25.05.2013 18:04 Merkliste 0

Von religiösen Analphabeten und einfallslosen Juristen

BERND SCHILCHER (Die Presse)

Das alte Entweder-oder-Denken greift bei der Beschneidungsdebatte zu kurz.

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Vorhaut, Kopftuch oder Kruzifix – unserer Gesellschaft macht das Religiöse immer mehr Angst“, schrieb „Die Zeit“ vor wenigen Tagen. Zwar werde man für die Beschneidung nach dem Kölner Urteil, das für große Unsicherheit gesorgt hatte, in Kürze rechtliche Sicherheit schaffen, meint das Blatt; und das sei auch gut so. Nur liege das Problem viel tiefer, nämlich „in einem starken, manchmal geradezu panischen Unbehagen an intensiver, sichtbarer, selbstbewusster Religiosität“.

Nun ist „Die Zeit“ alles andere als eine Kirchenzeitung. Wenn der Autor des Artikels daher fordert, „dass mit dem, was Menschen heilig ist, schonend umgegangen werden muss“, richtet sich dieser Appell in erster Linie an jene Ärzte und Juristen, die bei uns und in Deutschland lautstark behaupten, dass Religion in der Frage der Beschneidung nichts zu suchen habe.

Das ist ein gewaltiger Irrtum. In beiden Ländern ist die Religionsfreiheit, zu der auch die Ausübungsfreiheit der Religion gehört, ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. (Bei uns: Art.9 EMRK). Gemeinsam mit dem elterlichen Grundrecht auf Erziehung bei minderjährigen Kindern (Art.8 EMRK) wurden daher Beschneidungen bisher als „geringe, weltweit häufige Eingriffe“ als gerechtfertigt angesehen. Das ist letztlich Ergebnis einer Abwägung zwischen drei Grundechten: dem Recht des Kindes, das beschnitten werden soll, auf den Schutz seiner Persönlichkeit, der gleichfalls durch Art.8 EMRK gewährleistet ist; sowie dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Recht auf Religionsausübung.

Wir Österreicher, immer noch auf Stände- und Klientelpoltik programmiert, können mit Vielfalt und Abwägung wenig anfangen und bevorzugen das überkommene Entweder–oder. Ärzte halten nur die medizinische Seite der Beschneidung für ausschlaggebend, Religionen sehen nur ihren Glauben und seine Bedrohung, Juristen suchen nach eindeutigen „Tatbeständen“ wie „Körperverletzung“ anstelle „schwammiger“ Abwägungen.

Aber so läuft das nicht mehr in Zeiten gesellschaftlichen Pluralismus. Da wird es keinem Richter erspart bleiben, Schwere des Eingriffs und aller Begleitumstände mit dem Umfang des Erziehungsrechts der Eltern (je älter das Kind, desto wichtiger seine Meinung; je religiöser das Umfeld, desto weiter geht das Recht auf religiöse Erziehung) mit dem Gewicht der religiösen Tradition in Einklang zu bringen. Bei Letzterem sind wir wieder beim Appell der „Zeit“: Was Menschen „heilig“ ist, auch auf Grund langer Tradition, verlangt nach angemessener Beachtung.

 

Behandlung ist kein Verbrechen

Höchst irreführend ist dabei eine alte, aber grundfalsche Juristenmeinung in Deutschland und Österreich. Hier sind sich nämlich Theorie und Rechtspraxis weitgehend einig, dass jeder ärztliche Eingriff den Tatbestand einer „Körperverletzung“ erfüllt. Ich habe mich immer gewundert, dass die Hippokrates-Jünger gegen diese Gleichstellung ihrer Tätigkeit mit einem Verbrechen nie protestiert haben.

Wer helfen und heilen will, hat weder Absicht, „Körper“ zu verletzen, noch entspricht der Sinn seiner Tätigkeit dem Tatbestand. Mit Recht haben wir daher die „Eigenmächtige Heilbehandlung“ geschaffen. (§110 StGB). Trotzdem reden die meisten Juristen immer noch von „Körperverletzung“.

