25.05.2013 13:29 Merkliste 0

Tatort Erlöserkirche: Was, wenn es eine Moschee gewesen wäre?

KARL WEIDINGER (Die Presse)

Gastkommentar. Das russische Urteil gegen die Genital-Randaliererinnen Pussy Riot ist hart. Doch es würde noch härter ausfallen, wäre der Tatort ein anderer – zwei Gedankenexperimente.

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Zwei Jahre Lagerhaft also. Wegen Rowdytums aus religiösem Hass für das etwa 40 Sekunden dauernde „Punkgebet“ in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale am 21. Februar dieses Jahres. Die Aktivistinnen waren zum Zeitpunkt der Tat zu fünft.

Unklar bleibt auch nach dem Schuldspruch im Moskauer Chamowniki-Gericht, warum ausgerechnet diese drei Frauen belangt und verurteilt wurden. Die beiden anderen befinden sich angeblich in Freiheit.

 

Angriff auf religiöse Gefühle

Die Genital-Randaliererinnen von Pussy Riot hätten absichtlich und vorsätzlich die religiösen Gefühle der Gläubigen verletzt. Auch Präsident Putin bekam sein Fett ab, und der „lupenreine Demokrat“, wie ihn Deutschlands Exbundeskanzler Gerhard Schröder einmal nannte, reagierte erwartungsgemäß.

Das Urteil stößt auf heftige Kritik, nicht nur bei Trittbrettfahrern, sondern auch bei solchen, die sich schon (um bei diesem Sprachbild zu bleiben) ins Wageninnere des Establishments vorgearbeitet haben und nun als Kontrolleure (der variablen Meinungsfreiheit) fungieren.

 

Zustimmung im Establishment

Natürlich wird bei diesem Fall von den üblichen Verdächtigen eine besondere Milde gefordert. Es geht ja nur gegen die Kirche. Die Feindlichkeit gegenüber Christen und deren Symbolen birgt kein Empörungs- sondern nur Solidarisierungspotenzial. (Die deutsche Spitzengrüne Marieluise Beck schaffte es sogar in den Gerichtssaal, um ihre Betroffenheit den Kameras mitzuteilen).

Das Weltkonzil des Russischen Volkes, das vom russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill geleitet wird, verteidigte den Richterspruch. Es sei notwendig gewesen zu zeigen, dass das „Punkgebet“ ein Verbrechen und nicht ein Akt freier Kreativität sei, hieß es. Denn zum Protest wäre ein anderer Ort der Öffentlichkeit besser geeignet gewesen. Etwa der Rote Platz mit seinen zahlreichen Touristen aus aller Herren Länder und Mütter Sprachen. Aber warum wurde ausgerechnet das Allerheiligste der russisch-orthodoxen Kirche mit der infantilen Koprolalie („Scheißdreck, göttlicher Dreck“) bedacht?

 

Tatort Moschee

Und hier zwei Gedankenexperimente – Gedanken sind bekanntlich frei, und es soll hier keinesfalls zu einer strafbaren Handlung aufgerufen werden: Hätten die drei Aktivistinnen eine Moschee zu ihrem Tatort auserkoren, vielleicht sogar während des soeben zu Ende gegangenen Fastenmonats Ramadan, noch dazu den Bereich, zu dem nur Männer Zutritt haben – wo sind in diesem Zusammenhang übrigens unsere flächendeckend vorhandenen Gleichbehandlungsritterfräuleins, die diese Segregation in Form einer rigiden Geschlechter-Apartheid anprangern? –, was dann?

Die Kombination westlich dekadenter „haram“-Sündenmusik mit Wörtern aus dem Fäkalbereich in unmittelbarer Verknüpfung mit Religiösem: Nun, man braucht kein Prophet zu sein, um sich denken zu können, dass dieses „Punkgebet“ an heiliger Stätte zu Mord und Totschlag geführt hätte.

 

Strafe wegen Verhetzung?

