Ein Dokument der Deutschen Bischofskonferenz über „Chancengerechtigkeit als Leitbild einer freiheitlichen Ordnung“ setzt neue Maßstäbe. Nicht der Versorgungsstaat ist das Modell, sondern die Verantwortung des Einzelnen für sich und die Gesellschaft.
In Österreich wäre das nicht möglich. Hier könnte ein Dokument der sozialen Kommission der Bischofskonferenz, das vom Segen der Freiheit redet und für sozial hält, was die Freiheit fördert, nicht erscheinen. Erstens, weil die hiesige Bischofskonferenz in sozialen und wirtschaftlichen Fragen nur wenig Kompetenz besitzt und ihre einschlägigen Äußerungen kaum beachtet werden; zweitens, weil sie in den meisten ihrer Repräsentanten dem egalitären, versorgungsstaatlichen Zeitgeist verhaftet ist.
Nicht so in Deutschland. Dort wurde im Auftrag und mit der Zustimmung der Bischöfe ein knappes, aber inhaltlich gewichtiges Papier veröffentlicht, das der Debatte über das Soziale eine überraschende Wende gibt: In seinem Vorwort erklärt der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchener Bischof Reinhard Marx, die „Idee der Freiheit zum zentralen Konstruktionspunkt der kirchlichen Sozialverkündigung“ und beruft sich dabei ausdrücklich auf Papst Johannes Paul II.
Ein „neoliberaler“ Text?
Mit einem solchen Denken zieht man sich natürlich die falschen Freunde und die üblichen Feinde zu. Reflexartig haben einige Professoren für Sozialethik an katholisch-theologischen Fakultäten den Text „neoliberal“ genannt. Das sinnlose Vokabel wird immer dann verwendet, wenn sich jemand die Anstrengung von Argumenten nicht machen will oder keine hat. Diese Kritik ist also irrelevant.
Schon schwieriger umzugehen ist mit dem ostentativen Lob, das der Kirche von den politischen Liberalen gespendet wird. Christian Lindner, Generalsekretär der FDP, einer Partei, die nie durch irgendwelche Nähe zur Kirche aufgefallen ist, hat eine Lobeshymne auf das Freiheitspathos des bischöflichen Dokuments gesungen und auf die Betonung der Verantwortung des Einzelnen für sich und die Gesellschaft.
Man kann die soziale Frage konventionell angehen. Dann lautet die Analyse nach der in allen österreichischen Parteien vorherrschenden sozialdemokratischen Denkweise etwa so: Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer. Der Einzelne kann nicht für sich sorgen und Verantwortung übernehmen, daher muss der Staat einen riesigen Umverteilungsapparat inszenieren, um vermeintliche Gerechtigkeit herzustellen. Dieses Denken in letzter kommunistischer Perfektion hat kürzlich ein Spitzenpolitiker der Wiener Grünen geboten: Auf die Frage, warum in Wien der Wasserzins um ein Drittel erhöht werde, obwohl die Wasserwerke hohe Gewinne machten, antwortete er: „Weil wir keine Millionärssteuer haben.“
„Chancengerechte Gesellschaft“
Dem setzen die deutschen Bischöfe eine ganz andere Idee entgegen. Im Zentrum ihrer Überlegungen steht das Verhältnis von Freiheit und Gerechtigkeit: Sie sehen die historische Entwicklung als „freiheitliche Fortschrittsgeschichte“, Freiheit und Gerechtigkeit seien keine Gegensätze. „Freiheit wird nicht mehr in dem Maße geschätzt, wie sie es verdient“, konstatieren sie. Aus dieser Grundlegung entwickelt die Kommission das „Leitbild einer chancengerechten Gesellschaft“.
Wie es sich für ein ordentliches kirchliches Werk zur sozialen Frage gehört, muss es sich auf die zwei grundlegenden Prinzipien der Katholischen Soziallehre, das der Personalität und der Subsidiarität, berufen. Das Bischofsdokument tut es allerdings mit größerer Berechtigung und klarerer Begründung als andere ähnliche Texte. Aus der Natur der Person folge, dass „jeder Mensch Verantwortung für sein eigenes Leben und für seine individuelle Entwicklung trägt“, wird argumentiert.
Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend sei der „Einzelne dazu aufgerufen, das zu leisten, was er aus eigener Initiative und eigenen Kräften leisten kann“. Hier treffe sich die Katholische Soziallehre „mit den Denkern der liberalen Aufklärung“. Der Mensch stehe in der Pflicht, die ihm gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, „bevor er Hilfe durch die Solidargemeinschaft in Anspruch nimmt“. Da er aber auch auf die Gemeinschaft hingeordnet sei, trage er „Verantwortung für die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens“. Das steht im diametralen Gegensatz zum Prinzip des demokratischen Zentralismus der Sozialdemokratie, die das beispielsweise in der Stadt Wien exemplarisch vorführt.
Katholiken und Aufklärer
Offen spricht sich die bischöfliche Kommission, der eine Reihe von Professoren, aber auch der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, angehören, für Reformen des Sozialstaates aus. Auf kaum verhüllte Weise stellen sich die Autoren hinter die umstrittenen „Hartz IV“-Reformen. „Für den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit wurde ein Wandel vom versorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat vollzogen.“ Das habe „erkennbare Erfolge gezeigt“.
Das Dokument rührt auch an manche Tabus der Sozialdebatte. Der „aktivierende Sozialstaat“ erreiche nicht alle Leistungsempfänger und stoße damit an die „Grenzen seiner selbstgesetzten Gerechtigkeitsprinzipien“, heißt es etwa. Entweder werde man diese Gruppe „massiv unter Druck setzen“, oder man finde sich damit ab, dass sie „dauerhaft alimentiert“ werden müsse. Gemeint mit „dieser Gruppe“, die nicht näher definiert wird, sind offenkundig Menschen, die sich auch durch Hartz IV nicht „aktivieren“ lassen und mit einem Leben von der Sozialhilfe zufrieden sind.
Über Inklusion und Exklusion
Über die Verwandtschaft mit den liberalen Ideen geht der Text dort hinaus, wo er die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für den Einzelnen ausdrücklich hervorhebt. Dabei bedient er sich einer Denkfigur, die neuerdings in den Sozialwissenschaften sehr im Schwange ist, jener von „Inklusion“ und „Exklusion“.
Die klassische Diskussion über soziale Sicherheit müsse ausgedehnt werden und auf „gesellschaftliche Teilhabe“ abstellen. Das findet man auch als wichtigstes Ziel der Bemühung um Integration von Immigranten wieder. Dahinter steckt allerdings ein starker Hang zu Zwangsbeglückung. Auch Menschen, die nicht an der „Teilhabe“ an kulturellen und zivilisatorischen Errungenschaften und diversen Formen von Gemeinschaftlichkeit interessiert sind, müssen ein Recht dazu haben, ohne von den Übrigen als „exkludiert“ betrachtet zu werden.
Aus all ihren Vorgaben und Einschätzungen ziehen die Autoren der Bischofsstudie eine große Schlussfolgerung, und diese heißt: „chancengerechte Gesellschaft“. Im Kapitel „Chancen für alle“ heißt es, dass gleiche Chancen nicht gleiche Ergebnisse für alle bedeuten müssten, denn: „Ungleichheit ist nicht automatisch ungerecht.“ Als wichtigsten Schauplatz für die Verwirklichung der chancengerechten Gesellschaft sieht die kirchliche Kommission – nicht erstaunlich für die Erziehungsgroßmacht Kirche – Erziehung und Bildung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2011)