Das schadet auch im Beschneidungsfall: Wie soll, fragen viele, eine (bloß) religiöse Überzeugung Körperverletzung rechtfertigen? In Wahrheit liegt aber keine solche vor, sondern „nur“ ein Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht, nämlich das Recht, selber oder mit Hilfe seiner Eltern zu bestimmen, ob und wann man beschnitten werden soll.

Empfehlung: Würden wir auch noch für ärztliche Kunstfehler eine eigene Bestimmung schaffen, hätten wir den Unsinn einer „ärztlichen Körperverletzung“ überhaupt ein für alle Mal beseitigt.


Bernd Schilcher ist Professor em. für Zivilrecht und war ÖVP-Landtagsabgeordneter in der Steiermark.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2012)

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15 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Professor,

an und für sich war ich immer der Meinung, Zivilrecht erfordere mehr Überlegung und juristisches Verständnis als das Strafrecht. Durch die Art Ihres Kommentares hege ich nun gewisse Zweifel. Es ist mir nicht nachvollziehbar, wie Sie zu dem Schluss kommen können, dass ein Herumschnippeln im Intimbereich "nur" eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes (also vergleichbar mit einer Ohrfeige) sein soll, aber keine Körperverletzung. Was zum Geier ist denn dann Ihrer Meinung nach eine Körperverletzung? Mit dem Erziehungsecht zu argumentieren, dass die Eltern des Beschneidungsopfers eine vorweggenommene Einwilligung desselben abgeben könnten, ist - schlichtweg - abenteuerlich. Inwiefern diese Geschnipple eine HEILbehandlung darstellen soll, bleiben sie notgedrungen schuldig. Im Gegenteil ist, - zumindest unter ernsthaften Juristen - die schlüssige Argumentation des LG Köln zu begrüßen und nicht weiter zu beanstanden. Für religiöse Fanatiker bleibt ohnehin, dass sich die bösen Richter schlußendlich vor ihrem Schöpfer verantworten müssen. (zumindest für die Katholiken)

Gast: Be-obachter
15.08.2012 18:39
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Zwangsbeschneidung, Zwangsverheiratung,

und am Ende folgt die Scharia.

Jeder, dem die Menschenrechte ein Anliegen sind, sollte sich bewusst sein, dass mittels Salamitaktik unsere Gesellschaft in kleinen Schritten mürbe gemacht werden soll.
Dem ersten Schritt (Beschneidung) folgt der Nächste (Zwangsverheiratung), irgendwann sind wir dann dort, dass Menschen gesteinigt werden in Europa.

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Von religiösen Analphabeten

Ein religiöser "Alphabeter" ist aber auch nicht gescheiter!
Was nützt es in einem Fach gebildet zu sein, dessen Basis gar nicht existent ist. Für die Existenz Gottes fehlt jeder schlüssige Nachweis und als Schlüssiger Nachweis gilt auch nichz, dass die Nichtexistenz auch nicht bewiesen werden kann. Gott ist besttenfalls eine kulturelle Existenz. Und kulturelle Existenz, also etwas, was nach gesellschaftlicher Übereinkunft von mehr oder wenigen geglaubt wird, ist physisch nicht vorhanden. Gebildet und aufgeklärt ist und kann nur der sein, der sich diesem Faktum nicht verschließt und eben nicht glaubt! Glauben bedeuted eingeschränkt denken.

Für alle, die sich Christen nennen:


Philipper3 Vers3: "Die wirklich Beschnittenen sind wir, denn wir dienen Gott unter der Leitung seines Geistes und vertrauen nicht auf unsere Vorrechte und auf eigene Leistungen, sondern auf Jesus Christus; er ist unser ganzer Stolz"

Somit ist völlig klar: Körperliche Beschneidung bringt NICHTS u. war REIN alttestamentarischer BRAUCH !!!!!!!!!!

Gast: Dolfi Teufel
11.08.2012 14:23
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Nach dem ungeschriebenen Gesetz in der "Presse"

ist alles, was sich auch nur mit Verrenkungen als Antisemitismus oder Antiamerikanismus interpretieren lassen kann, zu löschen.

Da sind die "Angelsachsen" aus einem anderen Holz geschnitzt: da darf man ungeniert Nazi-Propaganda aber auch Volksverhetzung gegen alles, was deutsch spricht, veröffentlichen!

