Politik, Medien, Offenheit: Regieren, um zu inserieren

Das Lobbying-Gesetz ebenso wie auch das Medientransparenzgesetz sind halbherzig und lückenhaft. Geht's nicht besser?

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer liegt das Thema Transparenz am Herzen. Zumindest insofern, als er das Thema scheinbar positiv erledigen und dann rasch ablegen möchte. Spielen Opposition und Medien mit, könnte ihm das auch gelingen.

Just jene Bundesregierung, die eben noch die Online-Petition zum Einsetzen eines Hypo-Untersuchungsausschusses abdrehen wollte, zeigt sich beim Thema Transparenz reformbereit. Die Gesetzesnovelle zur „Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung“ wurde in Begutachtung geschickt. Doch was jetzt vorliegt, ist nichts anderes als der gesetzgeberische Status quo. Statt internationaler Mindeststandards wurden Ausnahmeregelungen eingearbeitet.

Der Entwurf löst vor allem ein Déjà-vu-Erlebnis aus. Auch mit dem Lobbying-Gesetz wurde nach Druck von außen – sprich nach den Korruptionsskandalen der letzten Jahre – ein halbherziges Anlassgesetz erlassen. Nur ein Jahr nach Inkrafttreten wird bereits dank zahlreicher Ausnahmen eine Reparatur des Gesetzes gefordert.

Anwälte und Vertreter der Sozialpartnerschaften etwa wurden von der Registrierungspflicht in das Lobbying-Register ausgenommen. Dabei werden die entscheidenden Wettbewerbs- und Finanzmarktregulierungen vor allem von Anwälten betrieben.

Regeln für Minischrebergarten

Mit dem Lobbying-Gesetz wurde ein Minischrebergarten geregelt – und das ganz bewusst. Registrieren dürfen sich etwa nur Lobbyisten mit Firmensitz in Österreich. Internationale Lobbying-Agenturen sind aber in Österreich engagiert, ohne hier einen Standort zu besitzen. Warum auch? 80Prozent der entscheidenden Themen flackern in Brüssel auf und werden auch dort entschieden. Aus diesem Grund sind ja die Vertreter von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer im Brüsseler Lobbying-Register registriert, während ein Eintrag in das heimische Register nicht erforderlich ist.

Interessant ist auch, dass Botschaften nicht in die Registrierungspflicht fallen. Das ist absurd, da die meisten bilateralen Botschaften genau damit ihren Arbeitstag gestalten: mit der Interessenpolitik für die Konzerne ihres Ursprungslandes.

Mit dem Lobbying-Gesetz wurde für den Bürger und Steuerzahler nicht viel gewonnen. Denn welche Aufträge die registrierten Lobbyisten haben, und welche Leistungen dafür erbracht werden, bleibt weiterhin geheim. In Slowenien müssen öffentliche Stellen die Kontaktaufnahme eines Lobbyisten offenlegen. In den USA müssen von Lobbyisten erstellte Unterlagen veröffentlicht werden.

Und hierzulande? Schweigen! Wir brauchen nicht nur die Reparatur eines handwerklich schlecht gemachten Gesetzes, sondern die Verpflichtung zum legislativen Fußabdruck jedes neuen Gesetzes. Wer war in welchem Auftrag für den Inhalt eines Gesetzestextes verantwortlich? An einer tatsächlichen Transparenz ist der Gesetzgeber aber nicht interessiert.

So wie auch beim Medientransparenzgesetz. Auch dort blieb man auf halbem Wege stehen. Seit 2012 sind zwar die Geldflüsse öffentlicher Stellen an die Medien offenzulegen, doch auch diese Transparenz ist lückenhaft. Wir wissen jetzt zwar, dass öffentliche Stellen von Mitte 2012 bis Mitte 2013 insgesamt 200 Millionen für Inserate ausgegeben haben und der Löwenanteil an die Boulevardpresse ging. Veröffentlicht werden aber nur die gemeldeten Daten, eine inhaltliche Prüfung der Zahlen war von der Politik nicht gewünscht.

Auch die immer beliebter werdenden Zeitungsbeilagen unterliegen nicht dem Transparenzgesetz. Die Inserate werden zwar weiterhin mit Steuergeldern finanziert, doch das Preis-Leistungs-Verhältnis bleibt im Dunkeln.