Nach den rasant verbreiteten Fernsehbildern hätten die Straßen von Jakarta bis Djerba, von Trabzon bis Teheran vor dem muslimischen Furor erzittert. Nicht nur Fahnen, auch Kirchen hätten gebrannt, von Ägypten bis Nigeria. Wie immer beim geringsten Anlass eines mohammedanischen Verteidigungsfalles des wahren, einzigen Glaubens.

Geistliche der islamischen Welt würden eine von Juden und Amerikanern gesteuerte Kampagne verorten, Dozenten eine „kreuzzüglerische Zionistenkampagne“ erkennen (wie bei den Mohammed-Karikaturen). Und überhaupt: Frauen auf geheiligtem Männerboden!

Dabei wären die Straftatbestände Hausfriedensbruch, Herabwürdigen einer Religion sowie der neu geschaffene Verhetzungsparagraf (§ 283 des österreichischen Strafgesetzbuches) noch das Geringste:

„Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, [?] zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“ heißt es in dem einschlägigen Paragrafen.

Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

 

Tatort Synagoge

Jedoch, und das ist der dritte Fall in der Bestimmung: Der Verhetzungsparagraf (§ 283) tritt bei Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz hinter dieses zurück.

Vollzöge die Aktivistengruppe einen derartigen Protest in einer Synagoge – noch dazu in eindeutiger Aufmachung, um die Wirkmächtigkeit der Bilder zu erhöhen –, wäre es angezeigt, nach dem Verbotsgesetz von 1947 vorzugehen. Dabei werden in der Regel Strafen mit Jahreszahlen im oberen einstelligen Bereich ausgesprochen.

Ohne Sympathie für die krude Weltsicht der meist älteren Delinquenten denken viele, dass der Bemessungsrahmen für eine reine Gesinnungs- oder Gedankentat zu hoch angesetzt ist (zumeist ohne körperliche Schäden und verletzte Opfer, aufgrund eines gesunden Immun- und Abwehrsystems der Gesellschaft).

Im Gesetz gegen die (nationalsozialistische) Wiederbetätigung heißt es nämlich: „Die öffentliche Aufforderung und Verleitung zu einer nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlung und deren Verbreitung durch Druckwerke, Bilder und dergleichen ist im § 3d verboten und mit fünf bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters 20 Jahre.“

 

Der soziale Scheiterhaufen winkt

Und die Verbreitung eines Videos fiele somit in den Mindeststrafrahmen von fünf Jahren aufwärts. Erschwerend käme die Tragweite der Verhetzung dazu, wenn man sich die explosionsartige Verbreitung des Videomitschnitts des Pussy-Riot-Auftrittes auf der Internetplattform YouTube anschaut.

Kämen noch weitere belastende Umstände hinzu, wie unlängst bei einer olympischen Ruderin in Deutschland, die sich des schweren Vergehens des unkorrekten Freundes, der früher für die NPD (einer allerdings nicht verbotenen politischen Partei) anmaßte, so winkt der soziale Scheiterhaufen – die gesellschaftliche Ächtung auf Lebenszeit ist demnach nicht auszuschließen.

Diese Stigmatisierung wäre dann definitiv nicht von einer Solidarwelle getragen wie bei den nun verurteilten Genital-Randaliererinnen, die nach Strafende gemachte – und im lüsternen Westen begehrte – Frauen sein werden.

Es sei ihnen gegönnt.


Karl Weidinger (*1962) lebt als Schriftsteller in Wien und im Burgenland. Sein Anliegen ist die Gesellschaftskritik. Hauptwerke: „Der Missbrauch des aufrechten Ganges“ (1993), „Die Verhaftung der Dunkelheit wegen Einbruchs“ (2003), „Die schönsten Liebes-Lieder von Slipknot“ (2007), Androkles Verlag.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2012)

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30 Kommentare
 
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Gast: asterix der gallier
25.08.2012 15:36
2 1

Pharisäerhaft?

