Kaum ein Erlass, kaum eine bildungspolitisches Verlautbarung, kaum eine Festrede, bei der nicht die Forderung nach Integration oder nach Solidarität erhoben und beschworen wird. In den pädagogischen Einrichtungen sollen junge Menschen soziale Kompetenz erwerben: Solidarität mit den Ärmsten, den hilflosen und benachteiligten Menschen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann, Toleranz gegenüber Ausländern, Integration von Behinderten und allen Benachteiligten; man denke nur an die moralisierenden Argumente zur Einführung der Gesamtschule, an die immer erneut mit Pathos vorgetragene Forderung, im Bildungswesen niemanden zurückzulassen.
In diese wohlfeilen, moralisierenden Bezeugungen platzt der dies alles entlarvende Spruch eines Höchstgerichtes vom Kind als einem Schadensfall; derer kann es viele geben: Man spricht vom Unfallschaden, vom Hagel- oder Ernteschaden, vom Brandschaden und nun auch vom Schaden durch ein krankes oder behindertes Kind, das Unkosten bringt. Gegen fast alles kann man sich vorsorglich versichern. Vielleicht auch bald gegen ein missgestaltetes Kind.
Der Anlassfall ist bekannt. Ein Arzt, muss für den Schaden aufkommen, den ein behindertes Kind den Eltern auferlegt, weil er nach einer pränatalen Untersuchung die Behinderung nicht rechtzeitig erkannt und die Eltern nicht hinreichend aufgeklärt hat.
Erinnerung an Nazi-Diktatur
Es geht mir nicht um einen den Rechtsstreit, sondern um die ihm zugrunde liegenden Wertvorstellungen. Dabei geht mir eine Erinnerung an die Zeit der Nazi-Diktatur nicht aus dem Kopf. Es war wohl in den Jahren 1941/42, als Hitler seine Mordschergen in Heime für behinderte Kinder schickte, um die Unheilbaren unter ihnen mit Gewalt zu ergreifen und zu töten. Der damalige Bischof von Münster, Graf von Gahlen, klagte jene Parteioberen in einer öffentlichen Predigt des Mordes an. Diese mutige Predigt verbreitete sich über das ganze Land und zwang die Nazis, ihr verbrecherisches Tun nicht weiter zu betreiben.
Nun haben wir ein Gesetz, das in den Paragrafen 96 und 97 des Strafgesetzbuches zwar den Schwangerschaftsabbruch nach wie vor als strafbar bezeichnet, der aber unter bestimmten Umständen straflos bleibt. Der erste Satz betrifft die Fristenlösung, über deren Sinn man nach wie vor streiten kann. Die eigentliche Sprengkraft aber enthält der zweite Punkt. Hier bleibt der „Abbruch“ straffrei, wenn er „zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt seine werde“. Dieser „Abbruch“ bleibt ohne zeitliche Begrenzung erlaubt. Das provoziert die pränatale Diagnostik. Diese kann erst im 5. oder späteren Monat der Schwangerschaft vorgenommen werden, ist für Mutter und Kind in der Form der Fruchtwasseruntersuchung nicht ganz gefahrlos, und das Ergebnis kann häufig erst kurz vor der Geburt den Eltern bekannt gemacht werden. Da dann aber eine „normale“ Abtreibung nicht mehr möglich ist, muss der an sich lebensfähige Embryo – häufig durch eine Giftspritze ins Herz – getötet werden. Normalerweise nennt man das Mord, und über das Lebensrecht eines Kindes kann wohl nicht durch den Abstand weniger Wochen entschieden werden.
Der Mensch als „Humankapital“
Es ist schon erstaunlich, wie schnell jene Verbrechen der Nazi-Diktatur in Vergessenheit geraten, und der „Schadensfall“ entlarvt die Gesellschafts- und Bildungspolitik als das, was sie in Wirklichkeit ist: nämlich eine mehr oder weniger schleichende Missachtung des Personseins des Kindes und die schleichende Missachtung der Menschenrechte gerade für die, die noch keine öffentliche Stimme haben. Der junge Mensch und seine Bildung werden zur Ware, deren Wert sich im gesellschaftlichen Nutzen definiert.
