23.05.2013 04:18 Merkliste 0

Die gemeinsame Obsorge ist eine Waffe für den Machtkampf

ANDREA MAUTZ (Die Presse)

Auf dem Weg zum neuen Familienrecht: Die automatische gemeinsame Obsorge kann von Eltern missbraucht werden.

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Das Familienrecht wird derzeit heftig und breit diskutiert. Gut so. Das Bild einer Familie hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Sei das im Bereich der Aufgabenverteilung innerhalb einer Familie, bei der Zusammensetzung von Familien (Stichwort: Patchwork- oder Regenbogenfamilien) oder bei der Dauer der ehelichen Beziehungen. All dem sollte eine moderne Familienpolitik auch Rechnung tragen.

Wir leben nun einmal in einer Welt, in der Ehen geschieden werden können. 50Prozent und mehr sind davon betroffen. Darüber hinaus entscheiden sich auch immer mehr Menschen dazu, ein Zusammenleben ohne Ehe zu gestalten. Ist die Scheidungsrate per se etwas Schlechtes? Nein, denn es zeigt, dass Menschen sich nicht ihrem Schicksal ergeben und ihr Glück auch wieder neu finden wollen.

Trennen sich Eltern, ist es besonders wichtig, dass der Streit nicht weiter auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Gesetze müssen ausschließlich das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen, denn es gilt die Schwächsten zu schützen. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass bei einer Scheidung oder Trennung, die alleinige Obsorge für die Kinder entweder Mutter oder Vater bekommt, sofern man sich bei der Trennung nicht gütlich auf eine gemeinsame Obsorge einigen kann. Warum macht das Sinn?

Man hört oft Geschichten von getrennten Paaren, die sich bis aufs Blut bekriegen. Unterlassung der Unterhaltszahlungen, permanente Vorwürfe, das Kind gegen den anderen aufzuhetzen und vieles mehr. Wenn eine Beziehung diesen Status erreicht hat, kann die gemeinsame Obsorge zum Machtinstrument missbraucht werden.

„Gemeinsame“ Obsorge bedeutet, dass jeder Elternteil allein Entscheidungen treffen kann. Im Klartext: Der eine Elternteil kann das Kind an einer Schule anmelden, der andere wieder ab. Die eigentlichen Verlierer in diesem Machtkampf sind die Kinder.

Gemeinsame Obsorge funktioniert nur dann, wenn die Eltern auch bereit sind, sich darauf einzulassen. Denn eines ist sicher richtig: Gemeinsame Lösungen sind möglich. Erst wenn Paare sich überhaupt nicht einigen können, entscheiden RichterInnen. Diese Entscheidungen müssen getroffen werden, damit klare Verhältnisse geschaffen werden.

 

Familienbilder anpassen

Der derzeit von Väterrechtsgruppierungen erhobene Vorwurf, dass RichterInnnen voreingenommen sind und fast immer zugunsten der Mütter entscheiden, ist unhaltbar. Natürlich bekommen Frauen öfter die Obsorge zugesprochen. In der Regel sind es sie, von denen Kinder hauptsächlich betreut werden. Entscheidungen zwischen Mutter oder Vater, bei denen sie zu gleichen Teilen am wirtschaftlichen und familiären Leben partizipiert haben – Frau und Mann in Vollbeschäftigung und Männer, die Haushalt und Kinderbetreuung zu gleichen Teilen mitübernehmen –, wären ausgewogener, wenn wir diesen Zustand schon hätten.

Erst, wenn Familienbilder sich der Jetztzeit anpassen, werden Obsorgestreitigkeiten ausgewogener entschieden werden. Wenn Mann und Frau als gleichberechtigte Partner vor dem Gericht stehen und nicht in unterschiedlichen Rollen. Das hängt von Frauen ab, die sich diesen Herausforderungen stellen, aber auch von Männern, die sie nicht mehr in die „Erzieherinnenrolle“ drängen. Der Kampf für Gleichberechtigung geht alle Menschen etwas an, nicht nur ein Geschlecht.

Vielleicht kann diese Gleichberechtigung der Frau innerhalb einer Familie bewirken, dass man sich sehr viel einfacher gütlich einigen kann. Schließlich zeigt uns die Geschichte, dass erst Partnerschaften auf Augenhöhe wirklich große Einigungen möglich machen.

Andrea Mautz ist Bundesfrauengeschäftsführerin der SPÖ-Frauen.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2012)

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14 Kommentare
Gast: LAJ
08.08.2012 12:49
0 0

fehlende Beurteilungskraft

Die hier vertretene Meinung (insbesondere die Ignoranz der praktizierten Voreingenommenheit der RichterInnen) ist sehr weltfremd. Gerne belege ich die Behauptung von Vaterverbot.at mit Fakten. Es ist auch heute leider noch so üblich, dass der Mutter (auch wenn sie die volle eindeutige Schuld der Trennung trifft) in jeder Hinsicht vom Pflegschaftsgericht volle Unterstützung angedeiht wird. Als Vater ist wird man nur mehr zum Zähler (unter allen möglichen UND unmöglichen Bedingungen abgestempelt und dementsprechend behandelt!