Text des Liedes

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.

Punk-Bittgottesdienst

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.

Schwarzes Ornat, goldene Schulterklappen
Alle Bittsteller kriechen zur Verbeugung
Das Gespenst der Freiheit im Himmel
Gay-Pride ist in Ketten nach Sibirien geschickt worden

Der Chef des KGB ist ihr oberster Heiliger
Führt die Protestierer bewacht in Haft
Um den Heiligsten nicht zu betrüben
Müssen Frauen gebären und lieben

Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck
Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck

Mutter Gottes, Jungfrau, werde Feministin
Werde Feministin, werde Feministin

Kirchliches Lob für die verfaulten Führer
Prozession aus schwarzen Limousinen
In die Schule kommt der Pfarrer
Geh zum Unterricht – bring ihm Geld!

Der Patriarch Gundjaj glaubt an Putin
Besser würde der Hund an Gott glauben
Der Gürtel der Jungfrau ersetzt keine Demonstrationen
Die Jungfrau Maria ist bei den Protesten mit uns!

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.

Lieber Karl Weidinger!
1. Wo in obigem Text findet man das Wort Schei*e?
2. Woran erkennt man an obigem Test, dass es sich um "Genital-Randaliererinnen" handelt?

Antworten Gast: wiki pedia
26.08.2012 12:36
0 0

Re: Pharisäerhaft?

Aus der WIKI: "Sie betraten dabei den Ambo der Kathedrale, dessen Betreten ohne eine ausdrückliche priesterliche Einladung für Privatpersonen nicht gestattet ist, und sangen vor dem Altar ein „Punk-Gebet“[7] gegen die Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche (unter anderem wurden diese als „Scheiße des Herrn“ / „срань господня“ bezeichnet[8]) sowie gegen Ministerpräsident Wladimir Putin.[9]"

Übrigens das ist inzwischen die 3. (bereinigte) Textversion. Jetzt ist es schon ein "Punk-Bittgottesdienst". Wird es demnächst eine "chorale symphonische Liturgie" gewesen sein?

Re: Pharisäerhaft?

Was ist an dem Text eigentlich überhaupt so wahnsinnig schlimm und skandalös?

Es handelt sich um Kritik an der Kirche und an der damit verbundenen Bigotterie. Solche Kritik wird man ja wohl noch äußern dürfen.

Antworten Antworten Gast: ralph giordano bruno
26.08.2012 12:11
0 2

Re: Re: Pharisäerhaft?

na perfekt, dann könnte man das gute stück text ja eh in einer moschee aufführen lassen...

um den text geht's weniger, glaube ich. es geht um die protestform, die nämlich nicht in einem theater, sondern in einer kirche stattfand.

ausserdem meine ich, die meisten hier lesen nur PUTIN - und schon ist alles dagegen okay, aus unserer sicht.

vielleicht sollte der batman-attentäter mit den pumuckl-haaren auch sagen, sein amoklauf im kino wäre ein "protest" (ein pistolengebet?) gegen putin gewesen?

Re: Re: Re: Pharisäerhaft?

Der Vergleich mit dem Batman-Attentäter ist mehr als daneben.

Wen haben denn Pussy Riot umgebracht? Die haben sich lediglich in eine Kirche gestellt und ein Lied gesungen.

Der Batman-Attentäter hat Menschen getötet.

Re: Re: Re: Pharisäerhaft?

Die Kritik am Islam wäre ebenfalls durchaus berechtigt, genauso, wie die Kritik am Christentum bzw. der Kirche berechtigt ist. Die Kirche ist ein Männerverein, der Frauen gerne unterdrückt, von Diensten ausschließt und sie nur für die Drecksarbeit gerne heranzieht. Das darf man ruhig kritisieren, auch in einer Kirche während eines Gottesdienstes.

