Verweigerung

Heißes Eisen im Schnarcher- paradies: Der Europarat hat in einer Debatte zum Thema Gewissensfreiheit überrascht.

Im Europarat, sonst eher eine Schnarchveranstaltung, gab es am Donnerstag eine heiße Debatte. Es ging aber auch um ein unbequemes Thema, das entzweit und verstört und mindestens die Hälfte jener, die diese Kolumne gerade lesen, zum Umblättern veranlassen wird: die Abtreibung.

Schön, dass Sie noch da sind. Ich verspreche auch, dass ich hier nur ganz sanft agitieren will. Das Thema regt auf, weil ja schon die Grundfrage – ist ein Embryo ein Mensch, und zwar ein solcher, dem derselbe staatliche Schutz wie jedem Geborenen zusteht? – umstritten, ihr Kontext dramatisch und ihre Antwort existenziell ist. Für nicht wenige ist es außerdem eine Fahnenfrage: Dem einen Lager ist die straffreie Abtreibung ein Meilenstein der Frauenemanzipation, die unvollendet und gefährdet bleibt, solange nicht ein Recht auf Abtreibung anerkannt und ihre Verfügbarkeit in der Praxis garantiert ist. Dem anderen Lager ist die straffreie Abtreibung ein verheerender Bruch mit dem Prinzip der unverletzbaren Menschenwürde, der Kreise zieht und immer mehr Menschenrechte relativiert.

Den allgemeinen Kompromiss dazu – Abtreibung wird in bestimmten Fällen nicht bestraft, aber es wird auch niemand gezwungen, sie vorzunehmen – wollte nun eine Initiative im Europarat um die Sozialistin Christine McCafferty neu definieren. Mit einer echten Fahnenfragenresolution, der entsprechend heiße Pro- und Kontrakampagnen vorausgingen. Die Mitgliedsländer sollten aufgefordert werden, Gewissensentscheidungen soweit einzuschränken, dass etwa öffentliche Spitäler oder Stationen Abtreibungen nicht verweigern dürfen. Zudem sollte niemand Gewissensgründe geltend machen dürfen, wenn es in vernünftiger Entfernung keine Alternative gibt oder die Gesundheit der Frau in Gefahr ist.


Um es kurz zu machen: Eine knappe Mehrheit von Christdemokraten setzte sich am Donnerstag durch und änderte den Entwurf so sehr ab, dass aus der Sache „Women's access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection“ schließlich die Resolution „The right to conscientious objection in lawful medical care“ wurde, die das Recht auf freie Gewissensentscheidung nicht beschränkt, sondern ausdrücklich bekräftigt.

Auch wenn Europarats-Resolutionen weitgehend folgenlos, weil nicht bindend sind und die Mehrheiten eher zufällig zustande kommen (107 von 623 Delegierten waren anwesend): Wer – mit mir – der Ansicht ist, dass man an der Gewissensfreiheit nicht herumschnipseln darf, wenn sie denn eine Freiheit bleiben soll, wird sich eher freuen. Dazu gehört auch eine Reihe von Ärzten, die Abtreibung prinzipiell zulassen, aber sich etwa verweigern wollen, etwa wenn jemand ein Kind nur aufgrund des falschen Geschlechts abtreiben möchte.

Fazit: Ein Recht auf Abtreibung ist immer noch Fiktion, ob man das nun gut findet oder nicht.

michael.prueller@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2010)

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