22.05.2013 17:44 Merkliste 0

Passt doch das Urheberrecht endlich der gängigen Praxis an!

WOLFGANG ZINGGL (Die Presse)

An einer Pauschalabgabe für Breitbandanschlüsse – Flatrate genannt – führt nach dem Stand der Dinge kein Weg vorbei.

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Nicht zuletzt aufgrund der digitalen Möglichkeiten wird gegenwärtig das Urheberrecht heftig diskutiert. Entspricht es noch den technischen Möglichkeiten? Ist es notwendig, große Bevölkerungsteile zu kriminalisieren, die zu einem guten Teil gar nicht wissen, was legal ist? Unsicherheiten, widersprüchliche Informationen und unterschiedliche Interessen kennzeichnen die jetzige Situation.

Freilich gibt es viele, die über ihr ungesetzliches Handeln Bescheid wissen. Das sogenannte Filesharing, bei dem übers Internet Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ist mittlerweile eine Praxis von Massen geworden, die gesetzlich nicht gedeckt ist. Aber lassen wir auch hier die Kirche im Dorf. Müssten deswegen in Österreich Hunderttausende, zumeist Jugendliche, in Handschellen abgeführt werden?

 

Eine Aufgabe der Politik

Hätte nicht eher die verantwortliche Politik die Aufgabe, das Recht so gut es geht an eine Praxis anzugleichen, die sich nicht mehr ändern wird? Eine ähnliche Situation hatten wir schon einmal: In den 1960er-Jahren wurde überspielt, was das Zeug hielt.

Das Zeug waren damals Kassetten und Tonbänder. Und das Unrechtsempfinden der Jungen hielt sich genauso in Grenzen wie heute. Schlussendlich konnte aber mit einem Preisaufschlag beim Kauf von Leerkassetten eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden. Das private Kopieren war legalisiert und die Urheber erhielten ihre Abgeltungen.

Auf ähnliche Weise muss das Urheberrecht auch heute den technischen Möglichkeiten angepasst werden. Neuerlich muss ein Abgabesystem entwickelt werden, das die Rechtsunsicherheit beim digitalen Kopieren beseitigt, den freien Zugang zu Wissen und Kultur ermöglicht und den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Abgeltung sichert. Mit einer Festplattenabgabe ist das nicht zu erreichen. Sie würde nur Sinn machen, wenn damit Rechtssicherheit entstünde und der Vorgang des Hochladens für private Zwecke erlaubt wäre. Das ist aber nicht der Fall, wie die anhaltende Diskussion in Deutschland beweist, bei der trotz Festplattenabgabe in grundsätzlichen Fragen nichts weitergeht.

 

Zentrale Datenbank

Nach heutigem Kenntnisstand führt daher kein Weg an einer Pauschalabgabe für Breitbandanschlüsse, auch Flatrate genannt, vorbei. Dabei wird ein bestimmter Betrag obligatorisch eingehoben und an die Rechteinhaber geschützter Werke im Internet verteilt. Zur halbwegs gerechten Verteilung könnte auf den Computern von Nutzern, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, eine Software installiert werden, die anonymisiert feststellt, was rauf- und runtergeladen beziehungsweise konsumiert wurde.

Charakteristika dieser Dateien würden vollautomatisch an eine zentrale Datenbank übermittelt und mit den dort abgespeicherten Charakteristika der geschützten Werke verglichen. Damit könnte die Häufigkeit des Konsums ohne Speicherung von IP-Adressen oder Daten gezählt werden.

 

Neues Vertragsrecht

Für das Urheberrecht gibt es in Österreich aber noch einen dringenderen Anpassungsbedarf. Die Rechte von Urhebern sind gegenüber den Verwertern mit einem Vertragsrecht zu stärken. Dazu gehört zum Beispiel ein Verbot von Verträgen, die mit der Bezahlung einer einmaligen Gage alle Rechte überlassen. Dazu gehört auch ein Bestseller-Paragraf, der die Beteiligung bei Erfolgen regelt, die zeitliche Begrenzung von Verträgen und Ähnliches mehr.

Wolfgang Zinggl (*12.12.1954 in Wien) ist Kunstwissenschaftler und Kultursprecher der Grünen.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)

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3 Kommentare
Gast: asdfghjk
19.10.2012 20:43
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Als Grünwähler

schäme ich mich für diesen Kommentar eines Grünpolitikers.

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Re.: "Nach heutigem Kenntnisstand führt daher kein Weg an einer Pauschalabgabe (..) vorbei."


Mit dem dem bekundeten "Wissensstand" könnte man auch eine zusätzliche Pauschalabgabe für Brillen und Hörgeräte fordern, sind diese für bestimmte Menschen doch eine zwingende Vorraussetzung zum Konsum urheberrechtlich geschützter Werke.

Ja mehr noch sind Augen und Ohren selbst schon notwendig, womit wir beim "aktuellen Wissenstand" sogar eine Kopfpauschale fordern könnten, wovon allenfalls Grüne dank evidenter Kopflosigkeit zu befreien wären.

Der intendierte "Bestseller-Paragraf" atmen nicht minder den Geist der infantilen Idiokracy, sind doch nach grünem Weltbild erwachsene Menschen einzig dann lebensfähig, wenn Papa Staat ihnen zulasten Dritter alle Chancen und Risiken abnimmt.

Die Vision: Austriachstan als gigantische Gummizelle unter Aufsicht einer grün gekleideten Supernanny und drei garantierten Mahlzeiten für alle Insassen.

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Die Grünen von heute

eine staatsgläubige Partei mit kommunistischer Grundstruktur. Die einstigen "legal? illegal? schei*egal!" Alt-68er sind nun eben auch zu spießigen Besitzstandswahrern verkommen, die am liebsten alles Neue verbieten oder zumindest stark reglementieren möchten.
Da sollen sich Freiwillige einen Datentrojaner installieren, auf Basis deren Daten dann das Geld welches pauschal von allen abkassiert werden soll, verteilt wird?

Geht es noch realitätsferner? Warum nicht gleich für jeden beabsichtigten Download zuvor einen Antrag bei einem noch zu schaffenden Urheberrechtsschutzamt stellen, der dann nach mehrwöchiger Wartezeit und gegen Gebühr bewilligt oder abgelehnt wird.

Nicht jeder der einen Breitband-Internetzugang hat, ist auch gleich ein illegaler Downloader. Warum sollen andere pauschal Strafe mitzahlen, für das illegale Verhalten anderer?

PS: Oft sind die Anbieter auch selbst schuld. Denn wer die DVD Kauf(!)kunden dann noch mit minutenlangen nicht überspringbaren Werbeeinschaltungen und Pirateriestrafdrohungen quält, braucht sich nicht wundern, wenn die zum illegalen Download greifen.


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