Jüngst erst hat in Deutschland ein besonders trüber Fall politischer Beharrlichkeit sein Ende gefunden. Duisburgs unglückseliger Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat einen Nachfolger. Sauerland hatte sich geweigert, politische Verantwortung für die opferreiche Katastrophe bei der Loveparade im Juli 2010 zu übernehmen. Zum Glück erlaubt es die Kommunalordnung, Charaktere wie Sauerland per Bürgerbegehren daran zu erinnern, was politischer Anstand dem Manne schon am Tage des Unglücks selbst abgefordert hätte.
In Österreich wäre Sauerland hingegen wohl noch im Amt. Seine Demission wäre kaum Gegenstand öffentlicher Debatte geworden, hatte er doch Argumente, die hierorts wohlfeil noch fast jeden Rücktritt verhindern: Er habe von nichts gewusst, er habe das Menschenmögliche getan. Und das Wichtigste: Er habe keine Straftat begangen. Aber was hat eine Straftat mit politischer Verantwortung zu tun? Erst einmal nichts. Aber in Österreich? Der Diskurs über die Rücktrittsreife von Protagonisten der politischen Unkultur wie Scheuch, Martinz oder Graf dreht sich fast allein darum.
Politische Verantwortung negiert
Ältere werden sich des einstigen ÖVP-Generalsekretärs Michael Graff entsinnen, der erklärte, er halte Kurt Waldheim für einen geeigneten Bundespräsidenten, bis dem nicht nachgewiesen worden sei, „dass er eigenhändig sechs Juden erwürgt hat“. Immerhin kostete der irrwitzige Spruch Graff selbst das Amt. Er charakterisiert präzis die austriakische Mentalität: Die Wahl ist Ermächtigungsgesetz, erlaubt dem Auserwählten schrankenloses Handeln, setzt so das Gewissen außer Kraft. Irrtümer, Fehleinschätzungen, Missgriffe, Katastrophen – etwa das Alpe-Adria-Desaster –, politisch untragbar fühlt sich erst, wer gerichtlich als Straftäter überführt ist. Politische Verantwortung an sich wird negiert. Nicht genug damit. Querschläger wie Peter Westenthaler oder Uwe Scheuch, immerhin Stellvertreter des Kärntner Regierungschefs, halten selbst Strafurteile für keinen stichhaltigen Rücktrittsgrund.
Dass einer Verantwortung kraft seines Amtes trägt, auch wenn er nicht an Fehlhandlungen beteiligt war, ist Österreichs Politikern egal, obwohl dies das Wesen einer funktionierenden, demokratisch geerdeten Gesellschaft bedeutet. Nichts gewusst zu haben, nichts dafür zu können, ist das wohlfeile Argument des Beharrens. Aber genau dieses Eingeständnis, nichts bemerkt und nichts gewusst zu haben, wäre schon der Rücktrittsgrund: Denn dann hat derjenige sein Amt und seine Leute nicht im Griff. Er ist gewählt, um Mitarbeiter und Geschäftsbereich so zu organisieren, dass er Bescheid weiß. Gelingt ihm das nicht, ist er bereits rücktrittsreif.
Politische Verantwortung ist Teil von Amt oder Mandat an sich. Der bisherige Chef des deutschen Bundesverfassungsschutzes, ein untadeliger Mann, tat Anstand und politischer Verantwortung Genüge und nahm wegen grober Fahndungsfehler seiner Behörde im Fall der Nazi-Mordbande NSU den Hut. Das Verheerende an Österreichs notorischer Sesselkleberei ist fehlendes Problembewusstsein. Figuren wie Scheuch und Graf sind nie im Bereich politischer Verantwortung angekommen, weil sie die Vertretung ihrer Interessen und die Pflege eines Blut-und-Boden-Patriotismus für den Sinn von Politik halten, nicht aber das Gemeinwohl. Aber nicht nur diese. Verstrickung? Korruption? Auch in ÖVP und SPÖ begreifen viele nicht, wo der Graubereich ethisch inakzeptabel wird. Eine Politikerin hatte nie Skrupel, als Regierungsfunktionärin an Entscheidungen über Rüstungsprojekte mitzuwirken, obwohl ihr ehelicher Loden-Graf als Waffenlobbyist umgeht; ein Wirtschaftsminister hatte nie Skrupel, an gesundheitsreformatorischen Beschlüssen mitzuwirken, obwohl er Miteigentümer des größten Generika-Herstellers Österreichs ist. Die Öffentlichkeit hat das auch nie eingefordert.
