14.03.2010 16:53 | Meine Presse Merkliste0

Richtiger Befund – fragwürdige Interpretation

GASTKOMMENTAR VON ANTON PELINKA (Die Presse)

Es wäre wohl um 1919 in Österreich ohne Probleme möglich gewesen, das geringe politische Interesse eines Großteils der Frauen zu belegen. Wäre das ein schlüssiges Argument gegen das Frauenwahlrecht gewesen?

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Der Meinungsforscher Andreas Kirschhofer stellt in der „Presse“ vom 27. April dem politischen Wissen und Interesse der Jungen ein schlechtes Zeugnis aus. IMAS-Chef Kirschhofer hat recht – kann er sich doch auf die entsprechenden Daten stützen. Und er fügt hinzu: „Auch in den höheren Altersgruppen ist es mit der politischen Bildung schlecht bestellt“. Auch da hat er Recht. Nur: Die Schlussfolgerungen, die Kirschhofer zieht, richten sich indirekt, aber eindeutig nur gegen die politischen Rechte einer Gruppe – gegen die der 16- bis 18-Jährigen.

Warum diese Einseitigkeit? Natürlich: Es geht gegen die Ausweitung des Wahlrechtes auf diese Gruppe. Und mit dieser Tendenz, empirisch richtige, aber überinterpretierte Befunde in einen erkennbar polemischen, tagespolitischen Kontext zu bringen, stellt sich Kirschhofer in einen interessanten, auch historischen Zusammenhang

Es wäre wohl um 1919 in Österreich ohne Probleme möglich gewesen – wären die Instrumente der empirischen Sozialforschung schon zur Verfügung gestanden, das geringe politische Interesse eines Großteils der Frauen zu belegen; und den geringen Bildungsstand dieser Mehrheit der Bevölkerung. Vielleicht wären auch Belege vorgelegen, dass die Mehrzahl der Frauen nicht alle Parteien benennen konnte, die für die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung kandidierten. Wäre das ein schlüssiges Argument gegen das Frauenwahlrecht gewesen?


Wahlaltersenkung kein Wundermittel

Es wäre auch heute leicht, den Nachweis zu erbringen, dass zum Beispiel Menschen im Alter zwischen 75 und 85 Jahren weniger über die Einrichtungen der EU Bescheid wissen als Menschen zwischen 25 und 35 – wäre das ein Grund, über das Wahlrecht der Alten nachzudenken? Es wäre auch kein Problem, zu zeigen, dass Studierende der Politikwissenschaft mehr vom Wirken der Sozialpartnerschaft gehört haben als Studierende des Maschinenbaues – wäre das ein Anlass, das Stimmrecht der Letzteren mit einem Fragezeichen zu versehen?

Die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ist kein Wundermittel, um das politische Interesse der Jungen massiv zu fördern oder gar die Qualität der Demokratie entscheidend zu verbessern. Aber diese Senkung ist erst recht kein Grund, so zu tun, als würde ein Kreis von politisch höchst Interessierten und unermüdlich Aktiven durch das Hinzutreten von Desinteressierten und Passiven erheblich gestört.

Kirschhofers Sicht ist überaus selektiv. Die Ausweitung des Wahlrechtes zugunsten einer Bevölkerungsgruppe, von der aus guten Gründen anzunehmen ist, dass sie bei Wahlen gerade nicht die beiden Regierungsparteien überdurchschnittlich bevorzugen wird, hätte ja auch der Anlass sein können, ein hohes Lied auf die beispielhafte Selbstlosigkeit von SPÖ und ÖVP zu singen: Seht her, da sind zwei Parteien an der Regierung, die davon ausgehen müssen, von dieser Reform keine parteipolitischen Vorteile, ja vermutlich sogar Nachteile zu haben; seht her, und diese Parteien ziehen die Reform dennoch durch!


Nicht aus Selbstlosigkeit

Natürlich handeln SPÖ und ÖVP nicht einfach aus Selbstlosigkeit. Zu stark war der Druck auf dieser Koalition, der eine historische Mission, eine „Agenda“ fehlt, irgendetwas zu beschließen, das sie als wichtige Reform hinzustellen vermag. Einem simplen Markt- und damit Machtkalkül aber, das jede Entscheidung vom unmittelbaren Nutzen für die eigene Partei abhängig macht, entspricht die Ausweitung des Wahlrechtes jedenfalls nicht.

Andreas Kirschhofer ist zuzustimmen, wenn der darauf verweist, dass das „Ideal des mündigen Bürgers ... noch in sehr weiter Ferne“ ist. Es wäre ihm auch zuzustimmen, hätte er auf das fast schon optimistisch wirkende „noch“ verzichtet. Kirschhofer ist aber gar nicht zuzustimmen, wenn er – kaum verschleiert – eine besondere generelle Skepsis anmerkt: „Ist die Bevölkerung über ein relativ bescheidenes Maß hinaus politisch lernfähig?“

Hier geht es plötzlich nicht mehr „nur“ um die politische Mündigkeit der 16- bis 18-Jährigen. Hier geht es um „die Bevölkerung“ schlechthin. Kirschhofer wendet sich damit gegen die Grundannahme der Demokratie: dagegen nämlich, dass „die Bevölkerung“ mündig ist, dass sie reif ist für die Demokratie; und dass kein Nachweis des mangelnden Interesses und der mangelnden Bildung etwas an dieser Annahme zu ändern vermag.


