Einige Lehren aus dem Salzburger Finanzskandal

Den Steuerzahlern droht bei der Aufarbeitung der Spekulationsgeschäfte, erneut hunderte Millionen Euro abschreiben zu müssen.

Der Finanzskandal des Landes Salzburg mit kolportierten Verlusten von 360 Millionen Euro und wochenlang unauffindbaren Millionenbeträgen löst in ganz Österreich ungläubiges Erstaunen aus. Selbstverständlich muss bei solchen Vorgängen untersucht werden, wer für diese Situation die politische Verantwortung trägt.

Das ist jedoch nicht genug. Es ist notwendig, das System hinter diesen Spekulationsgeschäften zu durchleuchten und daraus die richtigen Lehren zu ziehen. Denn das Land Salzburg ist alles andere als ein Einzelfall.

Worüber die Banken schweigen

Bei nahezu allen in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Spekulationsverlusten privater Anleger oder öffentlicher Einrichtungen zeigt sich ein gemeinsames Merkmal: Die betroffenen Banken haben bei Abschluss der Geschäfte ihren Verdienst (Anmerkung: Dieser ist im negativen Barwert eines Geschäfts enthalten) und damit den bestehenden Interessenkonflikt bei Zinswetten nicht offengelegt.

Die Banken verstoßen damit gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz, wie Höchstgerichte in Österreich und Deutschland übereinstimmend festgehalten haben. Hier ist die Finanzmarktaufsicht gefordert. Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz sind kein Kavaliersdelikt!

Rechtsansprüche des Landes

Der gerichtlich beeidete Sachverständige für Derivate, Sascha Stadnikow, vermutet, dass jene Banken, die mit dem Land Salzburg Spekulationsgeschäfte abgeschlossen haben, mehr als 130 Millionen Euro verdient haben. Stimmen diese Beträge auch nur annähernd, könnten sich daraus Rechtsansprüche des Landes auf Schadenersatz gegen die Banken ergeben. Die Frage, wie viel die Bank aus den Derivatgeschäften verdient, ist entscheidend.

Des Weiteren ist es notwendig, gesetzliche Vergaberichtlinien für Berater und Experten zu erstellen, die mit der Aufklärung beziehungsweise Aufarbeitung von Spekulationsverlusten wie jenen in Salzburg oder Linz beauftragt werden. Derzeit können solche Aufträge nach Gutdünken vergeben werden.

Wirtschaftliche Verantwortung

Es müsste gewährleistet sein, dass Auftraggeber keine Eigeninteressen verfolgen, um etwa Entscheidungen oder Handlungen aus der Vergangenheit zu legitimieren.

Sollte sich etwa die Vermutung des Unternehmensberaters Rainer Stich bestätigen, wonach die als „verschwunden“ bezeichneten 400 Millionen Euro aus dem Salzburger Landesbudget als Sicherheit involvierten Banken überlassen wurden, käme nicht nur eine politische, sondern auch eine wirtschaftliche Verantwortung zum Tragen. Dass angesichts eines solchen Szenarios Verantwortungsträger keine objektive Aufklärung in die Wege leiten können, liegt auf der Hand.

Wenn Aufklärung verzögert wird

Auftragnehmer auf der anderen Seite müssen Erfahrung mit der Abwicklung solcher Fälle nachweisen und belegen, dass sie frei von Interessenkonflikten durch frühere Dienstgeber oder andere Auftraggeber sind. Auch die Kosten sollten sich in einem Rahmen bewegen, der der sogenannten „Fremdüblichkeit“ entspricht.

Die Spekulationsgeschäfte des Landes machen deutlich, welche Interessenkonflikte betroffene Politiker, Beamte und Berater bei der Aufarbeitung solcher Fälle haben. Wird die Aufklärung auf die lange Bank geschoben, besteht die Gefahr der Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Die Steuerzahler würden im schlechtesten Fall ein zweites Mal hunderte Millionen Euro abschreiben müssen.

Dr. Ingo Kapsch ist Rechtsanwalt bei HLMK Rechtsanwälte und hat sich auf Anlegerschutz spezialisiert. Er betreut Gemeinden und Unternehmen bei Verlusten in spekulativen Swap-Geschäften.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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