14.03.2010 16:52 | Meine Presse Merkliste0

Darf 's ein bisserl mehr sein?

NORBERT LESER (Die Presse)

Die Macht neigt dazu, sich (zeitlich) auszudehnen.

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Die Erweiterung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre im Rahmen eines dürftigen „Demokratiepakets“ der rot-schwarzen Koalition, das alle wichtigen Fragen ausklammert und ungelöst lässt, hat eine erzählenswerte Vorgeschichte: Schon 1957 nämlich versuchte der damalige sozialistische Parteiobmann und Vizekanzler Bruno Pittermann in Einklang mit dem damaligen Bundeskanzler Julius Raab eine Verlängerung der Legislaturperiode herbeizuführen. Doch Franz Olah, der damals noch eine starke Stellung im ÖGB und im sozialistischen Parlamentsklub hatte, stellte sich gegen diesen Plan und drohte, ihn einer Volksabstimmung zu unterziehen, denn er war der Meinung, dass eine solche Verlängerung eine schwer wiegende Einschränkung demokratischer Kontrollrechte darstelle und daher dem Volk zur Genehmigung vorzulegen sei – ein Argument, das im Grunde heute wie damals zutrifft. Pittermann ließ daraufhin diesen Plan fallen.


Einschränkung der Kontrollrechte

Doch was Pittermann im Staat nicht durchsetzen konnte, setzte er quasi im Ausgleich in der Partei durch: Die Parteitage der SPÖ, die bis in seine Ära hinein so wie in der 1.Republik jährlich stattfanden, wurden unter seiner Ägide nur mehr alle zwei Jahre abgehalten, wobei es bis heute geblieben ist. Olah, der sich 1957 gegen die geplanten Maßnahmen im Bunde gewehrt hatte, wurde nun selbst Opfer der Einschränkung der demokratischen Kontrollrechte, als er unter Umgehung eines Parteitages, der eben gerade nicht fällig war, und über die Köpfe des Parteivolkes hinweg am 3. November 1964 von einem keineswegs unparteiischen Schiedsgericht aus der SPÖ ausgeschlossen, was auf einem Parteitag möglicherweise nicht durchgegangen wäre. Dieses Beispiel zeigt, dass es handfeste Machtinteressen sind, die hinter solchen Verlängerungen von Funktionsperioden stehen. Die zur Verteidigung dieser Maßnahmen vorgebrachten Argumente, als da sind längeres Arbeiten-Können und Ersparnis an Mehraufwand, sind nur Rationalisierungen der wahren Absicht, die hinter diesen Akten steckt: die Dauer der Herrschaft zu verlängern und sich der Kontrolle durch die Wähler möglichst lange zu entziehen. In den kommunistischen Staaten und Parteien haben denn auch die Abstände zwischen den Parteitagen, je totalitärer das System wurde, immer mehr zugenommen, um schließlich bei fünf- bis siebenjährig stattfindenden Parteitagen zu landen.

In diesem Zusammenhang bestätigt sich wieder einmal das vom deutsch-italienischen Soziologen Robert Michels formulierte „eherne Gesetz der Oligarchie“, das dafür verantwortlich ist, Information, Macht und Herrschaft in den Händen weniger zusammenfließen zu lassen und für eine möglichst ungestörte Ausübung der Macht zu sorgen. Die altrömische Mahnung „videant consules, ne detrimenti capiat res publica“, die besagt, die Verantwortlichen, im Falle Österreichs die Parlamentarier, mögen darauf achten, dass das Gemeinwesen keinen Schaden erleide, ist wieder einmal am Platze. Unsere Parlamentarier sollten sich nicht als Handlanger der Regierung, sondern als Vertreter ihrer Wähler fühlen und dem Ansinnen der Regierung eine Absage erteilen.

Norbert Leser ist em. Professor für Gesellschaftsphilosophie an der Uni Wien, er war Leiter des Boltzmann-Instituts für neuere österr. Geistesgeschichte.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2007)

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1 Kommentare
Ernst Heim
30.05.2007 17:10
0 0

Ja, aber ...

Nicht die Dauer Legislaturperiode ist massgebend, sondern die Dauer der Zugehörigkeit der einzelnen Abgeordneten ZUM Nationalrat.

Per Mehrheitswahlrecht ist es durchaus möglich, die Abgeordneten nach fünf, zehn oder 15 Jahren einzeln abzulösen.

ernst.heim@vol.at


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