Abtreibungen: Fatale Tabuisierung beenden

Schwangerschaftsabbrüche sind hierzulande noch immer nicht niederschwellig genug – und vielerorts zu teuer.

Sybille Hamann hat hier jüngst („Quergeschrieben“, 17.Juli) über die skandalösen Vorfälle in einer Wiener Abtreibungsordination quergeschrieben. Dass es in dieser Ordination immer wieder zu „Komplikationen“ kam, war lange bekannt, aber wenig wurde dagegen getan. In anderen medizinischen Bereichen wäre dies undenkbar, aber Abtreibungen befinden sich in der „schambesetzten“ und „verwerflichen“ Tabuzone, analysiert Hamann zu Recht.

Wie zur Bestätigung fordert darauf Michael Etlinger in einem Gastkommentar („Wo bleibt der Aufschrei gegen Abtreibung“, 18.Juli) einen Aufschrei gegen die Abtreibung. Seine Botschaft ist unmissverständlich: Nicht die verletzten Frauen sollen die Öffentlichkeit erregen, sondern der Schwangerschaftsabbruch an sich. Unverständlich sei ihm, dass an der gesetzlichen Regelung nicht mehr gerüttelt wird.

Fristenlösung ist breit akzeptiert

Die Fristenregelung wird von der großen Mehrheit hierzulande akzeptiert. Keine ernst zu nehmende Gruppe will sie abschaffen. Ungewollte Schwangerschaften wird es immer geben, und darum muss der Zugang zur legalen Abtreibung gewährleistet sein. So weit besteht ein breiter Konsens. Dieser beruht aber auch auf einem eigenartigen Stillhalteabkommen nach dem Motto: „Der Schwangerschaftsabbruch ist durch die Fristenregelung in Österreich möglich. Mehr brauchen wir darüber nicht reden. Das Entscheidende ist geregelt.“

Die jahrzehntelang nicht beseitigten Missstände in der Ordination der Wiener Abtreibungsärztin zeigen, dass dem nicht so ist und verdeutlichen bedrückend, zu welchen fatalen Auswüchsen das Akzeptieren eines falschen Tabus führt. Wir müssen darüber reden, was nicht geregelt, aber so entscheidend ist.

Erstens ist der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch nicht niederschwellig. Ungewollt schwangere Frauen müssen oft weite Anreisen und unnötig viel Aufwand auf sich nehmen, weil einige Bundesländer sich weigern, eine Abtreibungsmöglichkeit zu schaffen. Die Hürde ist dann beseitigt, wenn endlich in jedem Bundesland der Zugang zu medizinisch sorgfältigen Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet sein wird.

Zweitens sind die Tarife für Abtreibungen sehr unterschiedlich und zum Teil so hoch, dass sie für viele Frauen schwer überwindbare Barrieren sind. Der Schwangerschaftsabbruch benötigt dringend einen Kostenrahmen, der die prekäre Situation von Betroffenen berücksichtigt und österreichweit verbindlich ist.

Der Abbruch ist innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nicht strafbar, aber im Strafgesetzbuch verankert. Der Schwangerschaftsabbruch muss drittens aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und tatsächlich entkriminalisiert werden. Denn die strafgesetzliche Verankerung ist eine Ursache für die „schambesetzte Tabuzone“ und für das verhängnisvolle Schweigen um Missstände.

Tabus und Hürden beseitigen

Wenn andernorts Missstände nachweisbar sind, werden rasch Maßnahmen präsentiert oder gar eine Taskforce eingesetzt. Wenn es um verletzte Frauen geht, die abgetrieben haben, wird es seltsam umständlich, dabei liegt die Antwort auf der Hand: Wer diese Missstände wirksam bekämpfen will, muss die Abtreibung enttabuisieren, entkriminalisieren und soziale Hürden aus dem Weg räumen.

Es geht um die Umsetzung genau jener notwendigen Begleitmaßnahmen, die Frauen und Frauenorganisationen seit Jahrzehnten für den Schwangerschaftsabbruch einfordern. Es geht um helfen statt strafen und um das Entscheidungsrecht der Frauen.


Sonja Ablinger ist Kultursprecherin der SPÖ im Nationalrat sowie Frauenvorsitzende der SPÖ Oberösterreich.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

[In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Autorin wäre Vorsitzende der SPÖ-Frauen. Richtigerweise ist sie nur Frauenvorsitzende in OÖ. Wir bedauern. red.]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2013)

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