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Her mit dem Standesamt!

26.02.2007 | 18:11 | ULRIKE LUNACEK (Die Presse)

Dass die Eintragung beim Notar gleichgeschlechtlichen Paaren die öffentliche Anerkennung verwehrt, wird nicht dazu gesagt! Von wegen neue, liberale ÖVP.

Stellen Sie sich vor, Sie wollten ihre Liebesbeziehung auf rechtlich stabile Beine stellen – und die Bundesregierung würde Ihnen vorschlagen, Sie sollten dies – ohne viel Aufsehen und gegen höhere Gebühren als am Standesamt – beim Notar machen. Sie würden sich sehr wundern, nicht wahr? Und Sie würden sich fragen, warum Sie die Öffentlichkeit und staatliche Anerkennung, welche die Eintragung am Standesamt bedeutet, mit den nicht-öffentlichen Räumen eines Notariatsbüros tauschen sollten.

Uns Lesben und Schwulen wird diese Variante derzeit von ÖVP und SPÖ als eine sinnvolle Option vorgegaukelt – und nicht dazu gesagt, dass eine Vereinbarung zwischen zwei PartnerInnen beim Notar a) derzeit für das Verhältnis zwischen den beiden PartnerInnen schon möglich ist – etwa für das Besuchs- und Auskunftsrecht im Spital, aber b) keine völlige rechtliche Gleichstellung bringt, da sie das Verhältnis zum Staat (also z.B.: Erb- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht) derzeit nicht regeln kann. Außerdem wird nicht dazu gesagt, dass die Notariatsvariante – und das ist manchen in der ÖVP wohl das Wichtigste – die öffentliche und staatliche Anerkennung verwehrt! Von wegen neue, liberale ÖVP.


Konservative Parteigänger verschrecken

Anscheinend befürchten manche in der ÖVP, einige ihre konservativen ParteigängerInnen völlig zu verschrecken, wenn zwei Lesben oder zwei Schwule in aller Öffentlichkeit und Feierlichkeit, mit Musik und Blumen und der gesamten Verwandtschaft und dem breiten FreundInnenkreis, am Standesamt ihren (von den Grünen vorgeschlagenen) Zivilpakt „Zip“ eingehen.

Apropos Schreck: Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, dass die Möglichkeit der standesamtlichen, und damit staatlichen Registrierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften irgendein heterosexuelles Paar davon abhält, standesamtlich (oder auch kirchlich) zu heiraten und eine Familie zu gründen?

Und apropos Öffentlichkeit: Die öffentliche Schließung des Zivilpaktes vor dem Standesamt bedeutet staatliche Anerkennung und Sichtbarkeit für gleichgeschlechtlich liebende Menschen. Sie bedeutet, dass vor allem junge Lesben und Schwulen, die gerade vor dem Coming-out stehen, sehen können, dass es andere gibt, die genauso leben; bedeutet, dass sie keine Angst mehr haben müssen, ihre sexuelle Orientierung in der Schule, in der Familie, am Arbeitsplatz kundzutun.

Die Registrierung am Standesamt bedeutet außerdem, dass Lesben und Schwule – nach Jahrhunderten der Diskriminierung – weder vom Staat noch von der Gesellschaft als Menschen zweiter oder dritter Klasse behandelt werden – das würde nämlich die Notariatsvariante bedeuten: „Wir erlauben es euch, aber macht es bitte heimlich.“


Zivilpakt kein „Brimborium“

Lassen wir doch das Standesamt im Dorf: Dass es Lesben und Schwule in Österreich gibt, am Land wie in der Stadt, in höchsten Manager-Etagen wie in Büros und in Fabriken, ist schon lange kein Geheimnis mehr. In zahlreichen Filmen und TV-Serien wird lesbisches und schwules Leben als selbstverständlich und ganz normal dargestellt. Und an Frau Ministerin Kdolsky: Die Schließung eines Zivilpaktes am Standesamt ist kein „Brimborium“, wie die Ministerin vor kurzem in einem Round Table einer Tageszeitung bemerkte. Wäre es das, warum liegt dann der ÖVP so viel an diesem „unnützen Zeug“ (denn so übersetzt mein Wörterbuch „Brimborium“)?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2007)


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