Gast: CHX
06.08.2012 13:02
0 0

Mit den Waffen einer Frau

Mein Gott...was die Frau hier schreibt ist eigentlich ein Hohn...Die moderne Frau und Mutter wird jetzt auch noch zum Opfer der schamlos kämpfenden Väterrechtsgruppierungen...ich schlage eine sofortige Klage der Vereinigungen wegen ausufernden Vater-Terrors vor, nach dem Tierschützerprozess müssten doch nun Kapazitäten vorhanden sein.

Fr. Mautz, bitte machen Sie sich schlau bevor Sie schreiben. Nicht Frauen werden in die Erziehungsrolle gedrängt, sondern Männer per Gesetz "angespannt" ihre Zeit der Arbeit anstatt der Kindererziehung zu widmen. Und die gemeinsame Obsorge ist auch gegen unwillige Mütter kein Instrument - wir sollten in Bezug auf Familien nicht von Waffen sprechen - Rechte durchzusetzen.

Ein selten dummer Artikel

Worthülsen, durchwegs ohne jegliche Begründung, eine feministischen Männersindgrundsätzlichböse-Sicht. Oder Besitzdenken von Gottesanbeterinnen? Kind machen lassen, Männer fressen? Alleine die Behauptung, die gemeinsame Obsorge wäre eine Waffe für den Machtkampf, desavouiert grundlegende journalistische Ansprüche.

Es gibt, auch in aufrechten und funktionierenden Beziehungen unterschiedliche Meinungen und Konflikte. Diese lassen sich mit einem gewissen Bemühen, lösen. Warum sollte dies nicht auch nach einer Scheidung bzw. Trennung funktionieren?

Die derzeitigen Obsorgegesetze dürften eigentlich in einer funktionierenden Demokratie gar nicht vorhanden sein. Leider aber wurden und werden unter Leitung sozialdemokratischer Frauen oftmals Gesetze gemacht, die Rechte nur einseitig für die "Unterdrückten" einräumen und die Pflichten als Waffe gegen den "Unterdrücker" einsetzen. Es ist höchst an der Zeit, die Obsorge an die gesellschaftliche Realität anzupassen. Aber nicht durch Einmischung und präventiv diskriminierende Gesetze, sondern durch die Verpflichtung, dass im Sinne des Kindes ein Grundeinvernehmen zwischen beiden Eltern vorhanden sein muss und nur im Problemfall das Gesetz dieses erzwingt. Es würde viel Sinn machen, wenn es zwischen geschiedenen/getrennten Eltern zwingend einen Kinder-Erziehungsvertrag geben würde. Mit klaren Rechten und Pflichten und mit gerechter Aufteilung der Aufgaben. Und, nicht jede Mutter ist eine gute Mutter! Frau Mauz, denken Sie einmal nach!

Ohne auf die Sichtweise der emigrierten Ischlerin weiter einzugehen

frag ich mich: Was haben so linke Pamphlete in der "Presse" verloren. Das hat mit Meinungsvielfalt, oder gar Liberalität aber schon nicht das Geringste zu tun. Nichts als linke Hetze.

Mautz reimt sich auf Kauz

... für wie blöd hält diese Autorin Österreichs Schulbehörden: sind nicht in der Lage, für eine Schulanmeldung die Unterschrift des Vaters und der Mutter einzufordern?
Spiegelfechterei statt echtem Dialog: das unselige Monopol der AlleinerzieherInnen muss unter allen Umständen beibehalten werden, gegen den weltweiten Trend zu einem Familienrecht, das dem Kindeswohl Priorität einräumt.

Antworten Gast: Sandra
28.07.2012 03:37
2 0

Re: Mautz reimt sich auf Kauz

Spiegelfechterei statt echtem Dialog - Gut gesagt!

Ich habe mir die SPÖ-Veranstaltungen zum Thema Familienrecht im Jahr 2011 angeschaut, wo die sogenannten Experten vor der gemeinsamen Obsorge gewarnt haben.

Absurd! Zum Teil haben die nach Formulierungen gerungen, weil sie gar nicht wussten, wie sie ihre Absurditäten formulieren sollten.

Gesetzgebung muss wieder von einem Geist getragen werden (Team-PAGO, Beziehungsrecht).


Gast: Neinsonicht
27.07.2012 10:38
4 0

Verständnis fehlt

Das Verständnis feministischer Parteifunktionärinnen für dieses Thema fehlt an allen Ecken und Enden.

Obsorge heißt, Rechte UND Pflichten. Laut Verfassung und EMRK sind beide Eltern dabei gleich zu behandeln. Dass ein Elternteil Obsorge erst beantragen sollte, ist menschenunwürdig, ist pure Diskriminierung.

Gemeinsame Obsorge funktioniert immer dort, wo sich Gerichte, Jugendämter, Frauenhäuser nicht einmischen. Dann verdienen die Streitbegleiter aber weniger. Das allein ist der Hindergrund, weshalb so heftig gegen das Gleichbehandlungsgebot agitiert wird.