Durch Alphabetisierung zum "religiösen Analphabeten" zu werden

Sehr geehrter Professor Schilcher! In Ihrem Kommentar nehmen Sie auch auf einen Artikel der "Zeit" Bezug, in dem gefordert wird, mit dem schonend umzugehen, was dem Menschen heilig sei. Nun, scheinbar darf nur jenes heilig sein, das sich durch - einander widersprechende - religiöse Lehren als Solches begründen lässt. Forderungen auf Grund kritischen philosophischen Denkens haben vor diesem Hintergrund nichts "Heiliges" mehr. Menschenrechte, Freiheit der Meinung, selbst Toleranz gegenüber Religionen, wohlgemerkt, sind die Früchte der Aufklärung! In diesem Zusammenhang darf auch darauf verwiesen werden, dass gerade den "Heilslehren" nichts heilig war, was Andersdenkenden wichtig und richtig schien. Religiöser Analphabetismus ist zumeist die Frucht kritischen Denkens, durch Alphabetisierung geschaffene Möglichkeit, nicht nur heilige Schriften zu lesen, sondern auch etwas ÜBER sie zu lesen, sie in einen historischen Kontext zu stellen und deren Inhalte zu hinterfragen. Bekennt man sich nun zu den Werten der Aufklärung, dann steht eben das Wohl des Kindes, generell jenes des Individuums, über den Forderungen irgendwelcher "heiliger" religiöser Lehren. Wichtiger als ehrwürdige Rücksichtnahme gegenüber religiösen Lehren, wäre es, bereits ab der 7. Schulstufe eine Art philosophischen Einführungsunterricht einzurichten. Das wäre ein viel größerer Beitrag zu einem möglichen respektvollen Umgang mit den Mitmenschen. Dazu bedürfte es aber des Mutes unserer Eliten!

Antworten Gast: schlÄchter
13.08.2012 10:11
0 3

Re: Durch Alphabetisierung zum "religiösen Analphabeten" zu werden

sg herr pacelli!
die aufklärung selbst wurde von klerikern initialisiert und forciert (ersasmus von rotterdam) , fusst seklbst auf religiösen-christl/jüdischen weltbildern und war es ihre stärke dogmen aufzuweichen-durch vernunft und auch berufung auf urchristl. werte(trennung kirche - staat) ohne religion und kirche mit denselben mitteln zu verdammen, die die kirchenmächtigen oder religiöse fanatiker anwendeten/anwenden.

da wir menschen nicht nur vernunftgesteuert sind, unser wissen und handlungsspielraum begrenzt ist und auch die weitüberwiegende mehrheit der menschheit "spiritualität" als wichtig erachtete - sollte mmn eine aufgeklärte gesellschaft eben auch diesen fakten rechnung tragen. sonst verkommt die aufklärung zu einer totalitären quasireligion. die von gastkommentator prof. schilcher geforderte und mmn gut argumentierte rechtsgüterabwäägung findet daher meine zustimmung.
wohin ein quasireligöser totalitärer aufklärersicher ansatz hinführt kann man an den auswüchsen der frz revolutuion und der totalitären (nichtreligiösen) ideologien des 20 jhds erkennen.
zwangssäkularität ist mmn ein schritt in diese richtung.

mfg
s.

1 0

Danke für diesen ausgezeichenten Kommentar!

Jeder Satz ein Genuß!

Gast: Gerne nur Gast
09.08.2012 23:48
5 0

--- Unterscheidung der Geister: Heilung versus Verletzung

Ein Arzt greift ein, wenn eine Notwendigkeit, eine Krankheit, ein Unfall vorliegen. Ausnahme ist eine Schönheits-OP, für die sich ein Erwachsener freiwillig entscheiden kann.

Die Beschneidung ist eine Verletzung - und keine Verdrehung, Verharmlosung oder Wortklauberei kann diesen Sachverhalt aufheben.

Interessant und zu wenig beachtet ist hierbei die Ähnlichkeit Judentum und Islam: vgl. auch das Bilderverbot und vieles mehr.

Unfug 2

„in einem starken, manchmal geradezu panischen Unbehagen an intensiver, sichtbarer, selbstbewusster Religiosität“.

Das starke Unbehagen, milde ausgedrückt, haben ja wohl die kleinen Kinder.