Beim Islam müsste man die die Kritik zwar dann umformulieren: nicht im Zusammenhang mit der Jungfrau Maria (denn an die glauben ja die Muslime nicht), sondern in dem Zusammenhang, dass der Islam Frauen unterdrückt bzw. radikale Muslime das zulassen. Meinetwegen könnte man diese Kritik auch durchaus in einer Moschee aufführen. Mich würde es nicht stören.

Logik

Die bisherigen Kommentare von Karl Weidinger haben sich durch klare Positionierung und Logik ausgezeichnet.
Das kann man von diesem Kommentar nicht behaupten.
Diese jungen Frauen haben durch einen provokativen Akt, der weltweit Aufsehen erregt hat, die Mächtigen vorgeführt: Putin, der die Daumenschraube gegenüber Journalisten, Künstlern, politischen Mitbewerbern mehr und mehr anzieht und Kyrill, dessen unheilige Allianz mit der Macht evident ist.
Wieso hätten sie also in eine Moschee gehen sollen? Was hat das mit Küssel und Konsorten zu tun? Und wieso muss der Autor die jungen Frauen mehrmals genüsslich abwertend benennen (ich weiß schon, er hat den Namen der Gruppe übersetzt- aber mit welcher Intention?) Könnte es sein, dass ihn eigene Emotionen von der gewohnten schlüssigen Denkungsart entfernt hat?
Das mangelnde Verständnis für den Mut und die Konsequenz des Kampfes gegen Unfreiheit zieht sich durch Kommentare und Postings durch. Wir sitzen erste Reihe fussfrei hier in Österreich und können es uns ja erlauben!

Antworten Gast: erhellend?
27.08.2012 19:06
0 0

Re: Logik

vielleicht ist dieser comment, der ins selbe horn stößt, für Sie erhellend:
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/pussy-riot-lady-suppenhuhn-11867761.html

Gast: Niederösterreicher
23.08.2012 17:18
6 6

Wäre "Pussy-Riot" in ein einer Synagoge passiert,

hätte man einmal mehr von antijüdischen Ausschreitungen gesprochen!

Ich habe schon als Kind gelernt, daß man sich in einer Kirche (od. Synagoge od. Moschee) anständig zu verhalten hat.
Diese "Erziehung" hat diesen Ex-Kommunistinnen offensichtlich gefehlt.
Wenn sie wirklich Courage hätten, sollten sie soetwa in einer Synagoge oder Moschee probieren!

Erfreulich jedenfalls, daß es auch Stimmen gibt, die diese wildgewordenen Weiber einmal kritisch sehen!

Ausgezeichneter Kommentar!

Die Wahrheit eben, mehr wage ich nicht zu sagen ... (sonst kommt man bald in ein Eck, in dem man eigentlich gar nicht sein will)

Berichtigungen

Ich teile die grundsätzliche Stoßrichtung des Kommentars, doch leider wird die Argumentation durch zahllose vermeidbare Fehler geschwächt, auf die offenbar auch die Redaktion nicht aufmerksam wurde:

1) Der Verhetzungsparagraph 283 StGB wurde nicht neu geschaffen, sondern novelliert.

2) Weidinger zitiert just die alte, seit 1.1.2012 nicht mehr geltende Fassung des § 283 StGB. Genau die "feindselige Handlung" ist jedoch weggefallen!

3) Eine "Aktion" in einer Synagoge wäre selbst bei "eindeutiger Aufmachung" nicht zwingend NS-Wiederbetätigung. Entscheidend ist der Vorsatz.

4) Die Strafen beim Verbotsgesetz sind in der Regel bedingte Haftstrafen im UNTEREN einstelligen Bereich.

5) Die meisten Delinquenten beim VerbG sind jung bis sehr jung. Natürlich wird diesen nicht die mediale Aufmerksamkeit eines Irving oder Honsik zuteil.

6) Weidinger zitiert den schon seit Jahrzehnten nicht mehr zur Anwendung gelangten § 3d VerbG. Bei § 3g beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr und nicht 5 Jahre.

