Die – rechtlich an sich nicht vorgesehene – Aussetzung des KSE-Vertrages aus dem Jahr 1990 (A-KSE 1999) durch Russland ist ein weiterer Akt der Aushöhlung der vertraglich geregelten Rüstungskontrolle, nicht aber deren Beginn. Die mühsam, in zähen und langwierigen Verhandlungen erzielten Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen der vergangenen vier Jahrzehnte brechen schrittweise in sich zusammen.
Der ABM-Vertrag aus dem Jahr 1972, der die USA und die UdSSR daran hinderte, durch flächendeckende Raketenabwehrsysteme die gesicherte Zweitschlagsfähigkeit der anderen Vertragspartei (Mutual Assured Destruction, MAD-Logik) zunichte zu machen, wurde 2001 durch die Bush-43-Administration gekündigt. Nachdem Revisionsverhandlungen des ABM-Vertrages gescheitert waren, wurde diese rechtskonforme Kündigung von den USA als notwendig erachtet, um Forschung, Entwicklung und Stationierung von Komponenten eines ballistischen Raketenabwehrsystems (Ballistic Missile Defence) zu ermöglichen.
Der im Juli 1991 unterzeichnete Vertrag über die Abrüstung strategischer Waffen (Start 1) legte die Verringerung strategischer Abschusseinrichtungen (land- und seegestützte Interkontinentalraketen – ICBMs und SLBMs – sowie strategische Bomber) auf 1600 und die Absenkung der operativen Nuklearsprengköpfe auf 6000 Stück fest. Dieser Vertrag, der ein umfassendes Verifikationsregime zur Überwachung der Abrüstungsverpflichtungen enthält, läuft 2009 aus. Ein völkerrechtliches Nachfolgeabkommen mit einem ausdifferenzierten Überwachungsregime und weiteren Absenkungen der Abschussvorrichtungen und der Sprengköpfe ist aber äußerst unwahrscheinlich; die Führung der USA ist derzeit daran nicht interessiert.
Vertrag ohne Überprüfungsmechanismen
Bis 2012 schließlich läuft der derzeit letzte Abrüstungsvertrag – der Vertrag über strategische Offensivwaffen (Strategic Offensive Reductions Treaty, Sort oder auch „Moskauer Vertrag“) von 2002 – aus. Dieses Rüstungsabkommen sieht zwar die weitere Abrüstung der Abschussvorrichtungen und der operativen Sprengköpfe auf 1700 bis 2200 Stück vor. Deaktivierte Sprengköpfe müssen aber nicht mehr zerstört, sondern dürfen gelagert werden (hedging); sie können daher jederzeit kurzfristig reaktiviert werden. Zudem enthält dieser Vertrag keinerlei Überprüfungsmechanismen. Aus derzeitiger Sicht wird es ab 2013 daher keinen völkerrechtlichen Vertrag über strategische nukleare Abrüstung mehr geben.
Die Aussetzung des KSE-Vertrages setzt diese Erosion der vertraglichen Rüstungskontrolle nunmehr auch im konventionellen Bereich fort. Die russische Entscheidung erweist sich nun als langfristige Folge der Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA im Jahr 2001 und des seitdem kontinuierlich erfolgenden Ausbaus von Raketenabwehrkomponenten. Nach Fort Greely (Alaska) und dem Luftwaffenstützpunkt in Vandenberg (Kalifornien) ist die Raketenabwehr mit der geplanten Interzeptorenstellung in Polen in eine weitere Ausbaustufe eingetreten. Radarkomponenten – als Raketenfrühwarnsysteme (Ballistic Missile Early Warning Systems – BMEWS) oder als Radaranlagen zur Steuerung der Abfangraketen – finden sich mittlerweile bereits in Thule (Grönland), Clear Air Force Station (Alaska), Vardö (Norwegen), Shemya (Aleuten), Fylingdales (Großbritannien) und möglicherweise in Jince (Tschechien).
Die Aussetzung des KSE-Vertrages durch Russland wiederum wird kurzfristig nur die Mechanismen zur Überwachung der russischen Vertragstreue aussetzen; nachdem die Ankündigung erst in 150 Tagen beginnen soll, sind auch noch Verhandlungen zur Beilegung der Krise denkbar. Gelingt dies nicht, ist mittelfristig aber auch eine sektorale, die KSE-Obergrenzen durchbrechende konventionelle Aufrüstung Russlands an den Grenzen Polens (Kaliningrad, Aufrüstung der baltischen Flotte), an der Schwarzmeerküste (Aufrüstung der Schwarzmeerflotte) und im nördlichen Kaukasus nicht auszuschließen.
Erosion des KSE-Vertrages
Die eigentliche Gefahr der Erosion des KSE-Vertrages aber ist die Kettenreaktion einer möglichen Kündigung des INF-Vertrages aus dem Jahr 1987 durch Russland. Dieser Vertrag hatte damals die völlige Vernichtung der nuklear bestückten Kurz- und Mittelstreckenraketen festgelegt. Der Rückzug Russlands von diesem Abkommen liegt nicht nur im Interesse der russischen Rüstungsindustrie, sondern wäre eine relativ kostengünstige asymmetrische Reaktion Russlands auf die Erweiterung der BMD-Einrichtungen im östlichen Europa. In der russischen Regierung wird die Kündigung des INF-Vertrages bereits intensiv diskutiert.
Die bilaterale vertragliche Rüstungskontrolle steckt damit in einer massiven Krise; vertragliche Rüstungsbegrenzungen im konventionellen und nuklearen Sektor lösen sich auf; ohne rasche und massive Initiativen zu deren Stärkung droht deren Zusammenbruch.
Dr. Gerhard Mangott ist Professor am Institut für Politikwissenschaften der Universität Innsbruck. www.gerhard-mangott.at
meinung@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2007)















