Als Europarechtler der ersten Stunde versuche ich seit Jahren in der österreichischen Öffentlichkeit eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit bzw. Notwendigkeit der Einrichtung eines Europa-Ministeriums oder zumindest eines Europa-Staatssekretariats zu initiieren. Alle bisherigen Bemühungen, diese Fragestellung zu thematisieren, verliefen im Sande, wobei mir aber jeder Gesprächspartner aus Politik und Wirtschaft zubilligte, dass man sich die Schaffung eines „Europa-Ministeriums“ ja durchaus vorstellen könne.
Immerhin existieren heute in 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten eigene Europa-Ministerien und in 22 EU-Mitgliedstaaten nehmen sich Staatssekretäre mehr oder minder intensiv auch der EU-Agenden an. Offensichtlich hat man damit gute Erfahrungen gemacht.
Eifersucht um „Mister Europa“
Wenngleich die Installierung eines eigenen Europa-Ministers oder -Staatssekretärs vordringlich von innenpolitischen Gegebenheiten abhängt, gibt es doch eine Reihe positiver außen- und europapolitischer Konsequenzen, die mit einer solchen Funktion verbunden sind.
Warum hat man es aber dann in Österreich nie der Mühe wert gefunden, die einschlägige Erfahrung anderer Mitgliedstaaten auszuwerten, um sie anschließend auf Österreich umzulegen? Warum tabuisiert man diese Frage und ist nicht bereit, eine öffentliche Diskussion darüber anzustoßen?
Die Gründe dafür sind mannigfach. Der wohl wichtigste Grund ist die ausgeprägte Proporzlastigkeit der österreichischen Innenpolitik, aufgrund derer es eine koalitionäre Regierungspartei der anderen offensichtlich nicht gönnt, das „Europa-Ministerium“ zu besetzen. Immerhin wäre dieser Ressortchef als „Mister Europa“ die Personifizierung der europäischen Integrationsidee und würde als solche auch die entsprechende politische Signalwirkung entfalten.
Ein weiterer wichtiger Grund ist die unterschiedliche Lokalisierung einzelner Europa-Agenden in verschiedenen Dienststellen, vor allem im Außenministerium und Bundeskanzleramt, sowie allgemein die Furcht einzelner Fachministerien, ihre europarechtliche und -politische Expertise einem zentralen „Europa-Ministerium“ abtreten zu müssen.
Warum wäre es aber so wichtig, in Österreich eine einzige Person federführend mit der Agenda „Europa“ zu betrauen und diese regelmäßig zu den entscheidenden europapolitischen Fragen anzuhören? Aus dem ganz einfachen Grund, dass in Österreich, wie in kaum einem anderen europäischen Staat, die Politik nicht sachgegenständlich, sondern grundsätzlich personal ausgerichtet ist.
Österreichische Kakofonie
Man diskutiert in Österreich, im Gegensatz zur Bundesrepublik, eher selten über theoretische politische Grundsatzpositionen, sondern kommentiert lieber konkrete Aussagen von Politikern zu diesen Fragen. Da aber heutzutage bereits nahezu alle Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker sowie Interessenvertreter zu beinahe jeder einschlägigen europapolitischen Frage Stellung nehmen, wäre es in Österreich unerlässlich, die Kakofonie dieser Stimmen zu übertönen und für eine einheitliche regierungsamtliche Stellungnahme zu sorgen.
Eine solche kompetente und glaubwürdige Person würde nicht nur die Diskussion versachlichen, sondern könnte auch helfen, die Identifikation des Österreichers mit der Idee „Europa“ zu verstärken. Österreich hatte bereits einmal einen solchen politischen Funktionär, der „Europa“ „Gesicht und Stimme“ gegeben hat – nämlich Alois Mock in seiner Funktionsperiode als Außenminister (1987 bis 1995).
Seit damals sind beinahe 20 Jahre vergangen und es gelang keinem anderen österreichischen Politiker mehr, auch nur ansatzweise zu einem zweiten „Mr. Europa“ zu werden.
Umbenennung im März 2007
Nachdem im Jahr 2000 die Europa-Agenden dem Außenministerium übertragen wurden, kam es am 1. März 2007 zur Umbenennung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) zum Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), ohne dass dadurch nach dem Bundesministerien-Gesetz ein eigenes „Europa-Ministerium“ geschaffen worden wäre. Damit stellt aber die Bezeichnung BMeiA insofern einen politischen Euphemismus dar, als diesem Ministerium nicht die gesamte Kompetenz in europarechtlichen und politischen Angelegenheiten übertragen wurde.
So hat das Bundeskanzleramt neben seiner Koordinationskompetenz auch noch die Kompetenz für diejenigen Fragen, die mit dem Europäischen Rat zusammenhängen, in dem Österreich ja vom Bundeskanzler vertreten wird. Sollte man sich doch eines Tages zur Einsetzung eines eigenen „Europa-Ministeriums“ entschließen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die österreichische Innen- bzw. Außenpolitik.
Zunächst müsste das BMeiA seine europarechtlichen und -politischen Kompetenzen wieder abgeben und hätte sich schwerpunktmäßig auf seine völkerrechtlichen Belange als BMaA zu beschränken. Was die Ausgestaltung eines solchen „Europa-Ministeriums“ beträfe, wären zwei Modelle denkbar. Eine Möglichkeit bestünde in der Zusammenziehung und Bündelung der einzelnen Europaabteilungen der jeweiligen Ministerien in einem einzigen Ministerium, was eine rasche Abstimmung mit und schnelle Reaktion auf die immer komplexer werdenden europapolitischen Herausforderungen ermöglichen würde.
Zentral- und Koordinierungsstelle
Der Nachteil dieser Alternative wäre aber der Abzug europapolitischer Kompetenz aus den einzelnen Fachministerien, was für deren Tätigkeit einen enormen Verlust an einschlägiger Expertise bedeuten würde. Sinnvoll wäre ein „Europa-Ministerium“ daher nur dann, wenn es nicht für eine bloße Verschiebung und Monopolisierung bestehender Kompetenzen und in einer einzigen Zentralstelle unter gleichzeitiger „Austrocknung“ der europarechtlichen Ressourcen in den einzelnen Ministerien, sondern vor allem für deren bessere Koordinierung stünde.
Diesbezüglich müsste es sich aber einem Effizienzvergleich mit der jetzigen Besorgung der Europa-Agenden durch das BMeiA bzw. das Bundeskanzleramt stellen. Wie immer man sich auch entscheidet, es sollte rasch gehen. Die existenziellen Probleme in der EU, die im Gefolge des Kampfes gegen die Finanzkrise zutage getreten sind, verlangen nach einer besseren Unterrichtung der Öffentlichkeit – schon allein deswegen, da in Kürze unter Umständen wieder einmal basisdemokratische Referenden notwendig sein könnten.
Dieser Kommentar entstand in Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik; er ist Teil von deren neuer Serie „Policy Brief“: www.oegfe.at/policybriefs
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Waldemar Hummer (*1942 in Steyr/OÖ) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 1978 Leiter der Abteilung für Europarecht an der Uni Linz, 1984 Berufung an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Innsbruck als Prof. für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen. Zahlreiche Publikationen. [Uni Innsbruck]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2012)















