Nicht zuletzt aufgrund der digitalen Möglichkeiten wird gegenwärtig das Urheberrecht heftig diskutiert. Entspricht es noch den technischen Möglichkeiten? Ist es notwendig, große Bevölkerungsteile zu kriminalisieren, die zu einem guten Teil gar nicht wissen, was legal ist? Unsicherheiten, widersprüchliche Informationen und unterschiedliche Interessen kennzeichnen die jetzige Situation.
Freilich gibt es viele, die über ihr ungesetzliches Handeln Bescheid wissen. Das sogenannte Filesharing, bei dem übers Internet Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ist mittlerweile eine Praxis von Massen geworden, die gesetzlich nicht gedeckt ist. Aber lassen wir auch hier die Kirche im Dorf. Müssten deswegen in Österreich Hunderttausende, zumeist Jugendliche, in Handschellen abgeführt werden?
Eine Aufgabe der Politik
Hätte nicht eher die verantwortliche Politik die Aufgabe, das Recht so gut es geht an eine Praxis anzugleichen, die sich nicht mehr ändern wird? Eine ähnliche Situation hatten wir schon einmal: In den 1960er-Jahren wurde überspielt, was das Zeug hielt.
Das Zeug waren damals Kassetten und Tonbänder. Und das Unrechtsempfinden der Jungen hielt sich genauso in Grenzen wie heute. Schlussendlich konnte aber mit einem Preisaufschlag beim Kauf von Leerkassetten eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden. Das private Kopieren war legalisiert und die Urheber erhielten ihre Abgeltungen.
Auf ähnliche Weise muss das Urheberrecht auch heute den technischen Möglichkeiten angepasst werden. Neuerlich muss ein Abgabesystem entwickelt werden, das die Rechtsunsicherheit beim digitalen Kopieren beseitigt, den freien Zugang zu Wissen und Kultur ermöglicht und den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Abgeltung sichert. Mit einer Festplattenabgabe ist das nicht zu erreichen. Sie würde nur Sinn machen, wenn damit Rechtssicherheit entstünde und der Vorgang des Hochladens für private Zwecke erlaubt wäre. Das ist aber nicht der Fall, wie die anhaltende Diskussion in Deutschland beweist, bei der trotz Festplattenabgabe in grundsätzlichen Fragen nichts weitergeht.
Zentrale Datenbank
Nach heutigem Kenntnisstand führt daher kein Weg an einer Pauschalabgabe für Breitbandanschlüsse, auch Flatrate genannt, vorbei. Dabei wird ein bestimmter Betrag obligatorisch eingehoben und an die Rechteinhaber geschützter Werke im Internet verteilt. Zur halbwegs gerechten Verteilung könnte auf den Computern von Nutzern, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, eine Software installiert werden, die anonymisiert feststellt, was rauf- und runtergeladen beziehungsweise konsumiert wurde.
Charakteristika dieser Dateien würden vollautomatisch an eine zentrale Datenbank übermittelt und mit den dort abgespeicherten Charakteristika der geschützten Werke verglichen. Damit könnte die Häufigkeit des Konsums ohne Speicherung von IP-Adressen oder Daten gezählt werden.
Neues Vertragsrecht
Für das Urheberrecht gibt es in Österreich aber noch einen dringenderen Anpassungsbedarf. Die Rechte von Urhebern sind gegenüber den Verwertern mit einem Vertragsrecht zu stärken. Dazu gehört zum Beispiel ein Verbot von Verträgen, die mit der Bezahlung einer einmaligen Gage alle Rechte überlassen. Dazu gehört auch ein Bestseller-Paragraf, der die Beteiligung bei Erfolgen regelt, die zeitliche Begrenzung von Verträgen und Ähnliches mehr.
Wolfgang Zinggl (*12.12.1954 in Wien) ist Kunstwissenschaftler und Kultursprecher der Grünen.
E-Mails an: debatte@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)















