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Ich werde weiter beschneiden

14.07.2012 | 18:06 |  von Schlomo Hofmeister (Die Presse)

In welcher Welt leben die Kölner Juristen, die die religiöse Beschneidung als strafbar einordnen? Von einem säkularistischen Versuch, das religiöse Leben gesellschaftlich zu delegitimieren.

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Die häufigste Frage, die mir in den vergangenen Tagen gestellt wurde, betrifft die im Urteilsspruch des Kölner Beschneidungsprozesses verwendete Bezeichnung der religiösen Beschneidung von Buben als „schwere und irreversible“ Körperverletzung, was sie „strafbar“ macht. Obwohl es sich bei dem in Köln verhandelten Fall um die durch einen Arzt durchgeführte Beschneidung eines muslimischen Kleinkindes handelt, ist es doch sehr bezeichnend und typisch, dass viele aufgebrachte Mitmenschen daraufhin den Rabbiner zur Rede stellen.

Zugegeben, wir sitzen mit unseren ismaelitischen Cousins im gleichen Boot – schließlich bezog sich das Landgericht auf „religiöse Beschneidungen“ und meint damit sowohl Muslime als auch Juden. Als Rabbiner kann ich zwar gesellschaftspolitisch sicherlich für beide, inhaltlich-religiös jedoch nur für die letztere Gruppe sprechen.

Ist die Beschneidung jüdischer Buben im Alter von acht Tagen, so wie es die Tora unbedingt vorschreibt und wie sie dementsprechend auch seit Jahrtausenden praktiziert wird, eine Körperverletzung? In Anwendung juristischer Terminologie wird jede Handlung als Körperverletzung bezeichnet, die in irgendeiner Art und Weise den Körper eines Menschen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Ob eine solche jedoch das Prädikat „strafbar“ verdient, hängt in erster Linie von der Zustimmung des „Verletzten“ beziehungsweise bei Minderjährigen vom Einverständnis der Eltern ab.
Versuch, Religion zu delegitimieren. Das Haareschneiden beim Friseur ist davon genauso betroffen wie das Blutabnehmen im Labor sowie jede medikamentöse Behandlung oder chirurgische Operation. Jedoch einen Eingriff, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) allgemein und prinzipiell als Präventivmaßnahme empfohlen wird, deshalb – und ungeachtet elterlicher Zustimmung – als rechtswidrige Körperverletzung zu diffamieren, weil seine Durchführung religiös begründet war, ist nicht nur absurd, sondern implizit eine bemerkenswerte Antwort auf die Frage, was wohl die wahre Motivation der an diesem Gerichtsverfahren beteiligten Personen ist. Wenn es hier um etwas anderes ginge als nur den säkularistischen Versuch, religiöses Leben in Deutschland gesellschaftlich zu delegitimieren, hätten sowohl die Staatsanwaltschaft in ihrer Argumentation als auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf andere Akte der Körperverletzung eingehen und diese ebenfalls als strafbare Handlungen bezeichnen müssen.

Denn wie können Eltern die Ohren ihrer unmündigen Kinder durchbohren, Zähne durch Zahnspangen verbiegen oder sogar herausreißen lassen und durch Otopexie ihre abstehenden Ohren chirurgisch verändern – nur um der aktuellen Mode oder einem individuellen Schönheitsideal zu entsprechen? Stehen solche Werte denn so viel höher als religiöse Bedürfnisse und Praktiken, die sich seit Jahrtausenden erhalten und bewährt haben?

In der Argumentation rund um das Kölner Urteil ist immer wieder von der „irreversiblen“ Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts des Kindes die Rede. Da möchte ich mir doch die Frage erlauben, in welcher Realität diese Juristen denn leben. Dass Eltern Entscheidungen für ihre Kinder treffen, gehört zu ihrer natürlichen Aufgabe und Verantwortung. Sie entscheiden über Schutzimpfungen, die Wahl des Kindergartens und des Schulsystems, darüber, ob die Nahrung ihrer Kinder Fleisch enthält, und welche Spielsachen und Bücher sie im Haus haben – ohne dass irgendjemand auf die absurde Idee käme, den Eltern das Recht zu diesen gesundheitlich wie weltanschaulich determinierenden – und größtenteils irreversiblen – Entscheidungen abzuerkennen. Warum also die durch die Verfassung eigentlich geschützte Religionsfreiheit von dieser Selbstverständlichkeit ausklammern?