Duldsamkeit und Unverfrorenheit bedingen einander. Dass ein christsozialer Funktionär im Antikorruptionsuntersuchungsausschuss gegen sich selbst ermittelt? Dass dem Kanzler Schüssel die Beschäftigung einer illegalen Pflegeperson im eigenen Haushalt durchgeht? Redlich und Unredlich bilden in Österreichs politischem Allgemeinbewusstsein keine Kategorien.
In Kärnten, wo mehr als die halbe Landesregierung den Staatsanwalt im Nacken hat, steht dabei die selbstherrliche Despotie des Jörg Haider zur Bearbeitung an. Es wäre aber zu einfach, alles allein der Verwahrlosung der politischen Sitten durch die schwarz-blaue Koalition zuzuschreiben. Das sitzt tiefer. Haiders größtes Talent war es, echte Mängel in Gesellschaft und politischem Prozess aufzustöbern und zugespitzt darzustellen. Das ist ihm wider Willen sogar als Regierendem gelungen: Sein und seiner Spießgesellen Tun hat die Gewissenlosigkeit des latent kleptokratischen Österreichs krass offenbart.
Dass obendrein Geld, der drohende Verlust von Zuwendungen und Vorzügen auch seine Rolle bei der Rücktrittsabneigung der Politiker spielt, braucht man Österreichern nicht zu erklären. Von außen besehen könnte man das als Schlawinerei, als Folklore abtun. Wer Österreichs innere Verhältnisse lange genug beobachtet hat, muss sich aber eingestehen, dass diese Gesellschaft in den parlamentarisch selbstverantwortlichen Raum noch gar nicht vorgestoßen ist; dass man sich mit rechtsstaatlichen und Verantwortungskategorien noch immer unendlich schwer tut.
Neue Regeln sind kein Fortschritt
Ein Haider hatte und hat ja immer Entsprechungen und – nur moderater wirkende – Wiedergänger. Etwa jenen Niederösterreicher, dessen Art zu herrschen der aufgeklärten asiatischen Despotie näher steht als demokratischer Legitimation. „Aber die werden doch gewählt!“, hält man der Kritik entgegen. Despotie als Kulturphänomen lebt auch und gerade von der Akzeptanz von unten, in der wärmenden Arglosigkeit fürsorglicher Bevormundung. Wo sich etwa Künstler und Intellektuelle durch Musikbühnen, Museumsbauten, Kulturfestivals et cetera in landesherrliche Personenkomitees einkaufen lassen, woher soll da kritisch demokratischer Geist wehen? (Dass derlei Wohltaten noch mit veruntreutem Geld bezahlt werden, weil ursprünglich als Rundfunkgebühr entrichtet, passt ins Bild.)
Auch die neuen Regeln, die man nun hastig ausarbeitet, orientieren sich an prädemokratischer Steinzeitmentalität, nur Strafrechtskategorien seien als Rücktrittsgrund gültig. Auf politischen Anstand zählt niemand. Und selbst die neuerdings unentwegten Rücktrittsforderungen an Martin Graf sind heuchlerisch: Wer eine Figur mit so sinistrem Hintergrund zu einem der Parlamentsvorsitzenden wählt, darf sich nicht wundern, wenn sich der Schelm dann wie ein Schelm aufführt. Wer die Schönrednereien bei Grafs Wahl gerade von SPÖ und ÖVP noch im Ohr hat, dem kommt das Tremolo heutiger Entrüstung verlogen, ja obszön vor.
Was muss sich ein Politiker zu Schulden kommen lassen, damit er rücktrittsreif wird? Gar nichts. Politische Verantwortung beginnt lange vor der Schuldfrage in der Sinngebung des Amtes, des Mandats. Österreichs Gesellschaft muss das erst noch begreifen. Die fromme Formel, „es gilt die Unschuldsvermutung“, hat bis dahin kaum mehr Wert als eine lächerliche Floskel.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2012)















