Trennungsschmerzen

Wie soll ein säkularer Staat mit einer Minderheitenreligion umgehen, von deren Kultur sich das Volk mehrheitlich nicht trennen will?

Eine Osterumfrage im „Standard“ zeigt erneut, dass ein Viertel bis ein Drittel aller Österreicher sich zum theologischen Fundament des Christentums bekennen: dass Christus Gottes Sohn ist, dass er auferstanden ist usw. Die Zahl jener, die glauben, dass jeder Gläubige auferstehen kann, ist mit 16 Prozent nur halb so groß wie die Zahl derer, die an die Auferstehung Jesu glauben. Das erstaunt, denn Christi Auferstehung ist eigentlich nur dann ein Grund zum Feiern, wenn sie auch die unsere zur Folge hat. Aber vielleicht fassen manche die Frage so auf, ob sich jeder Gläubige nach drei Tagen aus dem Grab erheben könne – und sagen als gute Christen dazu Nein, weil das Christentum unter Auferstehung versteht, dass wir einmal mit Leib und Seele im Himmel sein werden.
Jedenfalls besteht ein ziemlicher Unterschied zwischen den 80 Prozent, die kürzlich in einer Umfrage gesagt haben, dass Österreich ein christliches Land bleiben soll, und den vielleicht 25 Prozent mit christlichem Glauben. Und da komme ich auf die Frage der Vorwoche zurück: Wie soll ein von jeglicher Kirche getrennter Staat mit einer Minderheitenreligion umgehen, von deren Kultur sich das Volk mehrheitlich nicht trennen will? Darf er eine Schweigeminute in ORF2 zur Todesstunde Jesu halten?

Darf er verbieten, dass am Karfreitag ein Eishockey-Match stattfindet? (Ich muss mich da übrigens korrigieren: Der Verein „Religion ist Privatsache“ hat zwar was gegen die Schweigeminute, gegen das Eishockey-Verbot hat aber die „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ protestiert.)
Eigentlich sind die Fragen noch komplizierter: Verstößt der demokratisch gewählte Kärntner Landtag, wenn er per Gesetz den Karfreitag für veranstaltungsfrei erklärt, gegen die Minderheitenrechte der Gegner christlichen Brauchtums oder jener 15 Prozent, die glauben, dass die Welt ohne Religion besser dran wäre? Oder gar gegen die Mehrheitsrechte jener, die nicht an Christus als den Sohn Gottes glauben?

Ich denke, ein ruhiger Tag im Jahr, eine Schweigeminute in ORF2, religiöses Programm im Ausmaß von rund vier Prozent der Sendezeit beider ORF-Kanäle in der Karwoche verletzen niemandes Grundrechte, so sehr ihm Religion oder die katholische Kirche auch auf die Nerven gehen mag. Trennung von Staat und Kirche heißt ja nicht, dass der Staat alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verbannen hat – neutral wäre eine solche Haltung jedenfalls nicht.

So neutral, wie wenn der ORF unparteiisch zwischen musikalischen und unmusikalischen Menschen stehen möchte und deshalb keine Konzerte mehr überträgt.
Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

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