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Berliner Betverbot

03.12.2011 | 18:22 |  von Michael Prüller (Die Presse)

Ist auf dem Marktplatz der Religionen das Gebet so etwas wie eine heiße Ware, die nur unter dem Ladentisch ihren Platz hat?

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Frontnachrichten aus dem Kulturkampf

Eine Schwarze möchte eine Kirche in Texas betreten. Doch davor steht ein dicker weißer Sheriff und sagt: „Kein Eintritt. Das ist die Kirche für Weiße.“ Darauf die Frau: „Aber ich bin die Putzfrau, ich muss hier den Boden aufwischen.“ „Na schön“, sagt der Sheriff. „Gehen Sie hinein ... Aber wehe, ich erwische Sie beim Beten!“

Diese Geschichte ist mir eingefallen, als ich vom deutschen Verfassungsgericht las, das einem Berliner Gymnasium Recht gab, welches einen muslimischen Schüler beim Beten im Pausenraum erwischt und ihm das untersagt hatte. Wir hatten den Fall an dieser Stelle schon einmal; nun ist das Urteil in oberster Instanz bestätigt.

Ein interessantes Urteil. Es sagt, dass man auch in einer öffentlichen Schule seinen religiösen Lebensregeln nachgehen darf – solange der Schulfrieden nicht leidet. Die Schule hatte geltend gemacht, dass „zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden sind, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben.“ Es wurde offenbar darum gestritten, ob man mitbeten müsse oder nicht. Außerdem würde sich eine „bereits bestehende Konfliktlage“ an der von Schülern aus fünf Religionen besuchten Schule verschärfen.

Dazu zwei Postings beim Berliner „Tagesspiegel“: Da sagt einer „als Atheist Gott sei Dank. Religionsfreiheit darf nicht zur Gängelung und Unterwerfung unter vermeintliche Glaubensnotwendigkeiten führen.“ Ein anderer antwortet: „Nein, das sehe ich – als Agnostiker und religionskritischer Mensch – absolut nicht ein. In Ordnung ist es, gegen Dinge vorzugehen, die einen selbst beeinträchtigen. Es ist nicht in Ordnung, gegen etwas vorzugehen, was einen einfach nur persönlich stört.“

Vielleicht war aber das Beten am Diesterweg-Gymnasium eben nicht nur eine Störung, sondern eine Beeinträchtigung. Wenn es eine demonstrative Inbesitznahme des öffentlichen Raums war, und wenn die Absicht bestand, die eigenen Leute zu gängeln und die anderen herauszufordern. Reizvoll ist jedenfalls, das Ganze mit den Adventkonzerten des Diesterweg-Schülerchors zu kontrastieren, die auf der Homepage des Gymnasiums angekündigt werden. Gab es heftige Konflikte unter den christlichen Schülern, ob man mitsingen muss? Besteht die Gefahr gewalttätiger Reaktionen? Was, wenn die Schüler in der Pause sängen? Und was heißt es für die Chancen von Multikulti, wenn öffentliches Beten gen Mekka schon im relativ geschützten Ambiente eines Gymnasiums sowas wie ein Funke im Pulverfass ist?

Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

DiePresse.com/cultureclash

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2011)

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1 Kommentare
ADAXL
08.12.2011 10:50
0 0

Der Marktplatz der Religionen

Der Artikle missversteht etwas grundsätzliches. Für den Islam gibt es keinen Marktplatz der Religionen, oder auch nur Anflüge von religiöser Toleranz.

In der Berliner Entscheidung ging es auch nicht um ein einfaches Gebet, sondern um einen religiösen Konflikt, den der Schüler angezettelt hat:

"... waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben."

Lest nach:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA111103802&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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