23.05.2013 10:09 Merkliste 0

Direkte Demokratie muss von unten wachsen

HANS GUMPRECHT (Die Presse)

Gastkommentar. Was man in Österreich vom Nachbarn Schweiz lernen könnte, wenn das politische System tatsächlich in Richtung mehr Bürgermitsprache umgebaut werden soll. Die Eidgenossen haben eine lange Erfahrung.

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Die jetzigen Diskussionen in Österreich über die Weiterentwicklung des parlamentarischen Systems oder die Schulreform, die nicht voranzukommen scheint, erinnern mich an das Buch „Unbehagen im Kleinstaat“ von Professor Karl Schmid, das vor rund fünfzig Jahren in der Schweiz auf großes Echo stieß. Darin beklagte der Autor das Provinzielle der Schweizer Wirklichkeit, die auferlegte Selbstbeschränkung in vielen Bereichen und vor allem die Mutlosigkeit, sich auf Neues einzulassen.

Sich auf Neues einzulassen, dürfte heute auch manchem Politiker in Österreich schwerfallen, wenn es um eine echte Reform des parlamentarischen Systems geht, um dadurch Wutbürgern und Normalbürgern, die sich angewidert von der Politik abgewandt haben, entgegenzukommen. Das zeigt sich in skeptischen Wortmeldungen politischer Mandatare. Es zeigt sich auch in Vorschlägen von Politikern, die zwar die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform des parlamentarischen Systems erkennen, aber zu kleinmütig oder zu schwach sind, um die entsprechenden Vorschläge in den eigenen Reihen durchzusetzen.

 

Ein untauglicher Versuch

Für eine Volksinitiative mit anschließender zwingender Volksabstimmung auf Bundesebene 650.000 oder gar 700.000 Unterstützungsunterschriften zu verlangen erscheint mir jedenfalls kein tauglicher Versuch, der Politikverdrossenheit vieler Bürger entgegenzusteuern.

In den Medien wird häufig auf das Demokratiemodell der Schweiz verwiesen und gefordert, sich bei den Reformbemühungen an diesem seit Jahrzehnten erfolgreichen System zu orientieren.

Werfen wir einen kurzen Blick auf die Geschichte der Volksrechte in der Schweiz: Gemäß Bundesverfassung durften in den ersten Jahren nach der Gründung des Bundesstaates (1848) die Eidgenossen nur den Nationalrat und Ständerat wählen sowie über Verfassungsänderungen abstimmen. Allerdings war in einigen Kantonen die Ausgestaltung der direkten Demokratie bereits fortgeschrittener. So bestand zum Beispiel in St. Gallen bereits ein Vetorecht des Volkes, um umstrittene Gesetze zu verhindern.

In einigen Kantonen kam in den 1860er-Jahren das „Referendum“ hinzu – ein weiterer Schritt in Richtung Volksgesetzgebung. In der Folge kämpften demokratische Kräfte für das Recht der „Volksinitiative“. Ein bestimmter Teil der Stimmbürger sollte eigene Gesetze (Gesetzesinitiative) oder Verfassungsartikel (Verfassungsinitiative) vorschlagen und anschließend eine Volksabstimmung verlangen können.

Im Kanton Zürich gab sich das Volk 1869 eine direktdemokratische Verfassung mit verschiedenen politischen Rechten: Initiativrecht, Referendum, Volkswahl der Regierung und der Ständeräte waren die wichtigsten. Dieser Bewegung schlossen sich andere Kantone an und wurden mit ihrer neuen Volkssouveränität zum Versuchsfeld für den Bund.

 

Keine revolutionären Folgen

Schließlich wurde im Jahre 1891 auf Bundesebene die Verfassungsinitiative eingeführt. Mindestens 50.000 Stimmbürger hatten nun die Möglichkeit, die Verfassung zu ändern und darüber eine Abstimmung zu verlangen.

Entgegen den Erwartungen vieler reformfreundlicher und den Befürchtungen konservativer Eidgenossen wirkte sich der Gebrauch dieser direkten Volksrechte nicht revolutionär aus.