Seriöse und profunde Analysen zum Verbotsgesetz und verwandten Strafbestimmungen mit reicher Auseinandersetzung der Judikatur bietet jüngst: Wilfried Grießer, Verurteilte Sprache. Zur Dialektik des politischen Strafrechts in Europa. Frankfurt / Main 2012.

Antworten Gast: ralph giordano bruno
24.08.2012 01:07
0 1

Re: Berichtigungen

nun, die presse ist keine fachjuristische instanz, der autor auch kein jurist, sondern nur ein kommentator des geschehens.
übrigens: die passagen der paragrafen stammen von der RIS-seite des bundeskanzleramtes
http://www.ris.bka.gv.at/

Antworten Gast: Be-obachter
23.08.2012 19:19
3 0

Re: Berichtigungen

Ist das auch bei den Richtern schon angekommen?

Die Fälle Irving, Honsik oder Küssel künden vom Gegenteil.
Ganz abgesehen vom medialen Aufruhr, der bei Sakrileg gegen christliche Einrichtungen völlig wegfällt.
(Nicht, dass mir die Katholiken so sehr ein Anliegen wären, aber mir fällt die unterschiedliche Bewertung schon deutlich auf.)

Antworten Antworten Gast: wiki pedia
26.08.2012 13:32
0 0

Re: Re: Berichtigungen

aus der WIKI zu Horst Mahler (Rechtsanwalt, RAF-Mitbegründer):

"Mit den Verurteilungen des Landgerichts München II vom Februar 2009 ist Mahler wegen Volksverhetzung zu insgesamt zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg verbüßt."

Antworten Antworten Antworten Gast: wiki pedia
27.08.2012 02:48
0 0

Re: Re: Re: Berichtigungen

Nachtrag: Verurteilt wurde der feine Herr Mahler natürlich nicht wegen RAF-Gründung oder so, sondern wegen Holcaust-Leugnung - 12 Jahre.

Gast: A. Leserin
23.08.2012 12:17
7 4

Kritik

Ich schließe mich den Kritikern an, die meinen, dass dieser Kommentar schwach ist.

So ein Käse

Weil das Urteil bei einem anderen Tatort/in einem anderen Land noch härter ausgefallen wäre, ist es "eh ganz ok", oder was? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Äpfel, Birnen?

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Re: So ein Käse

Sie dichten da etwas in den Artikel hinein. Denn von "Urteil ist eh ganz ok" steht nichts im Artikel. Ganz im Gegenteil wird das Urteil schon im Subtext als "hart" bezeichnet. Der Autor weist nur darauf hin, dass man in Österreich wegen reinen Meinungsdelikten (also ohne Sachbeschädigung bzw. Personenverletzung) durchaus in gleichem Ausmaß bzw. sogar noch härter bestraft werden kann*. Nur, dass wir halt kein Straflager haben.

* Freilich nicht wenn es sich gegen das Christentum richtet, denn da ist jegliche Schmähung als "Kunst" anzusehen und automatisch straffrei.

Re: Re: So ein Käse

Ich dichte nicht, ich interpretiere, und ich denke, dass diese Interpretation durchaus zulässig ist.
Ja, er schreibt, dass das Urteil "hart" ist. Hart, aber gerecht, soll das wohl heissen, denn ansonsten findet sich kein kritisches Wort zu dem Urteil. Ganz im Gegenteil, er diffamiert einerseits die Kritiker ("Trittbrettfahrer" etc.) und versucht die Ungerechtigkeit dieses Urteils durch einen an den Haaren herbeigezogenen Vergleich zu relativieren und zu rechtfertigen.

Gast: Austrianer
23.08.2012 11:24
5 4

Mutig, aber wahr!!!


spießbürger...

...unter sich - mal wieder.

Als aufgeklärter Journalist, gebildet auch, sollte man annehmen, sie kennen Grundprinzipien eines Rechtsstaates.

