Ganz neu ist der Vorschlag nicht, den das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) letzte Woche vorgelegt hat: Zwangsanleihen für Vermögende, um sie an der Refinanzierung der Staatsschuld zu beteiligen, die gegebenenfalls in eine einmalige Vermögensabgabe überführt werden. Dann, wenn der Staat die Zwangsanleihen nicht bedienen kann oder mit dem Geld den Schuldenstand abbauen will. Schon im Herbst 2011 hatte die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) das Konzept einer europaweiten Vermögensabgabe auf Finanz- und Immobilienvermögen in die Debatte um den Abbau privater und öffentlicher Verschuldung eingebracht.
Unter dem Eindruck der Entwicklung der europäischen Schuldenkrise und der letzten Entscheidungen auf EU-Ebene zu weiteren Rettungsmaßnahmen für hoch verschuldete Eurozonen-Mitgliedsländer hat der DIW-Vorschlag aber weit heftigere Reaktionen ausgelöst. Zweifelsohne haben Zwangsanleihen und/oder einmalige Vermögensabgaben in beträchtlicher Höhe – das DIW bringt einen Satz von zehn Prozent ins Spiel – ein erhebliches Polarisierungspotenzial. Die eine Seite lehnt solche Vorschläge pauschal und generell ab, da sie die Dispositionsfreiheit und den Schutz des individuellen Eigentums in einem mit einer freien Marktordnung nicht vereinbarten Ausmaß einschränkten. Die andere Seite begrüßt solche Verstöße, da sie endlich die starke und steigende Ungleichverteilung der Vermögen sowie die Notwendigkeit eines Beitrags der hohen Vermögen und Einkommen zu den budgetären Kosten der Krise thematisierten.
Österreich zahlt Niedrigzinsen
Eine sachliche Diskussion scheint kaum möglich: auch auch deshalb, weil BCG wie DIW die wichtigste Differenzierung selbst zu wenig vorgenommen haben. Jene, dass Zwangsanleihen und einmalige Vermögensabgaben für manche Länder ein sinnvoller Ansatz zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte sein können, während für andere Länder wesentliche Voraussetzungen des Einsatzes dieser drastischen Instrumente nicht gegeben sind. Um es deutlich zu machen: Für Deutschland und Österreich haben Zwangsanleihen und einmalige Vermögensabgaben keinen Sinn – für Griechenland, Spanien, Portugal und Italien aber durchaus, und dies aus mehreren Gründen.
Erstens hat weder Deutschland noch Österreich mit Zugangsbeschränkungen auf den Kapitalmärkten und damit Refinanzierungsproblemen bei der Staatsschuld zu kämpfen – im Gegenteil: Sie profitieren in Form historisch niedriger Zinsen von der schlechten Reputation der Krisenländer. Kurzfristige Anleihen können teils mit negativen Zinssätzen begeben werden, für zehnjährige Staatsanleihen zahlt Österreich einen Zinssatz unter zwei Prozent, Deutschland gar nur gut ein Prozent. Italien werden dagegen sechs, Spanien sieben, Portugal zehn und Griechenland 25 Prozent abverlangt. Niedrig oder nicht verzinste Zwangsanleihen können in diesen Ländern daher einen Beitrag zur Begrenzung der laufenden Zinsausgaben leisten.
Zweitens weisen die Krisenländer höhere und steigende Schuldenstände auf: Die Europäische Kommission erwartet in ihrer jüngsten Frühjahrsprognose bis 2013 einen Anstieg der Schuldenquote in Spanien auf knapp 90 Prozent der Wirtschaftsleistung, in Italien und Portugal auf fast 120 Prozent und in Griechenland auf fast 170 Prozent. Es ist wahrscheinlich, dass die Krisenländer weitere Konsolidierungsprogramme auflegen müssen: und zwar solche, die auf Steuererhöhungen bauen, aber auf Steuern, die Konjunktur und Wachstum nicht noch mehr belasten als die bisherigen Maßnahmen.
