Der ursprüngliche Gedanke des Erfinders der Politik war es, dass sie von anständigen Staatsmännern und fleißigen Staatsfrauen gemacht wird. Einige heutige Nachahmer und Nachahmerinnen machen um diese Intention einen so großen Bogen, dass sie auch jenen der Moralverfassung überspannen.
Und damit fangen die Schwierigkeiten an: Politik und Macht bilden immer ein Junktim, Macht und Machtmissbrauch müssen es aber keineswegs, zumal ein Staatsmann, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, das Vertrauen seiner Wählerinnen und Wähler nicht enttäuschen will, nicht zuletzt wegen seines Anspruchs auf Erfolg in seiner Tätigkeit – und wohl auch bei den nächsten Wahlen.
Jeder wird ständig kontrolliert
Für die Ergebnisse seiner Tätigkeit ist der Politiker nicht nur sich selbst verantwortlich. Sondern auch jenen gegenüber, die ihm mit der Abgabe ihrer Stimme sozusagen einen Vertrauensvorschuss gewährt haben. Ein verantwortungsvoller Staatsmann weiß, dass er zum einen permanent und zum anderen abschließend kontrolliert wird. Die dauernde Kontrolle erfolgt einerseits durch die öffentliche Meinung, insbesondere durch die kritischen und selbstbewussten Medien, die sich als „vierte Säule“ der res publica mit kollektiver Verantwortungswahrnehmung verstehen. Die abschließende Kontrolle geschieht durch die erneute Kandidatur beim nächsten Wahlgang – wogegen allenfalls die Erfahrung spricht, dass jedes Volk jene Vertreter hat, die es verdient?
Verantwortung heißt, sich an Normen und Regeln zu halten, natürlich nicht nur an juristische, sondern ebenso moralische. Meist anerkennen Einzelpersonen dann nicht vorgegebene – und vorgelebte! – Grenzen, wenn ihnen daraus ein Vorteil erwächst.
Ein anderes Wort oder ein Synonym für den Vorteil, an den ich denke, ist der Gewinn oder finanzielle Nutzen. Der geschulte Österreicher und die ehrliche Österreicherin wissen, was ich meine. Und wen.
Jeder ist selbst verantwortlich
Gewöhnlich bringen wir die Verantwortung in Bezug mit Handlungen, insbesondere mit schädlichen, wobei sich ihr konkretes moralisches Maß unzweifelhaft auch aus der sozialen Rolle ergibt, was auf gut Deutsch heißt, dass dem sprichwörtlichen Hendldieb von Haus aus etwas anderes zur Last zu legen ist als dem Mandatar mit Macht und Option auf den Machtmissbrauch. Aus dieser Handlungsvollmacht ergibt sich zwangsläufig die höchstpersönliche Zuständigkeit für die Folgen und Nebenfolgen des eigenes Tuns oder auch des Lassens (!), die Rechenschaftsverantwortung.
Hat jemand seine Macht missbraucht, und bewahrheitet sich die Anschuldigung, wird er „zur Verantwortung gezogen“. Für die Verfehlungen oder Vernachlässigungen, je nachdem, hat er, wie man so schön sagt, „die Konsequenzen zu ziehen“.
DIe Grenze erkennen und handeln
Es entsteht die Frage, vor welcher Instanz er Rechenschaft ablegt, wozu es mehrere Möglichkeiten gibt: vor sich selbst, vor dem Wähler oder Mitmenschen, vor Gericht oder sogar vor Gott beziehungsweise – in seinem Starrsinn und seiner Verantwortungslosigkeit verharrend – vor keiner.
Nur sehr einfache Gemüter unter den Verantwortungsträgern werden sich als verantwortungslos erweisen. Komplexer und intellektueller strukturierte Geister werden hingegen erkennen, wann sie Grenzen überschritten haben, die nicht verletzt werden dürfen. Beziehungsweise, wann sie schließlich hinter diese zurückzutreten haben.
Hon.-Prof. Dr. Janko Ferk ist Jurist, Schriftsteller und lehrt an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt/Univerza v Celovcu. Gerade erschien sein Gedichtband „Pasadena“.
E-Mails an: debatte@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2012)