Wenn man sich die der Gesellschaft und Politik genehme und von ihr besonders geförderte erziehungswissenschaftliche Literatur vergegenwärtigt, dann sieht man eine Pädagogik, die sich längst dem profitgierigen Zeitgeist unterworfen hat; die wahren Absichten kaum noch verschweigt bzw. durch eine dem betriebswissenschaftlichen Denken mit ihren Anglizismen entnommene Sprache verschleiert. Wenn man von Evaluation spricht, meint man im Grunde Kontrolle; wer dem gesetzten Maß, das vom Anspruch des Nutzens gefordert wird, nicht entspricht, scheidet aus.
Das gilt auch für die Qualität des pädagogischen Handelns. Entscheidend für dessen Güte ist nicht eine ethische Haltung, etwa die Achtung vor der Würde auch des Kindes, sondern deren Effektivität beim Fitmachen für wirtschaftlichen Nutzen.
Das ist keine Schwarzmalerei, sondern wahrnehmbare gesellschaftliche Wirklichkeit, wie sie sich im gängigen Sprachgebrauch darstellt. Wenn der Mensch zum „Humankapital“ wird, wenn man seinen Wert an seiner Brauchbarkeit misst, dann wird deren Mangel durch Behinderung zum Schadensfall, zum Kostenfaktor, der die Produktion belastet; besonders, wenn noch teure medizinische Behandlung notwendig wird.
Menschenrechte verbindlich für alle
Das Menschenleben ist auch in der den Markt beherrschenden Pädagogik zu einer verfügbaren Ware geworden. Wo es Sorgen macht, Unkosten verursacht, wo es das bürgerliche Wohlbefinden stört, wird es beseitigt. Sozialisten sollten sich einmal auf die viel beschworene Solidarität besinnen und sie nicht zur unverbindlichen Sonntagsgerede verkommen lassen. Christliche Politik, die sich so gerne auf ein christliches Menschenbild beruft, sollte sich an den Satz erinnern, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist. Und alle sollten nicht vergessen, dass das Reden von den Menschenrechten nicht eine die gesellschaftliche Wirklichkeit verschleiernde Phrase ist, sondern Verbindlichkeit für ausnahmslos alle Menschen fordert. Dem hätte ein Lernen zu entsprechen, das Wissen nicht wie eine Ware verkauft, das die Frage der Haltung nicht als Anpassung an gesellschaftlich erwünschtes Verhalten versteht, sondern in der Achtung für jeden Menschen ihre Aufgabe sieht, der gelernt hat, seinem Gewissen wie konsequent auch immer zu folgen.
Es wirkt verlogen, wenn wir Gewaltlosigkeit predigen, sie noch als erhabenes Bildungsziel propagieren und gleichzeitig die äußerste Gewalt gegen die Wehrlosesten zulassen und insgeheim empfehlen, um die Staatskassen zu entlasten.
Gewaltlosigkeit, Anerkennung der Menschenrechte, Solidarität mit allen Menschen, unabhängig von Rasse und Alter, von Stand und Nationalität, von Geschlecht, von arm oder reich, müsste als pädagogisches Absicht darauf abzielen, den Menschen nicht für seine Verwertbarkeit zu erziehen, nicht allein auf ein gutes Ranking bei der nächsten Kontrolle bedacht zu sein. Der Mensch hat eben nicht einen Wert für außer ihm liegende Zwecke, sondern er hat Würde, die er nicht erst durch seinen Wert für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nachweisen muss, die ihm vom Beginn seines Lebens zukommt.
Noch mehr Effektivität und Kontrolle
Ich höre schon die Stimmen, die derartiges Denken in den Bereich idealistischer, realitätsferner Sicht verbannen wollen; aber man kann wohl nicht leugnen, dass diese Gedanken so praxisnah wie nur etwas sind, wenn man die Gesellschaft, in der wir leben oder auf die wir zusteuern, nur allein vom Blick des egoistischen Wohlergehens sieht und eine Besserung von noch mehr Effektivität, Kontrolle und Betriebsamkeit erwartet.
Dr. Marian Heitger, Jahrgang 1927, ist Erziehungswissenschafter und emeritierter Professor an der Universität Wien.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2008)
