Owe, da kommen provokante Sprüche wohl besser aus der Feder. Jetzt wo bei der Presse der Sparefroh am Ruder sitzt - und alle Herrn hierorts um ihre gebügelten Röcke und Hemden schreiben.

Weiter so!

Antworten Gast: A. CH.
23.08.2012 10:19
1 0

Re: spießbürger...

Was bitte ist in Österreich ein "aufgeklärter" Journalist?

Gast: D. G.
23.08.2012 09:39
6 9

!!!

Brillant, guter Weidinger, brillant!!! Bravo!!!

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Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich

Beim ersten Durchlesen dachte ich mir: "Was will er denn, der Herr Weidinger?". Beim zweiten Durchlesen fiel mir ein, dass nicht alles ein Vergleich ist, was hinkt und erst beim dritten Mal war mir klar: da hat einer seine Feuilleton-Rumpelkammer aufgeräumt, alle Versatzstücke in eine Schachtel getan, geschüttelt und herausgekommen ist obiges Gemisch. So viele durchgemischte Äpfel, Birnen, etc., etc. auf so wenig Platz sind mir noch nie untergekommen. Schmarrn nennt man das in der österreichischen Küche.

Ins Schwarze getroffen!

Scheinbar sollten Sie diesen Artikel ein viertes Mal durchlesen, dann hätten Sie erkannt, daß der Autor nichts anderes fordert, als das Messen mit gleichem Maß.

Er bestreitet ja nicht, daß das Urteil gegen die Provokatuerinnen hart ist - in einer aufgeklärten Gesellschaft. Er prangert nur die heuchlerische Doppelmoral vieler an. So denke ich an die Mohammed-Karikaturen, die im Vergleich zu Karikaturen über Christus oder andere harmlos waren. Welchen Sturm der Entrüstung (inkl. physischer Gewalt) haben sie in der unaufgeklärten Welt des Islam ausgelöst?

Gerade die aufgeklärten möchtegern Intelektuellen, die sich meist dem linken ideologischen Sepktrum zuordnen, sollten einmal bei sich selbst kritisch untersuchen, wie ihr Umgang mit den unterschiedlichen Religionen ist. Hier wird eben meist (aus welchen Motiven heraus auch immer) sehr unterschiedliches Maß angelegt.

Dies war m. E. die Intention des Autors - nicht mehr und nicht weniger. Aber sehr wichtig!

Re: Ins Schwarze getroffen!

Ich weiß natürlich, dass Herr Weidinger (so wie Sie auch) hier reflexartig wegen Verletzung seiner religiöser Gefühle sofort auf den Islam, etc. verweist,. Das Thema bei Pussy Riot war aber nach im Kern bei allen Medienberichten - auch in der Presse und anderen konservativen Medien - sehr übereinstimmend berichtet nicht ein Angriff auf religiöse Gefühle. Es war ein zugegeben radikaler, aber aus meiner Sicht zulässiger Verweiß auf die in Russland bestehende sehr üble Verquickung der orthodoxen Kirche und insbesondere des Milliardärs (sic!) Kyrill mit dem "lupenreinen Demokraten" (O-Ton Schröder) Putin. Auch dies wird in allen wesentlichen Medien nicht nur in Österreich sehr ähnlich dargestellt. Auch Sie und auch Herr Weidinger haben mit Sicherheit keine anderen Informationsquellen. Aus dem ganzen eine Herabwürdigung der christlichen Religion zu konstruieren und dann auch noch auf den Islam oder das Judentum und deren Anspruch auf Achtung der religiösen Gefühle zu verweisen, ist zumindest eine Themenverfehlung. Ich habe das oben als Schmarrn bezeichnet und dabei bleibe ich auch, weil sowohl Ihre Reaktion als auch der Kommentar von Herrn Weidinger vollkommen an der Sache vorbeigeht.

 
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Hinweis

  • Der Inhalt von Gastkommentaren spiegelt ausschließlich die Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwangsläufig der Meinung der "Presse".

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