2 0

Es gibt drei Geisteserkrankungen an denen nur Akademiker erkranken können:

Deppesis progressiva, Trottulosis perpetua, Blöderitis habitualis.
Nun hat Prof. Dr. Bernd Schilcher erfolgreich eine umfassende Selbstdiagnose erstellt.
Wir gratulieren!
Willkommen im Klub. In der absoluten geistigen Finsternis wird das Flackern von Glühwürmchen zum Geistesblitz.

Gast: ralph giordano bruno
09.08.2012 20:50
6 0

die schwatz-linken

wo war denn diese rücksichtnahme bei der scheidung (sakrament der ehe), bei der abtreibung (fristenlösung)?

war das auch ein anschlag auf das religiöse leben?

7 0

Ich bin vielleicht ein religiöser Analphabet...

aber sie, Herr Professor, sind offensichtlich ein juristischer.
ch bin zwar kein Jurist, kann aber noch logisch denken. Wenn ich die Argumentation richtig verstanden hat geht der Schreiber davon aus, dass eine Beschneidung, weil sie ja auch in manchen Fällen aus medizinischen Gründen erfolgt und somit eine Heilbehandlung ist, immer eine Heilbehandlung ist und somit eine rituelle Beschneidung maximal eine „eigenmächtige Heilbehandlung darstellen kann. Das würde also bedeuten, wenn ich beispielsweise einem gesunden Menschen ein gesundes Auge entferne dann habe ich mich „nur“ einer „eigenmächtigen Heilbehandlung“ schuldig gemacht und nicht einer Körperverletzung da es ja auch vorkommen kann, dass ein Auge aus medizinischen Gründen entfernt werden muß und es sich somit um eine Heilbehandlung handelt? Eine rituelle Beschneidung ist definitiv keine Heilbehandlung, egal ob eigenmächtig oder nicht – das wäre ja noch schöner, dann müssten ja die Krankenkassen dafür auch noch aufkommen (und zwar ganz offiziell und nicht mittels Versicherungsbetrug durch Scheindiagnose)

Der nächste Unfug

"...sowie dem elterlichen Erziehungsrecht ...."

Recht auf Erziehung: erstens, Erziehung hat in Österreich gewaltfrei zu erfolgen, und zweitens, wie soll man einen Säugling im Alter von 8 Tagen erziehen? Und was soll überhaupt eine Erziehungsmaßnahme bewirken, bei der Teile des Körpers abgeschnitten werden?!


Gast: Detlev Beutner
09.08.2012 19:53
9 0

Aha, ist also alles gar keine Körperverletzung...

Mit Verlaub - wenn sich ein emeritierter Professor für Zivilrecht zum Strafrecht äußert, kann das offensichtlich ziemlich in die Hose gehen.

Auf der einen Seite ist anzumerken, dass die Frage, die hier sehr allgemein aufgeworfen wird, durchaus im Strafrecht existiert - also die Frage, ob einvernehmliche Heilbehandlungen überhaupt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen sollen. Allerdings ist das deutsche (und wohl auch österreichisch, ohne dass ich das sicher sagen kann) Strafrecht durchgehend in dieser Systematik aufgebaut und die mehr als überwiegende Meinung sieht das daher auch als sinnvoll an. Warum - hier gibt uns der Artikel gute Gründe an die Hand...

In Wahrheit liege, so Schilcher, gar keine Körperverletzung vor, "sondern „nur“ ein Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht". Ich frage mich, ob Herr Schilcher das auch noch so sehen würde, würde er überfallen und seine Vorhaut abgeschnibbelt. Das ist dann auch nur ein Eingriff in das "Recht, selber zu bestimmen, ob und wann man beschnitten werden soll"?!

Nein, dann ist es Körperverletzung, offensichtlich und von allen gewollt: auch eine strafbare. Das heißt, die Frage, ob es Körperverletzung oder nicht sein soll, hinge doch nur wieder davon ab, wer es mit welcher Intention macht - kurzum: Ob dieser (technisch "gleiche") Vorgang rechtfertigbar oder nicht ist.

Gerade das Beispiel "Beschneidung" mit seinen Facetten macht sehr gut deutlich, warum es immer als Körperverletzung angesehen werden sollte.

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