... und ein wirtschaftliches Faustpfand

Die gemeinsame Obsorge ist der natürliche Zustand in der Ehe/Familie/Partnerschaft, auch wenn diese konfliktionär ist. Die Eltern sind aufgefordert Konfliktlösungswerkzeuge zu finden. Also gibt es keinen Grund diesen natürlichen Zustand nach einer Trennung zu ändern. Die Partnerebene ist zu Ende, die Elternebene niemals.
Einzig die Tatsache, daß mit der Obsorge die wirtschaftlichen Transferleistungen Kindergeld, Kindesunterhalt und Aleinerzieherabsetzbetrag verbunden ist macht sie für einen Ex-Partner so wichtig. Und die Disponibilität erzeugt einen Verteilungskampf.
Steht die gemeinsame Obsorge nicht zur Disposition (bleibt also natürlich erhalten), keimt kein Neid undamit kein Verteilungskampf auf. Und die Kinder lernen von ihren getrennten Eltern die Werkzeuge für Konfliktlösung. Ein wichtiges Sozialisierungselement, ohne dem derzeit eine Generation heranwächst die beziehungsunfähig ist, da sie keine Partnerschaftswerkzeuge mehr mitbekommt.
Der Staat kommt seiner aufgabe den Nachwuchs zu schützen nicht mehr nach. Schade um uns.

Gast: Sandra
26.07.2012 23:01
4 0

Sozialdemokratie gegen Menschenrechte

Als echter Sozialdemokrat muss man sich heute dafür einsetzen, dass diese Partei nicht mehr gewählt wird.

Andrea Mautz legt ein eindrucksvolles Bekenntnis ab, wie schwer sich ihre Partei mit einer menschenwürdigen Neuregelung des Familienrechts tut (Team-PAGO, KindRÄG 2012).

Wollen wir solchen Menschen die Zukunft unserer Kinder überlassen?

2 0

Schließlich zeigt uns die Geschichte, dass erst Partnerschaften auf Augenhöhe wirklich große Einigungen möglich machen.

"Schließlich zeigt uns die Geschichte, dass erst Partnerschaften auf Augenhöhe wirklich große Einigungen möglich machen."

Super, bitte Obsorge-, Familien-, Arbeits-Unterhaltsgesetze so anpassan, dass sich beide Partner auf gleichen Augenhöhe treffen.

Aber gerade SPÖ ist bei solchen Gesetzen eine Bremse....:-((((

Gast: Philipp
26.07.2012 11:10
0 4

Gleichberechtigung fängt zuhause an

Richtige Einschätzung... die gefühlte Ungleichberechtigung der Väter kann in eigener Regie zuhause während der Beziehung bereits entschärft werden

Starke Frauen, wirtschaftlich unabhängig bedeuten Gleichberechtigung in allen Lebenslagen... auch bei Trennungen vor dem Richter... Automatiken bedeuten nur, dass man nicht mehr alle Umstände berücksichtigt, weils eh automatisch ist.

5 0

Schwaches Pamphlet von Fr. Mautz

Alle Kritikpunkte die sie ander gemeinsamen Obsorge auszusetzen hat, treffen genauso auf die jetzige Regelung zu. Auch bei dieser werden Kinder mitunter instrumentalisiert und gegen den anderen Elternteil aufgehetzt, nur dass es bei der jetzigen Regelung alleiniges Privileg der Mutter ist dies zu tun und der Vater kaum Möglichkeiten hat etwas dagegen zu unternehmen.

Natürlich ist es immer besser wenn Mutter und Vater freundschaftlich auseinandergehen, doch wenn die Fetzen fliegen und eine friedliche Einigung partout nicht möglich ist, so muss rechtliche Chancengleichheit herrschen und DAS ist die gemeinsame Obsorge. Die jetzige Regelung ist hingegen eine einseitige Bevorzugung der Frauen und zeigt sehr schön, dass von Gleichberechtigung keine Rede mehr ist, sobald es um eine Diskriminierung der Männer geht. Da werden dann die fadenscheinigsten Gründe konstruiert und dümmsten Aussagen getroffen, wie etwa von der Frauenministerin Heinisch-Hosek, dass die Väter sich erst bewähren müssten, als ob sie Ex-Sträflinge in einem Resozialisierungsprogramm sind.

Parteien die solche Ansichten vertreten wie sie auch Fr. Mautz hier zum Ausdruck bringt, sind jedenfalls für Väter nicht wählbar.

Antworten Gast: LAJ
08.08.2012 12:55
0 0

Re: Schwaches Pamphlet von Fr. Mautz

sehr gut auf den Punkt gebracht. danke für ihren Beitrag.

Gast: W. S. Kirchler
26.07.2012 08:07
4 0

Ach so, SPÖ...

Ich vergaß leider, vor dem Lesen des Artikels die Funktion der Autorin zu lesen. Allerdings kristallisierte sich ab den ersten Sätzen heraus, wo diese beheimatet sein muss. Gleichberechtigung ist in dieser Ideologie natürlich nur einseitig anzuwenden.

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