Österreichisches Krebsübel: Parteibuchwirtschaft

Mit dem Durchdrücken ihres Kandidaten zum neuen Verfassungsrichter hat die ÖVP unter Spindelegger erneut bewiesen, was von ihrem Bekenntnis zu Objektivität und Unabhängigkeit bei Personalentscheidungen zu halten ist: rein gar nichts!

Die Presse“ berichtete im vergangenen Mai über eine Anfrage an Vizekanzler Michael Spindelegger. Es waren drei Fragen:
• Erstens: Lehnt die ÖVP Parteibuchwirtschaft einschließlich der Bevorzugung von CV-Mitgliedern kategorisch ab?
• Zweitens: Wenn ja – ist die ÖVP bereit, die Parteibuchwirtschaft öffentlich zu verurteilen?
• Drittens: Wird es innerparteiliche Sanktionen für Funktionäre geben, die die Parteibuchwirtschaft fördern?

Spindeleggers Antworten kamen prompt und waren eindeutig:
• zu Frage 1: „Ja, wir lehnen das ausdrücklich ab“,
• zu Frage 2: „Ja“, wir verurteilen Parteibuchwirtschaft,
• zu Frage 3: „Die Sanktionen (bis zum Parteiausschluss) gelten für alle Verstöße, auch für diese.“

Welten zwischen den Bewerbern

Gerade aber sind wir Zeuge geworden, was derartige Erklärungen in der ÖVP wert sind – oder aber wir werden demnächst ein Parteiausschlussverfahren gegen die Finanzministerin und den Landeshauptmann von Oberösterreich erleben. Denn nun ist bekannt geworden, wer der nächste neue Verfassungsrichter sein wird: ein Universitätsprofessor aus Linz, jahrzehntelang der ÖVP als CVer verbunden und als enger Berater der Finanzministerin und des Landeshauptmanns bekannt.

Der Mitbewerber: Ein Universitätsprofessor aus Innsbruck, 20Jahre lang Höchstrichter am Verwaltungsgerichtshof, führender Vertreter seines Fachs und prägend für die steuerliche Rechtsprechung des VwGH, allerdings parteiunabhängig; schon aufgrund seiner Unabhängigkeit und seiner Parteiferne für den Beruf eines der Objektivität und Unabhängigkeit verpflichteten Verfassungsrichters im Vergleich zu einem langgedienten der ÖVP verbundenen CVer besonders qualifiziert.

Welten liegen zwischen diesen beiden Bewerbern – bei allem Respekt gegenüber dem Bewerber aus Linz. Man fragt sich, was der Wähler davon halten soll, wenn der Vizekanzler gleichzeitig verkündet: „Für ein Mitglied des VfGH zählt für mich ausschließlich die Qualifikation.“ Wusste Spindelegger nichts über den von seinen Parteifreunden dem Parlament vorgeschlagenen Kandidaten, wusste er nichts über den Mitbewerber? Oder hat langjährig gelebte Objektivität und Unabhängigkeit gegen langjährig gelebte Parteinähe eines CVers bei der Bestellung eines zur Unabhängigkeit in besonderem Maß verpflichteten Verfassungsrichters für den Vizekanzler kein Gewicht?

Steht Heuchelei in CV-Statuten?

Mit dieser Einstellung macht sich der Vizekanzler nicht zum Vorkämpfer gegen die Parteibuchwirtschaft, sondern umgekehrt zum Haupt- und Erstverantwortlichen.

Dem Ruf seiner Partei erweist er damit einen denkbar schlechten Dienst: Peinlich, wenn es dazu in dem mit großem Pomp veröffentlichten „Verhaltenskodex“ der ÖVP heißt, dass „Interventionen“ von Parteifunktionären für Parteigünstlinge „strikt abzulehnen“ sind, die Parteispitze aber selbst Parteibuchwirtschaft vorlebt und – gewiss rein zufällig – ein CVer als Verfassungsrichter gewählt wird, abgesichert mit dem Koalitionspakt. Da werden auch hunderte Verhaltenskodizes die ÖVP nicht glaubwürdiger machen. Das hat auch nichts mit der Frage zu tun, ob der Posten eines Verfassungsrichters „politisch“ besetzt werden kann:

Gerade bei einem Verfassungsrichter muss auch die Unabhängigkeit von einer Partei oberstes Gebot sein, darf Parteinähe nicht ausschlaggebendes Kriterium sein und entspricht nicht dem, was der Wähler sich von einem Verfassungsrichter erwartet.