Eine Bagatelle für das Kind. Für uns Juden ist die Beschneidung von Buben am achten Tag nach der Geburt, die erforderliche gesundheitliche Konstitution vorausgesetzt, seit 4000 Jahren ein essenzieller Bestandteil unserer religiösen Praxis, und es ist das Recht des neugeborenen Juden, dass ihm seine Eltern dieses ermöglichen – noch dazu in einem Alter, da dieser Eingriff physisch und psychisch eine Bagatelle für das Kind darstellt.

Dadurch, dass das Gericht zunächst die religiöse Beschneidung als strafbare Körperverletzung einstuft und dann den angeklagten Arzt wegen Verbotsirrtums freispricht, hat es eine Beschwerdemöglichkeit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhindert, tendenziösen Meinungen das Wort geredet und diese mehr emotional als sachlich geführte Debatte der Öffentlichkeit überlassen. Ein bewusster Schachzug?

Die alten Römer stellten die Beschneidung jüdischer Buben unter Todesstrafe und konnten unsere Vorfahren dennoch nicht daran hindern. Dieser Spruch eines untergeordneten Gerichts hat weder legislative Autorität noch präjudiziellen Charakter und wird mich keinesfalls davon abhalten, auch weiterhin jüdische Beschneidungen in Deutschland durchzuführen.

Schlomo Hofmeister ist Gemeinderabbiner in Wien. Der gebürtige Münchner ist außerdem einer der vier „Mohelim“ in Wien – das sind jene Rabbiner, die rituelle Beschneidungen durchführen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2012)

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50 Kommentare
 
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ich glaube es sind schon mehr Menschen

bei Schönheitsoperationen und Fettabsaugungen verstorben, als bei Beschneidungen.

Antworten Gast: montagsfrau
02.08.2012 18:34
0 0

Re: ich glaube es sind schon mehr Menschen

Das mag sein, aber das haben diese für sich selbst entschieden und nicht für andere.

Gast: Pallas
25.07.2012 15:20
1 0

Menschenverachtend

Anzeige läuft schon

Gast: oupos
19.07.2012 21:51
10 1

Tun Sie weiter...

es gibt ja auch Ménschen, die Hähne kastrieren und ahnliches. Es steht Ihnen frei, weil Österreich wieder einmal zu faul und zu unintelligent war, derartiges zu entscheiden. Schnippeln Sie - Österreich ist das wurscht, in Deutschland denkt man darüber nach.....

In welcher Welt leben Sie

dass Sie immer noch den altmodischen Brauch des Beschneidens ausüben?
Das ist doch längst überholt und völlig sinnlos!

Gast: IO
17.07.2012 16:41
11 3

Mach weiter und du gehst in den Häfen.

Ende der Debatte.
Unser Land, unsere Gesetze und daran haben sich alle zu halten.

10 1

Stehen solche Werte denn so viel höher als religiöse Bedürfnisse und Praktiken, die sich seit Jahrtausenden erhalten und bewährt haben?

Wer hat ein religiöses Bedürfnis?
Das unschuldige Kleinkind?

Gast: Mysafiri
16.07.2012 22:03
0 2

Beschnitten oder nicht:

Schon in der Bibel steht: hier gibt es keine Unterschiede!

Dioe Tora schreibt die Beschneidung unbedíngt vor- und wer schrieb die Tora?

Da wird den Katholiken vorgeworfen, nicht fortschrittlich genug zu sein- aber solche Grausamkeiten werden von niemandem verlangt.
Mir fehlen die Schmerzensschreie der Grünen zu diesem Thema-sonst spielen die sich doch gerne zum Beschützer aller auf, aber Babys haben halt keine Lobby und sind vor allem keine Wähler....und mit den Eltern wollen sie sich's doch nicht vertun, oder?

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Weg mit den perversen Mythenriten

Ich hoffe, dass sich alle "Mohelime" und alle, die aus "Tradition" Menschen und Tiere (Schächten) quälen, bald weltweit vor ordentlichen Gerichten mit hoher Strafandrohung finden (vielleicht eignet sich der Mafiaparagraph §278 hier besser als gegen Tierschützer).
Dieses Urteil eines "untergeordneten" Gerichts wird weltweit richtungsweisend für Demokratien sein und wird von allen legitimen Gerichten (natürlich nicht von perversen Theokratien) übernommen werden müssen. Grundrechte als Fauxpas zu diskreditieren ist wohl im 21. Jhdt nur (höflich) als dümmlich zu bezeichnen. Deutschland ist offensichtlich durch das Urteil richtungsweisend in Sachen Menschenrechte und wird wohl nur von Ewiggestrigen mit der Holocaustkeule als Totschlagsargument bedroht, aber das ist ja nichts Neues.
Es wird noch dauern, aber dieser ganze mystische Schmarrn, der die Menscheit hunderte Jahre Vorwärtsentwicklung in techn. und ethischer Hinsicht gekostet hat, wird überwunden werden! Also möglichst rasch: Verbot (natürlich mit ordentlicher Strafandrohung) von Beschneidung, Schächten, Sexistmus, Abschaffung aller Privilegien, Religionsunterricht als Indoktrination, usw.! NACHDENKEN statt NACHBETEN bringt uns weiter!!

