In der Debatte um eine mögliche Liberalisierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) hat sich im Juni auch die österreichische Bischofskonferenz zu Wort gemeldet. Dass sie die Befruchtung im Reagenzglas grundsätzlich ablehnt, ist bekannt. Dass sie sich daher einmal mehr gegen Ausweitung reproduktionsmedizinischer Angebote – von der Präimplantationsdiagnostik bis zur Eizell- und Samenspende für lesbische Paare und alleinstehende Frauen – ausgesprochen hat, wird niemanden überraschen.
Dass die katholische Kirche für ein auf heterosexueller Monogamie gegründetes traditionelles Ehe- und Familienbild einsteht, in das homosexuelle Lebensführung, Regenbogen- und Patchwork-Familien nicht passen, auch das verwundert niemanden. Wer sich darüber als Mitglied der römischen Kirche aufregt, wie Janko Ferch es in seinem Gastkommentar vom 28.Juni getan hat, den möchte man fragen, wo er eigentlich lebt.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich bin evangelisch, selbst Mitglied der Bioethikkommission und gehöre zu der von Ferch gelobten Kommissionsmehrheit, welche dem Verfassungsgerichtshof eine Aufhebung der geltenden Beschränkungen für lesbische Paare und alleinstehende Frauen nahelegt und sich im Übrigen für die Eizell- und Samenspende bei heterosexuellen Paaren ausspricht. Ich bin aber darum keineswegs der Meinung, dass man die Gegenargumente einfach damit vom Tisch wischen kann, dass man sie als Ausdruck von Starrsinn und Mangel an Reflexionsfähigkeit diskreditiert.
In ihrer Presseerklärung haben Österreichs katholische Bischöfe nicht den Ton moralischer Verdikte angeschlagen, wie man ihn aus manchen Enzykliken zum Thema kennt. Wohl aber fordern sie „einen breiten öffentlichen Diskurs über die ernsten ethischen und rechtlichen Fragen, die durch die Reproduktionsmedizin aufgeworfen werden“. Ihre Argumente muss man nicht teilen, aber sie verdienen Gehör. Ethik in einer pluralen und säkularen Gesellschaft beginnt mit der Einhaltung von Diskursregeln, die auch den anderen wertschätzend zu Wort kommen lassen.
Die Aufspaltung der Elternschaft in genetische, biologische und soziale Elternschaft stellt die Betroffenen, Eltern wie Kinder, vor Herausforderungen, die ihre Identität und ihre Menschenwürde betreffen. Das im Grundsatz international anerkannte Recht auf Vater und Mutter wie auch das Recht, über die eigene Herkunft Bescheid zu wissen, ist ein hohes Gut.
Empirie vs. Normativität
Die Mehrheit der Bioethikkommission argumentiert auf empirischer Ebene. Internationale Studien lassen nicht erkennen, dass sich Kinder in Einelternfamilien oder homosexuellen Partnerschaften generell schlechter entwickeln als Kinder heterosexueller Paare. Das ändert aber nichts daran, dass die Liberalisierung der Reproduktionsmedizin dazu führen kann, dass Kindern der biologische Vater und das Recht, die leiblichen Eltern zu kennen, vorenthalten wird. Wenn man nicht nur empirisch, sondern auch normativ argumentiert, kann man darin ein ernstes ethisches Problem sehen.
So geht es mir selbst. Wenn ich dennoch für eine Liberalisierung des FMedG plädiere, dann deshalb, weil in einem demokratischen und säkularen Rechtsstaat zwischen Rechtsordnung und Moral mit ihren je eigenen Logiken zu unterscheiden ist, ohne dass sich beide vollständig trennen lassen. Solange die Menschenwürde und das Kindeswohl geachtet werden, gilt für mich der Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit. Ob es im konkreten Einzelfall ethisch verantwortlich und für die Betroffenen tatsächlich das Beste ist, von dieser Freiheit, d.h. von der Reproduktionsmedizin, Gebrauch zu machen, ist damit noch keineswegs gesagt.
Der Autor ist Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2012)















