihre 18-jährige Tochter, bisher nie straffällig, ein Polizeiauto mit Ziegelsteinen bewarf. Auch diese Mutter ging zur Polizei. Der bekannte Psychologe Richard Wiseman hat daraufhin in einer Blitzumfrage gefragt: Würden Sie Ihr eigenes 18-jähriges Kind anzeigen, hätte es während der Unruhen eine Flasche Mineralwasser geklaut? 86 Prozent sagten Nein. „Schockiert?“, fragt Wiseman auf seiner Website. Und: „Wie können Menschen es rechtfertigen, ihre kriminellen Kinder nicht der Obrigkeit auszuhändigen?“

Mir fällt eine ganze Reihe von Rechtfertigungen ein. Aber vor allem das autobiografische Lied „Zeugnistag“ von Reinhard Mey. Der kleine Reinhard traut sich nicht, sein miserables Zeugnis den Eltern zu zeigen und fälscht ihre Unterschrift. Das fällt auf, der Rektor holt „schnaubend“ den „stummen und geknickten“ Mey aus der Klasse und bestellt die Eltern her. Doch der Vater bestätigt die Echtheit der Unterschrift, und die Mutter sagt, ihre sei nur deswegen so zittrig, weil sie vorher zwei schwere Taschen getragen habe. Ob das rechtens war, wisse er nicht, singt Mey. Aber: „Wie gut tut es zu wissen, dass dir jemand Zuflucht gibt, ganz gleich, was du auch ausgefressen hast!“

Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2013)

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