Gast: Günther
16.07.2012 19:00
10 1

Kurpfuscherei

Warum darf ein Nichtarzt einen Eingriff durchführen, noch dazu ohne Betäubung ? Was sagt die Ärztekammer dazu ?
Wieso ist dieses Thema jahrzehntelang nicht diskutiert worden ?

Gast: Eurabisierung
16.07.2012 18:48
1 8

Sturm im Wasserglas


Die Aufregung ist doch nur künstlich:

ein großer Teil - manche Quellen sprechen von bis zu 80% - der Juden in Deutschland sind gar nicht beschnitten.

Also wozu diese Aufregung!
Das Problem (darum ging's auch im Urteil) ist der Islam!

8 0

Re: Sturm im Wasserglas

Bis dato sind ab er nur die Schniedelwutzschnitzer ausführlich zu Wort gekommen.
Von Aufklärung, von Menschenrechten, von einem Menschenrecht auf einen möglichst unversehrten Körper konnte nichts gelesen werden. Lediglich in den Foren wurde darüber diskutiert.

Gast: Friseur
16.07.2012 18:24
11 1

Ach ja, die Vergleiche...

"wie das Haareschneiden..."
Heißt das nun, dass die Vorhaut nachwächst?

Gast: Bekennender Christ
16.07.2012 18:11
8 0

Gott ist Liebe


Dr. Schmidbauer beschreibt die Beschneidung eines acht Tage alten Knabens folgendermaßen:

«Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden.

Danach wird – je nach Methode – die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schliesslich mit einem Skalpell amputiert.»

Gast: initiation
16.07.2012 18:11
2 1

gruppenzwang und floskeln


Wenn Beschneidungen seit 4 000 Jahren praktiziert werden, würde mich interessieren mit welchen Instrumenten sie damals erfolgten. Von einer Hygiene bei dem Küchentisch-Eingriff kann auch heute nicht die Rede sein. Wohl aber vom Gruppenzwang das schreiende Bündel zu amputieren, auf daß es dreizehn Jahre später mit der Bar-Mitzwah in den Kreis der Männer aufgenommen werde.
Man vergleiche die Floskeln des Religionsmannes mit jenen des Psychoanalytikers und suche nach der gemeinsamen Wurzel.
Über das an dem Neugeborenen eines Freundes praktizierte Ritual, das ich vor mehr als 40 Jahren miterlebte und bei dem der Mohel die Vena dorsalis penis superficialis erwischte, gebe ich lieber keine Details. Mein Sohn wurde seine Vorhaut im Spital, comme il faut, los, die Barmitzweh ersparte man ihm - und darf trotzdem den Obolus an die Kultusgemeinde entrichten.

2 10

Recht hat er!

Ich würde mich als Jude/Jüdin auch nicht von einem Urteil eines untergeordneten Gerichtes ins Bockshorn jagen lassen. Dieses Urteil hat weder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, noch vor dem UN-Gerichtshof für Menschenrechte auch nur irgend eine Chance auf Bestätigung. Die deutsche Regierung hat gemeinsam mit den Oppositionsparteien außerdem angekündigt, den Fauxpas so rasch wie möglich wieder zu reparieren. Der Imageschaden für Deutschland ist ja ohnehin schon enorm.

Re: Recht hat er!

Welch bescheuerte, dümmliche Ansicht! Grundrechte über mystische Riten zu stellen! DEN Imageschaden sollte sich Deutschland leisten, es wird als Vorreiter dafür noch viel Lob ernten und natürlich nicht im Iran, aber in Demokratien viele Nachahmer finden.

Gast: Theokrat
15.07.2012 19:50
0 0


Keine Meinung

Ich habe mir dazu noch keine Meinung gebildet. Haareschneiden mit einem (klein)chirurgischen Eingriff zu vergleichen, das ist doch einigermaßen hanebüchern.