6,1 Millionen für die „Krone“

So erhielt die „Kronen Zeitung“ (inklusive Kronehit) 6,1 Millionen Euro an Aufträgen, „Österreich“ 3,65 Mio. Euro und „Heute“ rund 3,4 Mio. Euro. Wofür aber, wird nicht erfasst. Nebenbei sei erwähnt, dass sich alle drei Boulevardzeitungen dem Ehrenkodex des österreichischen Presserats nicht verpflichtet fühlen. Der Kodex beinhaltet Mindeststandards der journalistischen Arbeit.

„Es wäre ein Transparenzgebot erster Güte zu veröffentlichen, für welche Leistungen und zu welchem Zweck öffentliche Gelder eingesetzt werden. Fließt das Geld an Boulevardmedien, die sich dem Ehrenkodex verweigern, wird mit Steuergeldern deren unredliches Verhalten finanziert“, fasst Jürgen Marten, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland, die heimische Praxis zusammen. Verweigert wird auch eine mediale Debatte zu bereits veröffentlichten Zahlen. Zu einem Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit schweigen sich auch Qualitätsmedien lieber aus.

Medien stecken in einer ökonomischen Zwangslage, und der Grad der Ökonomisierung nimmt zu. Aber gibt es eine Debatte zur Abhängigkeit von öffentlichen Werbekunden? Nein.

Unverbindliche Empfehlungen

Wo sind die selbst auferlegten Verhaltensregeln heimischer Verlagshäuser in Form von Kodizes? „Der Standard“, „Die Presse“ und die „Kleine Zeitung“ bilden hier spärliche Ausnahmen. Statt der Redaktion mit einem praxistauglichen Regelwerk eine Richtschnur zu geben, steckt die Branche in unverbindlichen Empfehlungen fest. Da fällt es leichter, eine negative Berichterstattung über inserierende Unternehmen und Institutionen unter den Tisch fallen zu lassen.

Wo ist die breite Diskussion zum Umgang mit Reise- und Recherchekosten und zum Umgang mit journalistischen Nebentätigkeiten? Nach wie vor sitzen beispielsweise Gesundheitsjournalisten auf Kosten von Pharma-Unternehmen am Podium der Alpbacher Gesundheitstage. Das gemeinsame Abendessen des Journalisten mit einem Minister ist sicher kein Problem, sofern sich nicht die Beißhemmung zwischen dem dritten und vierten Gang verliert.

Auch der Umgang mit den sogenannten Experten ist nahezu unreflektiert. Österreich kennt ja mehr Politikberater als politische Akteure selbst. Diese Experten sind aber durchaus in der Mission ihrer Auftraggeber unterwegs.

Bürgerrecht auf Information

Klären Journalisten vor dem Einholen einer Stellungnahme die Gefahr eines Interessenkonflikts ab? Nein. Müssen Kommentatoren ihre Beratungsverhältnisse transparent machen? Nein, in der Regel nicht. Medien spielen bei der Korruptionsbekämpfung eine zentrale Rolle, sie sind aber den Gefährdungen ebenfalls ausgesetzt. Darüber müssen wir reden.

Ein ernsthaftes Transparenzgesetz könnte die Recherche der Journalisten erleichtern und tradierte Verhaltensweisen ändern. Verwaltungsprozesse laufen anders ab, wenn der Bürger das Recht auf Information hat. Doch diese Regierung hat kein Interesse an Transparenz – weder was das Zusammenspiel zwischen Politik und Medien noch was den Umgang mit Lobbyisten betrifft. Dabei könnte Ostermayer durchaus Gesetzesvorlagen schreiben, die uns vom Status einer Bananenrepublik befreien. Aber er will offenbar nicht.

DIE AUTORIN

E-Mails an: debatte@diepresse.com



Christina Aumayr-Hajek,
geboren 1977 in Linz, studierte in Wien Publizistik, Philosophie und Psychologie. Die Kommunikationswissenschaftlerin war drei Jahre lang in Hamburg als PR-Beraterin tätig und kehrte 2005 als Ministersprecherin nach Wien zurück. 2008 gründete sie ihr Beratungsunternehmen Freistil PR. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2014)

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