Ablehnung der Demokratie?

Kirschhofer wendet sich, indem er sich so über „die Bevölkerung“ äußert, letztlich gegen das allererste Axiom der Demokratie. Die Ablehnung dessen läuft mit immanenter Logik auf die Ablehnung der Demokratie hinaus. Wer sich darauf einlässt, die Mündigkeit „der Bevölkerung“ von empirisch messbaren Details abhängig zu machen, landet schließlich bei der Ablehnung der Demokratie.

Vertreter des Absolutismus und der Männerherrschaft und der Apartheid haben ja immer schon gewusst, dass „das Volk“ oder „die Frauen“ oder „die Schwarzen“ nicht oder zumindest noch nicht reif sind, um am politischen Prozess gleichberechtigt beteiligt zu werden. Und diese Vertreter der alten Ausschließung haben immer auch ihr Urteil mit im Detail oft nur zu richtigen Befunden untermauert: Landarbeiter und Hausfrauen und Farbige waren ganz einfach zumeist weniger gebildet als Feudalherren oder Großbürger oder Latifundienbesitzer. Aber diese Momentaufnahmen, restriktiv interpretiert, dienten letztlich immer nur einem Ziel: der Sicherung der Herrschaft der einen, die vom Ausschluss der anderen profitierten. Schließlich erhielten aber alle diese unzureichend gebildeten Landarbeiter und Hausfrauen und Farbigen doch das Stimmrecht – und siehe, die Demokratie ist, wie sie ist.

Natürlich hat diese Parallele ihre Grenzen. Ob 17-Jährige wählen dürfen oder nicht, das ist – nach unserem heutigen Verständnis – keine Grundfrage der Demokratie. Das ist vielmehr eine Frage, die im Rahmen der Demokratie unterschiedlich beantwortet werden kann. Und solange man nicht in den Irrtum verfällt, am Wahlrecht der 17-Jährigen entscheide sich die Zukunft der Demokratie, spricht einiges – durchaus pragmatisch – für die Ausweitung: nach dem Grundsatz, dass im Zweifel nicht für weniger, sondern für mehr Rechte zu optieren ist.

Zum Glück für unsere niemals perfekte Demokratie hat Kirschhofer in einem Punkt vollkommen Unrecht: Sein angedeuteter, sein implizierter Pessimismus, dass politische Bildung und Aufklärung keine dauerhafte Wirkung hätten, widerspricht der gesicherten Erfahrung. Von der vor allem von den Alliierten geförderten „re-education“ in Deutschland und Japan nach 1945 bis hin zum eindeutig erkennbaren Zusammenhang zwischen Bildung und Anti-Antisemitismus in Österreich (und anderswo) gibt es einen eindeutigen Befund: Politische Bildung zahlt sich aus. Sie schafft nicht „das Ideal des mündigen Bürgers“, sie verbessert aber sehr wohl die Voraussetzungen für die Demokratie.


Das Bohren dicker Bretter

Diese bedeutet keine perfekte Gesellschaft. Eine solche kann von keiner politischen Bildung garantiert werden. Politische Bildung gleicht vielmehr dem mühsamen Bohren dicker und harter Bretter. Aber dieses Bohren zahlt sich aus.

Anton Pelinka ist seit September 2006 Professor für Politikwissenschaft und Nationalismusstudien an der Central European University in Budapest


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2007)

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1 Kommentare
Ophicus
11.05.2007 17:15
0 0

Richtige Interpretation, falscher Befund

Kaum ein vernünftiger Mensch würde das Wahlrecht vom Alter völlig unabhängig machen und jeden wählen lassen, der fähig ist einen Stift zu halten.
Ohne Grenze geht es hier also nicht.
Volljährigkeit, als die volle Fähigkeit Rechte und Pflichten zu übernehmen - bietet sich als Grenze an.
Es mutet ziemlich seltsam an, wenn die Geschicke des Staates jemandem anvertraut werden, den die Rechtsordnung nicht einmal seine eigenen Angelegenheiten frei regeln lässt.
Jeder anderen Grenze fehlt diese klare Zäsur und wirkt damit fast willkürlich an.
Der Grund wieso die Vertreter des Jugendwahlrechtes in der Diskussion einen schwereren Stand haben, als die Vertreter des Frauenwahlrechtes ist, dass sie nicht nur Grenzen abschaffen, sondern auch neue Grenzen ziehen. Und neue Grenzen im Wahlrecht sind immer besonders zu rechtfertigen, da es um nicht weniger geht als die grundlegendste Frage der Demokratie.
Wer darf entscheiden?

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