Gast: E.T.
15.07.2012 18:10
9 1

Ich bin dafür

Sie sagen, Sie sind überzeugt, dass die Beschneidung zu Ihrem Glauben gehört. OK, damit können wir sicherlich alle leben, bloß bitte erst in einem Alter, wo das Kind selbst bestimmten kann, ob es das überhaupt will !!

Gast: montagsfrau
15.07.2012 17:00
11 1

Bagatelle?

Sehr geehrter Herr Hofmeister,

prinzipiell bin ich der Meinung, dass Eltern das Recht haben sollten, über Beschneidung oder Nichtbeschneidung selber zu entscheiden. Wie Sie richtig schreiben, müssen Eltern dies ja auch in anderen Belangen tun und man kann davon ausgehen, dass sie das Beste für ihr Kind wollen.

Wünschenswert wäre allerdings, diese Gepflogenheit - auch wenn sie religiös geboten und seit Jahrtausenden Tradition ist (Steinigung für Ehebruch war auch einmal religiöse Tradition!) - kritisch zu überdenken. Schließlich riskiert man ja sogar das Leben des Kindes. Auch wenn dieses Risiko nur sehr gering ist, so besteht es dennoch. Als Nichtjüdin bzw. Nichtmuslimin bin ich jedenfalls froh, dass ich mich mit dieser Entscheidung nicht quälen musste.

" ... das Recht des neugeborenen Juden ...: dazu möchte ich anmerken, dass man ganz einfach als MENSCH geboren wird. Neugeborene Juden, Christen, Muslime etc. gibt es nicht!

Wie kommen Sie auf die Idee, dass eine Beschneidung physisch und psychisch eine Bagatelle für den neugeborenen Buben darstellt? Es hat sich als Irrglaube herausgestellt, dass Neugeborene keine Schmerzen empfinden. In der ganzen Berichterstattung habe ich nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, dass die zu beschneidende Stelle lokal betäubt wird. Es kann gar nicht anders sein, als dass der Kleine physisch und psychisch leidet!

Re: Bagatelle?

manche Kinder kommen mit einer offenen Gaumenspalte zur Welt (sicher mehr, als männliche Juden in Ö zur Welt kommen), diese Kinder müssen mehrmals operiert werden, müssen künstlich ernährt werden und leiden sicher jahrelang unter diesen Operationen.
Im Gegensatz dazu ist eine Beschneidung ein ganz kleiner Eingriff. Ich war schon bei mehreren Beschneidungen anwesend, und kann mich erinnern, daß manches Baby diese sogar verschläft.

Antworten Antworten Gast: montagsfrau
02.08.2012 18:32
0 0

Re: Re: Bagatelle?

Was hat eine notwendige (= Not wendende) Operation mit einer (zumindest im Kindesalter) unnötigen zu tun?

Wenn jüdische Buben ihre Beschneidung vereinzelt sogar verschlafen, dann müssen diese anders konstruiert sein. Meine Kinder hätten geschrieen, wenn ich sie nur mit einer Nadel in den Hintern gestochen hätte. Aber vielleicht meinen Sie eine Beschneidung mit Lokal-Anästhesie? Mit einer solchen habe ich auch keine Probleme.

Insgesamt glaube ich, dass Juden und Muslime selbst zu einer Lösung des Problems (das für sie anscheinend keines ist) kommen müssen. Je mehr sie bedrängt werden, umso mehr werden sie diese Praxis verteidigen. Einen Schritt zurücktreten und nachdenken täte uns allen gut.

Gast: Warum ist ??? nicht mehr erlaubt?
15.07.2012 15:25
2 10

Zu spät ...

Hätten die Eltern des Buben rechtzeitig (also im Mutterleib) gehandelt - sie hätten ihn sogar ganz zerstückeln dürfen. Da sie ihn aber liebevoll angenommen haben und das Beste für ihn wollen - daher ist die Beschneidung jetzt Körperverletzung.

Das verstehe, wer will.

Re: Zu spät ...

Zerstückeln?

Das ist wohl nicht notwendig, wenn man einen Fötus abtreibt. Das darf man nämlich nur bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche (3. Monat).

Das Gewicht eines Fötus in der 16. Schwangerschaftswoche (16. SSW) beträgt circa 100 Gramm. Die Scheitel-Steiß Länge beträgt ca. 110 mm. (= 11 cm). Der biparietale Durchmesser (BPD) beträgt 33 mm.

Wenn man später abtreibt, dann muss eine medizinische Indikation vorliegen. Und nicht mal dann wird in jedem Fall eine Fetotomie gemacht.

 
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