Während das Referendum eine eher konservative Wirkung hatte, wurden „extreme Wünsche“ bei Volksinitiativen von Volk und Ständen nicht erfüllt. So sind seit der Einführung der Volksinitiative auf nationaler Ebene 180 zur Abstimmung gelangt, wovon nur 19 angenommen wurden.

 

Elite auf der Bremse

Betrachtet man die grob skizzierte Entwicklung der Volksrechte, könnte man wie Staatssekretär Sebastian Kurz „verwundert“ sein über die ablehnende Haltung von Repräsentanten der Sozialdemokratie und anderer Parteien zum Ausbau der direkten Demokratie. Während in der Schweiz progressive demokratische Kräfte über Jahrzehnte für mehr Volksrechte kämpften und schließlich ein staatspolitisches System entstand, das dem einzelnen Bürger ein hohes Maß an Mitwirkung und Identifikation ermöglicht, scheint in Österreich ein Teil der politischen Elite auf der Bremse zu stehen.

Skeptiker argumentieren, ein direktdemokratisches System habe in Österreich keine Tradition, sei deshalb nicht in unserem Interesse.

Oder sie behaupten, das Volk dürfe das Parlament nicht entmündigen, die meisten Bürger seien bei schwierigen Themen ohnedies überfordert, die richtige Entscheidung zu treffen. Aber solche Vorbehalte stoßen ins Leere. Bei den Bemühungen, den Bürgern mehr direkte Mitsprache einzuräumen, handelt es sich ja nicht um utopische Vorstellungen. In der Schweiz hat sich das Modell direkter Demokratie seit Jahrzehnten bewährt, und dessen „integrative Leistungen“ sind unbestritten.

Allerdings weisen Ergebnisse der letzten Initiativen wie beim Minarettverbot und bei der Ausschaffungsinitiative, die gegen die Empfehlungen der Landesregierung und der meisten Parteien angenommen wurden, auf Veränderungen im politischen Bewusstsein in der Schweizer Gesellschaft hin. Deshalb auch die Forderung diverser Kreise, Initiativtexte sollten vor einer Zulassung auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden.

 

Gemeinden als ideale Gehschulen

Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung des Schweizer Ständeratspräsidenten Hans Altherr (FDP-Liberale) an Österreich zu verstehen, Volksinitiativen doch zunächst auf Länderebene „auszuprobieren“. Denn ein solches System müsse „von unten wachsen“.

Gerade in den kleineren politischen Gemeinschaften ist bei vielen Entscheidungen die Betroffenheit der Menschen groß. Gemeinden wären die ideale „Gehschule“, in denen Politiker und Bürger gemeinsam Möglichkeiten für mehr direkte Demokratie ausloten und einüben könnten.

Für eine konsequente Weiterentwicklung des parlamentarischen Systems hin zu einem weitgehend direktdemokratischen sprechen nicht nur mehr Transparenz und Bürgernähe bei Entscheidungsprozessen. Direkte Demokratie erhöht auch die Akzeptanz der Bevölkerung und stärkt das Vertrauen in politische Institutionen und Mandatare.

Geht man auch noch davon aus, dass mehr direkte Demokratie durch ihre verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten die politische Mündigkeit des Bürgers fördert, dann kann man nur hoffen, dass sich in Österreichs Parteien jene Kräfte durchsetzen, die aus der gegenwärtigen Politikverdrossenheit die richtigen Schlüsse ziehen. Und die genug Mut aufbringen, sich auf Neues einzulassen.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

Zum Autor

Hans Gumprecht (*1941 in Edelstal, Burgenland), machte die Matura im zweiten Bildungsweg und studierte danach Deutsch und Geschichte an der Universität Wien. 1973 Auswanderung in die Schweiz, wo er bis zu seiner Pensionierung an der Kantonsschule Solothurn Deutsch und Geschichte/Staatskunde unterrichtete. [Privat]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2012)

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Direkte Demokratie erhöht auch die Akzeptanz der Bevölkerun

Stimmt, liebe Parteien aller Farben bewegt euch!

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