Vermögens- statt Lohnsteuer
Spielraum für Steuererhöhungen besteht in Griechenland, Portugal und Spanien durchaus, wo die Abgabenquoten 2012 mit Niveaus zwischen 32 und 34 Prozent des Bruttoinlandsprodukts weit unter dem EU-Schnitt von 40 Prozent liegen werden. Gleichzeitig ist der finanzielle Beitrag von Vermögenden und Beziehern hoher Einkommen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in den Krisenländern bisher begrenzt. Spanien hat seine 2008 abgeschaffte Vermögensteuer wieder eingeführt, aber nur befristet bis 2012. Italien, Griechenland und Spanien haben die Grundsteuer erhöht. Der Einkommensteuerspitzensatz wurde – teils befristet und/oder in Form von Zuschlägen für sehr hohe Einkommen – in allen vier Krisenländern angehoben und beträgt nun zwischen 47 Prozent in Italien und 52 Prozent in Spanien. Allerdings unterliegen die Kapitaleinkünfte in der Regel weiterhin proportionalen Steuersätzen, die immer noch höchstens bei der Hälfte der Spitzensteuersätze auf Einkommen aus unselbstständiger Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit liegen. Die Steuerhinterziehung, die in allen Krisenländern eine Rolle spielt, findet wohl zum erheblichen Teil im Bereich hoher Einkommen und Vermögen statt.
Eine Vermögensabgabe für hohe Vermögen ist daher eine verteilungs- wie wachstumspolitisch sinnvolle Alternative. Verteilungspolitisch, weil die Konsolidierungsmaßnahmen bisher vor allem die breite Masse der Bevölkerung stark belastet haben: etwa die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die zwischen zwei (Spanien) und vier Prozentpunkten (Griechenland) angehoben wurde. Eine Vermögensabgabe könnte die schwindende soziale Akzeptanz der Konsolidierungsprogramme in den Krisenländern erhöhen. Wachstumspolitisch ist sie vorteilhaft, weil sie – anders als Mehrwertsteuererhöhungen oder die Kürzung von Beamtengehältern und von Transferleistungen – den privaten Konsum nicht belastet. Zudem hat sie gegenüber einer regelmäßig erhobenen Vermögensteuer den Vorteil, dass sie keine unerwünschten Ausweich- oder Anpassungsreaktionen auslöst – wenn ihrer Einführung keine lange Diskussion vorausgeht.
Wird die zum Stichtag festgesetzte Steuerschuld über einen längeren Zeitraum verteilt, wird eine Substanzbesteuerung de facto vermieden, und die Steuerschuld kann aus laufenden Erträgen entrichtet werden – und es besteht ein wachstumsförderlicher Anreiz, das Vermögen produktiv anzulegen, um so die effektive Steuerlast zu senken.
Für Deutschland und Österreich kann man kaum mit einer fiskalischen Notlage für eine einmalige Vermögensabgabe argumentieren. Die deutsche Schuldenquote wird bis 2013 auf 80 Prozent zurückgehen, die österreichische wird sich bei 74 Prozent stabilisieren.
Das soll aber nicht heißen, dass eine Debatte über vermögensbezogene Steuern nicht auch in Österreich und Deutschland erforderlich ist. Allerdings nicht als Krisenbewältigungsinstrument, sondern als Baustein einer wachstums- und beschäftigungsförderlichen Abgabenstrukturreform. In beiden Ländern ist der Beitrag der Vermögen zur Staatsfinanzierung weit unter dem internationalen Durchschnitt und rückläufig. Die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen liegt dagegen weit über dem Schnitt. In beiden Ländern sollten Steuern auf Finanztransaktionen, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Steuern auf Kapitaleinkommen erhöht und dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben reduziert werden.
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Margit Schratzenstaller, Jahrgang 1968, ist Referentin für Öffentliche Finanzen am Wifo. Die Makroökonomin beschäftigt sich mit europäischer Wirtschaftspolitik und der Reform des öffentlichen Sektors. Zuletzt war die gebürtige Deutsche als Gastwissenschaftlerin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. [Bruckberger]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2012)