Seit jeher frage ich mich, wie eine christlich orientierte Vereinigung es mit eben dieser christlichen Gesinnung für vereinbar hält, wenn sich ihre Mitglieder gerade mithilfe dieser Mitgliedschaft öffentliche Posten und Ämter gegenseitig zuschanzen und damit andere, oft sehr viel besser qualifizierte Bewerber in ihren Berufschancen schädigen, die sie sich allein mit dem eigenen Wissen, mit dem eigenen Können und mit dem eigenen Fleiß aufgebaut haben.

Die gleiche moralische Grundsatzfrage muss sich der CV natürlich auch für die Privatwirtschaft gefallen lassen. Wie können CVer diese gezielte Schädigung der Berufschancen anderer Menschen mit ihrem Christsein vereinbaren? Oder steht auch Heuchelei in den Statuten des CV?

Unlängst hat sich mir einer meiner früheren Studenten in einem Gewissenskonflikt anvertraut. Er hat sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Kurz darauf erschien ein ÖVP-Funktionär bei ihm und erklärte ihm: Den Posten bekomme er nur, wenn er der Partei beitritt „oder zumindest dem CV“ – an Ungeheuerlichkeit und Schamlosigkeit wohl nicht mehr zu überbieten. Der Zwang, aus beruflichen Gründen einer Partei oder einer parteinahen Organisation beitreten zu müssen, ist für mich gleichbedeutend mit einer Vergewaltigung der Seele, der Psyche.

Dabei weiß die ÖVP selbst darüber bestens Bescheid: Auch ÖVP-Wähler verabscheuen diese seit jeher von ihr geübte Methode; es ist ein Unterschied, ob man eine bestimmte Partei wählt und sich ihr verbunden fühlt oder ob man gezwungen wird, ihr beizutreten – allein deshalb, um seine Berufschancen zu wahren.

Totgeschwiegene Erpressungen

An die Öffentlichkeit gelangen derartige Erpressungen fast nie: Entweder gibt das Opfer der Erpressung nach oder ist zum Schweigen verurteilt, um noch größeren Schaden abzuwehren.

Dabei geht es nicht allein um das um seine Berufschancen betrogene Opfer, dem ein CVer allein deshalb vorgezogen wird, weil er CVer ist. Es geht vielmehr um die Interessen des Staates, öffentliche Ämter und Posten mit den Bestqualifizierten zu besetzen und nicht mit einem Parteigünstling.

Zynisch und verlogen zugleich ist dann das Argument, dass Parteinähe kein Nachteil sein dürfe: So werden Wahrheiten verdreht und Günstlinge zu potenziellen Opfern stilisiert. Wer meint, dass der Linzer auch ohne CV und ohne Parteinähe zur ÖVP Verfassungsrichter geworden wäre, der lügt sich in den Sack.

Mit der Parteibuchwirtschaft steht die Glaubwürdigkeit der Partei auf dem Prüfstand. Die ÖVP steht mit dem Rücken zur Wand, es fehlt ihr die Glaubwürdigkeit. Parteibuchwirtschaft ist ein Krebsübel unseres Staates; sie ist eine Schwester der Korruption.

Dass es die SPÖ nicht besser macht, ist keine Rechtfertigung. Hier anzusetzen, hier Maßstäbe auch für den Koalitionspartner zu setzen, diese Chancen hat Vizekanzler Spindelegger zwar erkannt, doch ist er entweder nicht willens oder nicht in der Lage, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen. Verdient fahren die beiden Regierungsparteien mit dieser Politik in den Abgrund.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

Zum Autor

em. o. Univ.-Prof. Werner Doralt (*1942) promovierte 1968 an der Uni Wien, 1976 Habilitation im Fach Finanzrecht. Ab 1980 Professor an der Uni Innsbruck, ab 1998 Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, dort Vorstand des Instituts für Finanzrecht. Emeritierung 2011. Doralt gründete die „Kodex“-Reihe und die Fachzeitschrift „Recht der Wirtschaft“. [Fabry]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2012)

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